Deutsche allgemeine Zeitung : 25.04.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185504252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18550425
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18550425
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1855
- Monat1855-04
- Tag1855-04-25
- Monat1855-04
- Jahr1855
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 25.04.1855
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2S. April 18SS für das Viertel jahr 1'/» Tßlr.z jede ein zelne Nummer 2 Ngr. Mittwoch. Heilig. Di« Zeitung ericheint mit Ausnahme des Montags täglich und wird Nachmittag« -1 Uhr ans- gegeben. JnsertionSgebühr für den Raum emerZeile 2 Ngr. Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Expedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). , Dmtsche Agtmine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» D r <r 1 ch I a W ch. FranWrt a. M., 21. April. Zn der Si-ung der Bundesver- samnüung vom 19. April ist die definitive Abstimmung über den Antrag des BerfassungsausschuffeS in der hannoverschen Verfassung-fache «folgt; stncr Antrag erhielt die Zustimmung der Majorität und ward zum Beschluß erhoben. Der Bundesbeschluß lautet nach der Hannoverschen Leitung - 2» Gemäßheit des Bundesbeschlusses vom 23. Aug. 1851 und in Erwägung, daß durch das königlich hannoversche Gesetz vom 5. Sept. 18-18 sowie durch die spä tere Gesetzgebung des Königreichs Hannover staatliche Einrichtungen getroffen und ge setzliche Bestimmungen erlassen worden find, welche in vieler Hinsicht mit den Grund gesetzen des Bundes in offenbarem Widerspruch stehen, wird l) die königlich hannover sche Regierung unter Bezugnahme auf den vorstehenden Ausschußbertcht ersucht, die Verfassung und Gesetzgebung des Königreichs einer sorgfältigen Prüfung zu unterwer fen und die Uebereinstimmung derselben mit den Grundgesetze» des Bundes ohne Ver zug wieder zu bewirken; 2) die Bundesversammlung behält sich dabet für den Fall, Laß- die al» nothwendig zu erachtenden Abänderungen auf Hindernisse stoßen sollten, ihre verfassungsmäßige Einwirkung, wie sie in dem gedachten Bundesbeschlusse vorze- sehen, vor; 3) die königlich hannoversche Regierung wird ferner ersucht, ihr seiner Zeit Mittheilung darüber machen zu wollen, wie sie dem unter Nr. 1 an sie gerichteten Ersuchen entsprochen habe, oder welche Hindernisse und Anstände sich etwa hierbei er geben haben; 1) die Bundesversammlung erklärt dabei der königlich hannoverschen Ne gierung, wie, solange nicht die Nothwendigkeit einer directen, unter Nr. 2 vorbehalte nen Einwirkung des Bundes vorliegt, in Beachtung des Art. 55 der Wiener Schluß akte die Art und Weise, in welcher Liese Uebereinstimmung der Verfassung und Gesetz gebung des Königreichs mit den Bundesgrundgesetzen herbeizuführen ist, sowie die Aus dehnung der vorzunehmenden Revision hochderselben zwar überlassen bleibt, daß aber eine bundesrechtliche Pflicht, den im Art. 56 der Wiener Schlußakte vorgezcichneten Weg cinzuschlagen, insoweit nicht stattfindet, als es sich um Abänderung der im Aus schußbericht als bundeswtdrig bezeichneten «der damit in untrennbarem Zusammenhänge stehenden Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Sept. 18-18 und um Wiederherstellung der hierauf bezüglichen Bestimmungen des Landesverfassungsgesetzcs von 1810 handelt. Preußen. F Berlin, 23. April. Die Sundzollangclegen- heit tritt jetzt in eine neue Phas«. Die nordamerikanischen Freistaaten wallen sich bon diesem Tribut an Dänemark frei machen. Der Zeitpunkt dazu ist glücklich gewählt; denn da sich Europa gerüstet gegcnübersteht, kann es sich unmöglich mit dieser Nebensache, dem finanziellen Interesse Dänemarks, beschäftigen. Man wird demnach von Amerika jetzt Dasselbe sagen können, was Napoleon 1813 von ihm rühmte,^ als es England ge genüber seiner Flagge Rcspect verschaffte: „Die Alte Welt hatte ihre Rechte verloren und die Neue Welt hat sie wiedererobcrt." Was wird nun Preu ßen jetzt thun? Wird es sich Nordamerikas Bestrebungen anschließen oder diese Gelegenheit, von einem unnölhigen, seinen. Handel so sehr drückenden Tribut sich zu befreien, vorübrrgehen lassen? Wenn es wahr ist, was man behauptet, daß auch die Westmächt« Preußen das Anerbieten gemacht hät ten, es bei der Befreiung vom Sundzoll zu unterstütze», wenn es ihrem Bündniß gegen Rußland beiträte, so muß man gestehen, daß ein so großer Gewinn «ine- Opfers wol werth wäre. Dazu kommt, daß, wenn Ruß land- Macht nicht gebrochen wird, die Hoffnung gänzlich verschwindet, vom Sundzoll je befreit zu werden. Denn nach dem von der kurzsichtigen eng- lisch^fvanzösischen Politik zuletzt geschlossenen Bertrag über die dänische Thron folge hat der Zar die beste Aussicht, einst auch am Sund zu herrschen. Wer wird aber dann Rußland zwingen, den Sundzoll fahren zu lassen! DaS fühlt der praktische Amerikaner, darum eilt er jetzt, die Gelegenheit zu benutzen, um sich von jenem Tribut zu befreien. Uebrigens ist es eine große Kurzsichtigkeit der westmächtlichen und auch der österreichischen Politik, daß sie das russische Uebergewicht nur im Schwarzen Meer und an der Donau brechen, dasselbe aber in der Ostsee bestehen lassen will. Hat es der Ruff« nicht von Kronstadt und einst von Kopenhagen näher nach Eng land und Frankreich als von Sewastopol? Wäre eS daher nicht im ge meinsamen Interesse Europas, die Ostsee eben so frei zu machen wie den PontuS? Dessenungeachtet spricht kein Diplomat der Verbündeten von die- ssr nordischen doch so nahen Gefahr. Hoffen wir, daß unsere Regierung darauf aufmerksam machen wird. Aus dem Regierungsbezirk Merseburg, 21. April. Aus den Einkünften de- Collegiatstifts zu Zeitz erhallen durch das dortige Procura- turamt Stwdironde, welche ihre Maturitätsprüfung auf einer der drei Sti-st-phuttn bestanden und auf einer d«r beiden Universitäten Leipzig oder Hallt ichmateicalirt stad, nicht unbedsutenbe Stipendien. Es kommt hi«- köi nicht darauf a«, welcher Fakultät dir Stipendiaten sich zuwenden. Um jedoch d«m-Mangel an jungen Theologen abzuhelfen, will man unsere Snmt-oegierong damit angehen , künftig nur Studiosen de» Lheologi« mit den in Med« suchend«, Stipendien zu bodrnkm. — Die Nou« H-allesche Kettung, bekanntlich! das Organ des dortigen Preußelwenins, wird näch stens ein« Erweiterung erfahren, indem man ihr ein besondere« Unterhalt inngsblatt brizugebeU gedenkn — Die Ualftru« ist «m einigen Stellen wie* derum mch ihveu Uftm geirrt«». Großherzogthum Hessen. Der Allgemeinen Zeitung schreibt man au- Darmstadt: „Am 17. April ging die Berathung beS Entwurfs de- Wahlge setze- in der 1l. Kammer zu Ende. Die Staatsregierung hat einen vollstän digen Sieg errungen, indem sie ihre Vorlage fast in voller Integrität zur Annahme erhoben sah. Der Kampf beschränkte sich auf mehre Hauptpunkte, besonders auf die Frage: passiver Wahlcensus und Urlaub der Staatsdiener, und auch hier behauptete sich die Staatsregierung grundsätzlich. Gern ließ sie sich ein« mäßige Herabsetzung des Census gefallen, und ebenso wenig setzte sie einen ernstlichen Widerstand entgegen, als nach dem Anträge des Ausschusses ihr Recht auf Beurlaubung auf aktive Staatsdiener beschränkt wurde. Vergebens zeigte «in Mitglied des Centrums (der sehr zusammrn- geschmolzenen Partei der Gothaer) darauf hin, daß der preußischen Verfas sung ein solche« Recht fremd sei, und erst vor kurzem die II. Kammer der Stände des Königreichs Baiern es nicht antrkannt habe. So sind wir denn in einer weitern wichtigen Beziehung zu den vormärzlichen Zuständen zurückgekehrt. Erste Kammer: die Prinzen des großherzoglichou HausrS, die Häupter der standesherrlichen Familien, der katholische LanbeSbischof, der protestantische Prälat, der Kanzler der Hochschule, 10 vom Fürsten auf Le benszeit ernannte Mitglieder. Zweite Kammer: 6 Abgeordnete de- grundange sessenen Adels, die Abgeordneten von 8 Städten, von 34 Landgemeinden. Indirekte Wahl (Institut der Wahlmänner). Steuerzahlung als Bedingung der Urwählerschaft, der Eigenschaft alS Wahlmann. Abgeordneter nur Der, welcher eine höhere Steuer entrichtet, oder ein« Besoldung von wenigstens 1000 Fl. jährlich bezieht, oder als Kapitalist eine wenigstens gleich hohe Einnahme nachzeigt. Unfähigkeit der Mitglieder der Ministerien, als Ab- geordnete gewählt zu werden. Recht der Staatsregierung, aktiven Staats dienern den Urlaub zu verweigern. Wahl der Wahlmänner und Abgeord neten auf sechs Jahre. Recht der Standesherren, sich durch de« nächsten Agnaten vertreten zu lassen, wenn die 1. Kammer anerkennt, daß die Hin- derungsgründ« erheblich. In Bezug auf sie ein Alter von 25 Jahren, sonst ein Alter von 30 Jahren." Thüringische Staaten. L)Weimar, 22. April. Der Groß herzog und die Großherzogin haben sich heute auf eine Woche nach Ei senach begeben und beabsichtig«» von dort aus dem Hofe in Meiningen einen Besuch abzustatten.— Die Auswanderung aus dem Großherzogthum nach Amerika scheint in diesem Jahr« bei weitem nicht so stark zu werden wie in den letztverflossen«» Jahren; biSjetzt wenigstens liest man in den öf fentlichen Blättern wenig Ankündigungen von Auswanderungsvorhaben, ohne welche die AuSwanderungsltgitimation nicht ausgcfertigt wird. ** Altenburg, 2l. April. Die angeordneten Wahlen von Abgeord neten nach dem neuen Wahlgesetz, zunächst der Wahlmänner, gehen jetzt fast gleichzeitig in unserm Ländchen vor sich. Die Bctheilignng ist bisher trotz der nach dem neuen Wahlgesetz den nicht erscheinenden Wählern an- gedrohten Strafen, wie voraussichtlich, eine sehr geringe, sodaß da, wo man nicht, wie dem Vernehmen nach in einigen Städten vorgekommen ist, die Wähler durch besondere Veranstaltung zu Ausübung ihrer konstitutionellen Rechte veranlaßt hat, fast sämmtliche Wahlacte als ungültig wiederholt werden müssen. Wenn man von gewisser Seite zeither geflissentlich bemüht war, das Vorkommen von Minoritätswahlen als einen Hauptfehler des Wahlgesetzes vom Jahre 1850 zu bezeichnen und das Vermeiden dieses Uebelstandes als einen Vorzug des jetzt im Verordnungswege erlassenen land schaftlichen Wahlgesetzes zu preisen, so werden nunmehr diese Behauptun gen aufs schlagendste thatsächlich widerlegt. Die Annahme ist doch jeden falls wol eine berechtigte, daß, wenn man das vorige Wahlgesetz mit Straf drohungen gegen die Säumigen und Realcitationen executirt hätte, der Mi noritätswahlen weniger gewesen sein würden, als das jetzige Wahlverfahren zutage legen wird.— Die Zeitung für Stadt und Land hier ermüdet noch immer nicht in ihren Angriffen gegen die Majorität der aufgelösten Landschaft, wenn diese auch jetzt in so unverständlicher und dunkler Schreib weise erfolgen, daß die Redaction unmöglich mehr Erfolg und Glauben von denselben erwarten kann als von der von ihr neulich gegebenen gelehrten Abhandlung von den geschwänzten Menschen in Afrika. Interessanter, wen» auch ebenso unbegreiflich ist es, wenn in diesem Blatt jetzt bei Besprechung der städtischen Finanzlage höchst« Entscheidungen veröffentlicht werden, die unsers Wissens noch nicht zur Berathung und öffentlichen Verhandlung der städtischen Behörden gelangt sind. Wir haben dies nicht recht mit der jetzt bei uns so unerläßlich streng gefoderten Handhabung deS Amtsgeheim nisse- in Einklang zu bringen gewußt.— Die Selbstmorde häufen sich in unserer Stadt In grauenerregender Weise; in kaum zwei Wochen find deren vier und ein Versuch dazu vorgekommen. Oesterr«Sch. HWien, 23. April. D«v zweite Theil de« brkann- ttn Moniteur-Artikel- ist offenbar darauf berechnet, Oesterreich jetzt, wo
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