01 Deutsche allgemeine Zeitung : 02.12.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18511202014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851120201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851120201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-12
- Tag1851-12-02
- Monat1851-12
- Jahr1851
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2499
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- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 02.12.1851
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Dienstag. Erste Ausgabe, vormittags II Uhr. 2. Dccember I8SI MeiMgig. Di« Leitu», «scheint mit LuNiah»« »«t Gonntag« täglich zwei »«t und wir» au»gegcbcnwL«ip- zig Vormittag« ll Uhr Abend« I Uhr i in »r«4d«N «Hendl i Uhr, Vormittag« 8 Uhr. Nr. «os. .— Deutsche MgkUltinc Zntuug. An beziehen durch alle Pvß- Lmte«»«»Zn- und AUtlande«, sowie durch die ILrpeditionen in lv«ip«ig lOuerskaße Nr. «) und (bei L. Höckner, gleustadt. An der Brücke, Nr. U). P««t* für da« Vierteljahr Thlr.; jede einzeln, Num mer l Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» gnsertlon-gebühr für di, Raum einer Zeile v Ngr. Deutschland. Die OberpostamtS»Zeitung berichtet nun auch aus Frankfurt a. M. vom 29. Nov.: Aeußerm Wernehmen nach hätte, nachdem der MarineauS- schuß über die deutsche Flotte Bericht erstattet, auch die durch denBun- deSbeschluß vom 6. Sept, ernannten Sachverständigen ihr Gutachten abge» geben, die Bundesversammlung die Regierungen zu einer Erklärung über den Fortbestand der deutschen Flotte binnen drei Wochen aufgefodert. Berlin, 1. Dec. In der heutigen Sitzung der l. Kammer über» gibt der Minister des Innern eine Gesetzvorlage, die Abänderung der Ge meindeordnung betreffend, nebst den Materialien, welche auS den Ver sammlungen der Kreis- und Provinzialstände hervorgegangen, die zur Wahr nehmung fortdauernd unabweisbarer Bedürfnisse zusammenberufen worden, und daS Bedürfniß verschiedener Abänderungen anerkannt haben. Zum Zweck einer gleichmäßigen Vertretung sind Gesetzentwürfe, betreffend die Kreis- und Provinzialvertretung, vorbereitet. Der Minister schlägt vor, die Gesetzvorlage an eine Commission gehen zu lassen. Nach einer lebhaften Debatte über chie entgegengesetzten Vorschläge, die Gesetzvorlage an die Abtheilungen zu verweisen oder wenigstens diese Frage selbst bis zum Drucke der Gesetzvor lage auszusetzen, wobei sich der Präsident gegen eine Andeutung des Abg. Haiisemann verwahrt, als ob er über die Grenzen seines Amtes gegen jene Anträge Partei genommen, beschließt die Majorität (Rechte), die Gesetzvor lage an eine Specialcommission von 25 Mitgliedern zu verweisen. In der II. Kammer überreicht« der Justizminister Simons die pro visorische Verordnung vom 3. Jan. 1849, betreffend die Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens mit Schwurgerichten^, zur Prü fung und Genehmigung. Die Verordnung ist in der Session von 4849 revidirt, aber die Berathung nicht beendet worden. In der vorigen Ses sion hat der Justizminister den Wunsch zu erkennen gegeben, die Revision bis zur Vorlegung einer vollständigen Criminälproceßordnung für die ganze Monarchie auszusetzen. Von der Vorlegung einer solchen Verordnung sei indeß Abstand genommen worden, weil die Verschiedenheit der Gcrichtsorga- nisation am Rhein von der in den älter« Provinzen Schwierigkeiten entge gensetze und weil über einzelne, namentlich die Einrichtungen des Schwur- gerichtSverfahrrns berührende Fragen sich eine schwer auszugleichende Mei nungsverschiedenheit herausgestellt habe. Ucberdies seien die über den bereits entworfenen Codex des Criminalverfahrens von Seiten der Obergerichte, der Oberstaatsanwälte und verschiedener Gelehrten ersoderten Gutachten zum Theil erst in der letzten Zeit eingegangen, sodaß eine Bearbeitung des gan zen Materials noch nicht möglich gewesen sei. Diese Verordnung wird mit einem die preußische Dcpositalordnung, auch deren Ergänzungen und Er läuterungen in Neu-Vorpommern einführenden Gesetzentwurf, der Justiz- commifsion überwiesen. — DieNational-Zeitungbemerktzu einer in wiener Zeitungen enthal- tenen Notiz: „Die Unternehmer der zu Berlin erscheinenden Ngtional-Zei- tung haben, der Lithographirten Zeitungscorrespondenz zufolge, bereits Schritte gethan, um das diesem Blatte für die k. k. österreichischen Staaten entzo- genc Postdebit wieder zu erlangen", daß weder „Unternehmer", noch Re dacteur, noch Verleger der National-Zeitung Schritte der bezeichneten Art gethan haben. * Nürnberg, 29. Nov. Der Widerstand der aufgelösten Freien christ lichen Gemeinden wegen des durch das jüngst erlassene Ministerial- rescript (Nr. 598) ausgesprochenen Religionszwangcs der Kinder jener Ge- meindemitglirder beginnt sich allmälig zu entwickeln. Sowol von Nürnberg al« auch von Schweinfurt (wo Kaufmann Sattler, ein Millionär, der Ge meinde angehört und auf seine Kosten ein Gotteshaus erbauen ließ) sind Beschwerdeschriften an die Kammern gerichtet worden. An letzterm Orte wurde ein« Zusammenkunft in welcher jene Beschwerdeschrift unterzeichnet werden sollte, polizeilich verboten. Indeß haben diejenigen Mitglieder, welche Kinder haben, in Betreff des künftigen Religionsunterrichts derselben die Erklärung abgegeben, daß sie ihre Kinder in derjenigen Religion erziehen und unterrichten würden, welche sie selbst besitzen, nämlich in der freien christlichen. Die Kinder, deren Wohl und geistige Freiheit seien die Haupt ursache des Austritt« aus den alten Kirchen gewesen und jetzt sollten die Aeltern sie jenen Geistlichen überantworten, die es sich besonders zur Auf- gäbe machen werden, di« Kinder in ihrem Glauben und in der Ueberzeu- gung ihrer Aeltern irre zu machen, ja die Kinder sollten noch dazu am Al täre etwas heucheln und Ja zu etwa- sagen, was ihrer Ueberzeugung ge radezu entgegen ist? Nein! und abermals Nein! Sie (die Aeltern) stell ten deshalb den Behörde», den Pfarrei n und Lehrern vor, daß alles Ver nunftwidrige, was den Kindern in Schule und Pfarrstunde eingesagt wer den würde, von ihnen wieder aus dem Kopfe Hinausgetrieben werden müsse, kraft Ueberzeugung und Aeltcrnpflicht. Die Kinder seien Eigenthum der Aeltern, diese hätten sie zu ernähren und hielten sich für verbunden, die selben nicht in den ReligionSgrundsätzcn erziehen zu lassen, welche die Ael- tern für die Kinder um so verderblicher hielten, als diese bereits selbst nicht mehr daran glaubten. Sie bäten daher die Pfarrer zu bedenken, welch üblen Einfluß es haben würde, wenn diese Kinder bei der ihnen abgedrun- genen öffentlichen Confirmation Neinl sagen würden. — Die Mitglieder der hier aufgelösten Freien christlichen Gemeinde haben im Sinne, dem gewe senen Vorstande derselben, vr. Barthelmeß, einen Pokal zum Geschenk zu machen. Das hiesige königliche Stadtcommissariat hat sich bemüßigt ge- funden, auf diese bekannt gewordene Absicht hin eine Untersuchung einzu- leiten und sogar bei dem Graveur eine Haussuchung vorzunehmen. — Aus Kassel vom 29. Nov. schreibt die dortige Zeitung: Der Kur fürst ist gestern Abend mit Gefolge von Wien wieder hier eingetroffen.— Wie uns soeben aus Wien gemeldet wird, hat das österreichische Han delsministerium einen Zollvertragsentwurf zwischen Oesterreich und den übrigen deutschen Staaten vollendet und wünscht die österreichische Re gierung denselben noch vor Eröffnung der Versammlung der Bevollmächtig ten der Zollvereinsstaaten in Berlin ihren Genossen im Bunde vorzulegen. Zu dem Ende sind dieselben sämmtlich eingeladcn, für den 2. Jan. 4852 Bevollmächtigte nach Wien zu senden, um die Vorlagen des kaiserlichen Hof« entgcgenzunehmen und in Berathung zu ziehen. — Die Allgemeine Zeitung berichtet aus Schwerin vom 23. Nov.: Das gesammte Offiziercorps der mccklenburg-schwerinischen Division, der Groß herzog an der Spitze, hat schon seit einigen Monaten beschlossen, fortan re gelmäßige monatliche Beitrage an das Comite in Hamburg zur Unterstützung hülfsbedürftiger ehemaliger schleswig-holsteinischer Offiziere zu zah len und diesen Entschluß auch sogleich ausgeführt. Die zu zahlenden Beiträge, die nach den Graden der Offiziere steigen, sind festgesetzt, ein Lieutenant zahlt ungefähr monatlich'/> Fl., ein Hauptmann 4 Fl., ein Stabsoffizier 3—4 Fl., sodaß eine Summe zusammcnkommt, die schon immerhin zur Linderung der Noth manches braven Offiziers mit beitragen hilft. Wir glauben, es verdient dieser edelmüthige Beschluß des mecklenburgischen Offiziercorps mit Recht eine weite Bekanntmachung in ganz Deutschland, damit er auch in andern deutschen Contingenten zur Nachahmung mit anspornen helfe. Noch immerhin befin den sich frühere schleswig-holsteinische Offiziere, oft mit großen Familien, in der bittersten Noth und blicken vertrauensvoll auf die Hülfe ihrer deutschen Kameraden, die mit ihnen, durch zwei Jahre vereint, gegen denselben Feind gefochten haben. Wenn sich nur überall in den deutschen Hecrestheilcn, die 4848 eder 4849 in Schleswig-Holstein gestanden und die herzliche Gast freundschaft der Bewohner desselben genossen, die Offiziercorps zu ähnlichen Schritten wie hier in Mecklenburg entschlössen, gewiß mit geringen Opfer» des Einzelnen könnte viel Gutes noch bewirkt, mancher Kummer bedräng ter Offiziersfamilien gelindert werden. Möchten diese Zeilen bei unsern deut schen Truppen doch Beachtung finden und uns bald viele ähnliche Samm lungen, wie die soeben gemeldete, verkündet werden. -j-Aus dem Anhaltischen, Ende Nov. Wie zu erwarten stand, ha- ben sich die publicistischen Organe aller Farben und Richtungen über die Aufhebung der anhalt-dcssau-köthenschen Verfassung aus dem Jahre 4848 des Weitern und je nach dem gegebenen Parteistandpunkte ausgesprochen. Die keinem Extreme huldigenden Blätter billigten das von den anhaltischen Ministern bei diesem Schritte beobachtete Verfahren in so fern, als dies ein offenes und entschiedenes sei, welches den Vorzug vor einem schleichenden, cor- rumpirenden verdiene, das unter der dünnen Maske formeller Legalität auftritt. DaS meiste Gewicht wurde aber auf die bald bestimmt ausgesprochene, bald gemuthmaßte Billigung oder Misbilligung jener Verfassungsaufhebung sei tens der beiden deutschen Großmächte gelegt. Unzweifelhaft muß diese Frage auch von großer Bedeutung erscheinen, zumal neben den vielfachen inner« Nöthigungen, die eine Aufhebung der anhaltischen Verfassung unerläßlich machten, auch die äußern, seitens des Deutschen Bundes gestellten, hierzu drin gende und drängende Veranlassung gaben. Wir sind nun aber in den Stand gesetzt, bestimmt erklären zu können, daß zufolge eingegangener Notifikationen sowol die österreichische Staatsregierung die hinsichtlich der Verfassung ge schehenen Schritte billigt, als auch die preußische, welche ausdrücklich aner kennt, daß die gedachte Verfassung mit dem BundrSbcschlusse vom 23. Aug. und den zu verfolgenden Bundeszwecken nicht in Einklang gestanden habe und auch nicht in einen solchen zu bringen gewesen fei. Sonach scheint denn die „kleine aber mächtige Partei", welche ihre GtaatSmaximen in der Kreuz zeitung ablagert, diesmal bei ihren theilS salbungsvollen, theils stark beleidi genden Aeußerungen über die anhaltischen Vcrfassungsmaßnahmen den Ton
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