»sirret«. SS. 1001 36 Dekret an die Stände, die Wahl einer Zwischendeputation betreffend. Emgegangen bei der II. Kammer am 3. Februar 1900. ^eine Königliche Majestät haben zu dem von der Ständeversammlung bei Berathung des Dekrets Nr. 2 I, den Neubau des Ständchauses einschließlich der Neben anlagen betreffend, gefaßten Beschlusse, von Leiden Kammern eine gemeinschaftliche Zwischen deputation nach Maßgabe des 8 l 1 4 der Verfassungsurknnde in Verbindung mit §8 34 flg. der Landtagsorduuug zur Entscheidung über wichtige Fragen des Neubaues, insbesondere über die Ausgestaltung des äußeren und inneren Ausbaues, zu wählen, Allerhöchst Ihre Genehmigung zu ertheilen geruht und geben den getreuen Ständen anheim, die Mitglieder dieser Deputation zu wählen, die letztere sich konstituiren zu lassen und den Erfolg an zuzeigen. Allerhöchstdieselben verbleiben den getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Gegeben zu Dresden, den 2 7. Januar 1900. Albert. Werner von Watzdorf. Dekrete. HI. I!»oä. 2U äev Lllttbeilvnxon.l 251