Deutsche allgemeine Zeitung : 15.05.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185605152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18560515
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18560515
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1856
- Monat1856-05
- Tag1856-05-15
- Monat1856-05
- Jahr1856
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 15.05.1856
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LS. Mai L8SV Nr. IN Deutsche Allgemeine Zeitung Preis für das Vierteljahr IV, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpediiion in Leipzig (Querstraße Nr. 8). ZnsertivnSgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Donnerstag. OeiHztg. Die Zeitung erscheint nm Ausnahme des Montags täglich und wird Nachmittags ä Nhr aus- gegeben. Deutschkand. 'V Vom Mittelrhrin, 12. Mai. Unter den mancherlei Aufstellungen gegen die Eingabe mehrer Zeitungen beim Bundestage um einen Rechts schutz gegen den Nachdruck telegraphischer Originaldepeschen figurirt auch die, daß ein derartiges Gesetz die unabhängige Presse mit der Gefahr bedrohe, daß „von gewissen Seiten her (wo man dies leicht könnte)" planmäßig darauf ausgcgangen werden könne, solche Gegenden, welchen durch ihre kleinen Blätter die telegraphischen Nachrichten nicht mehr rasch gebracht zu werden vermöchten, „mit Neuigkeiten aus erster Hand zu versorgen, natürlich aber auch einem bestimmten politischen Einflüsse dienstbar zu machen". Wer diese „gewissen Seiten" sind, wissen wir Alle; daß sie auf ein solches Benutzen der Umstände auSgchen würden, ist nicht zu bezweifeln. Dies Drohniß klingt also u priori sehr plausibel. Wenn aber den kleinen Blättern nicht mehr gestattet ist, die Originaldepeschen so- fort nachzudrucken, so glauben wir kaum, daß gerade dann „gewissen Sei- len es leicht möglich" sein werde, die käuflichen Blätter „einem bestimmten Politischen Einflüsse dienstbar zu machen". Um was handelt es sich? Um telegraphische Depeschen, also um thatsächliche, auf kürzestem Wege mitzu- theilende Notizen. Was kann geschehen? Diese Notizen können geradezu falsch oder tendenziös geformt sein. Ersteres wird man auch von „gewis sen Seiten" möglichst vermeiden. Denn wenn die großen Blätter durch fal- fche telegraphische Depeschen ihren Credit einbüßen, werden es genau ebenso die kleinen. Die Unterstellung, daß heute noch in Deutschland „Gegenden" existirten, deren politische- Wissen ausschließlich durch Ein Localblättchcn genährt würde, ist nämlich geradezu eine Fiktion. Die Lüge würde also überall sehr rasch als solche erkannt werden, und die politische Meinung irgendeines vergessenen Winkelchens liegt auch „gewissen Seiten" nicht so am Herzm, um darauf große Kosten zu wenden. Auch sie müssen rech nen, auch ihre Dispositionsfonds sind beschränkt. Es bliebe also die tenden- ziöse Färbung. Aber druckt man denn heute etwa die Originaldepeschen mit strenger politischer Kritik nach? Keineswegs. Wo eine neue Nach- richt sich findet, wird sie genommen, und stellt sie sich später als halb falsch heraus, so wird die Berichtigung wieder so ziemlich ohne Kritik genom men. Heute ist nun bei manchen kleinen Blättern, eben weil die „neue- Ken Nachrichten" den „gewissen Seiten" nichts kosten, mit einer Subven- tion von einigen Hundert Gulden oder Thalern, Gratiscorrespondenzen rc. die Dienstbarkeit für „bestimmte politische Einflüsse" relativ wohlfeil zu er langen. Wenn aber die telegraphischen Depeschen direkt oder doch theil weise durch Entschädigungen an die großen Blätter bezahlt werden müssen, so wachsen die Kosten „gewisser Seiten". Daß auch ihre Dispositions- fonds wachsen, ist vorläufig kaum glaublich. Allerdings aber suchen schon heute die „gewissen Seiten" ganz vorzugsweise sich dec kleinen Presse zu bemächtigen. Wächst jedoch der Etat für jedes solche Blatt, so wird man genöthigt,. sich auf eine gering«« Zahl derselben zu beschränken. Und man kann sicher sein, daß die nicht mehr subventionirten sofort zu Opponenten der „bestimmten politischen Richtungen" werden, wenn sie überhaupt foct- existiren können. Gerade durch den Schutz der telegraphischen Originalde- peschen gegen Nachdruck gewinnt diejenige Presse an Terrain, welche sich unabhängig von Dienstbarkeit für solche Interessen erhält, die nicht auf ehrlichen Ueberzeugungen, sondern nur auf dem durchlöcherten Boden einer Existenz beruhen, die keine innere Berechtigung hat. Preußen. -^Berlin, 13. Mai. Die Frage in Betreff der bel gischen Preßfreiheit verfolgt man hier mit um so größern, Interesse, als man weiß, daß man in Paris über die männliche Erklärung des bcl- gischen Ministers des Auswärtigen sowie über die seitens der Kammer bei dieser Gelegenheit hervorgetretene stürmische Manifestation sehr ungehalten ist, und diese Stimmung des französischen Hofes natürlich nur geeignet sein kann, die bezüglichen diplomatischen Weiterungen nicht nur zu beschleunigen, sondern denselben auch, wenigstens auf französischer Seile, den Charakter einer erhöhten Gereiztheit zu geben. Eine hier eingegangene Mitlheilung aus Paris will sogar wissen, daß die erste auf diese Angelegenheit bezügliche di- recte Kundgebung des Grafen Malewski in diesem Augenblicke wahrschein lich bereits in Brüssel eingetroffen sein dürfte. Wenn dem so ist, so steht wol zu erwarten, daß man schon in den nächsten Tagen aus den belgischen Journalen ein Näheres darüber erfahren dürfte. Was jedoch die franzö sische Regierung in dieser Sache auch thun mag: der guten Ueberzeugung wird man sein können, daß sie nichts au-richten wird. Di« belgische Sache hat die öffentliche Meinung für sich, und daß diese nicht zu verachten ist, das weiß man auch in Paris sehr gut. Darum scheinen auch verschiedene pariser Blätter den Auftrag erhalten zu haben, den eigentlichen Kern'der französischen Absichten zu bemänteln, indem sie sagen, daß es sich hier gar nicht um einen Eingriff in die belgische Freiheit, sondern lediglich um die Schaffung eines geeigneten Vorkehrungsmittels gegen das offene Predigen von Mord, Rebellion rc. handle. Mit diesem Kunstgriff ist man indessen nicht glücklich; denn wenn die öffentliche Meinung einerseits das Predigen von Mord, Rebellion rc. auch entschieden verdammt, so weiß sie anderer seits aus den veröffentlichten Thatsachen doch auch wieder sehr gut, daß einmal die erhobenen Beschuldigungen über das „Treiben" der belgischen Presse sehr übertrieben sind, und daß sodann auch die gegenwärtige belgi sche Preßgesetzgebung bereits die nöthigen Mittel hinlänglich gewährt, um einem etwaigen Excediren einzelner Blätter entschieden entgegentreten zu können. Die öffentliche Meinung kann daher auf jene „berichtigenden" Phrasen umsoweniger ein Gewicht legen, als ihr unter Andern, ja auch noch erinnerlich ist, wie vor dem Beginn der orientalischen Frage sehr ernst lich die Rede davon war, daß die französische Negierung nicht blos die Preßfreiheit, sondern die liberalen Institutionen überhaupt, deren Belgien sich erfreut, an der Grenze ihres Landes für höchst mislich und schädlich, und darum eine entsprechende Abänderung der belgischen Constitution/ in, „europäischen Interesse", für nölhig halte. Was Wahres an de» damali- gen Versionen war, lassen wir dahingestellt; soviel liegt aber auf der Hand, daß belgischerseitS die Sache auch gegenwärtig wieder in demselben Sinne auf gefaßt wurde, indem in den betreffenden Verhandlungen in der belgischen Kam mer, in der Interpellation wie in der Antwort des Ministers, nicht sowol von einer neuen Verschärfung des PreßgesetzeS als vielmehr nur von einer Abänderung der Constitution selbst die Rede war. Die öffentliche Mei- nung kann daher auch in dieser Beziehung nicht getäuscht werden. Man hat in Frankreich zu wiederholten malen zu erkennen gegeben, daß man den Werth der öffentlichen Meinung wohl zu schätzen wisse, und man wird auch eingestchen müssen, daß die öffentliche Meinung der Sache Frankreichs wäh rend der Dauer des orientalischen Kriegs die wesentlichsten Dienste geleistet hat. Aber aus Defercn; für Frankreich hat sie diese Dienste nicht gelei stet, sondern deshalb, weil sie das Recht und mit dem Recht auch das In teresse der europäischen Menschheit gegen den unerträglichen Uebernnzth des halbbarbarischen Osten durch Frankreich vertreten sah. Gebrauchen, heute so und morgen so, läßt sich die öffentliche Meinung nicht; sie ist mit ihrer sicgbringenden Wirkung überall da, wo das Recht ist, und wenn sich von ihrem Standpunkte über die Begründung der gegen die belgische Presse er hobenen Anschuldigungen mit gutem Grunde noch zweifeln läßt, so kann in ihren Augen darüber doch gewiß kein Zweifel herrschen, daß ein Atten tat gegen die Freiheiten eines Landes mit dem Object jener Anschuldigun, gen, auch wenn sie zehn mal begründet wären, mindestens in eine und die- selbe Kategorie gestellt werden müßte. — Man spricht in diplomatischen Kreisen von einem Protest der neapolila nisch en Regierung gegen das Memorandum des Grafen Cavour. Näheres haben wir über die Sache vorderhand jedoch noch nicht in Erfahrung bringen können. — Wie es heißt, soll es gegen den Polizeioberst Patzke wegen seiner Betheiligung an der v. Hinckeldey-Rochow'schen Duellgeschichte nachträglich nun doch noch zum Processe kommen. Der Staatsanwalt hatte, wie wir hören, schon früher eine Anklage bei dem hiesigen Stadtgericht gegen Patzke erhoben. Das Stadtgericht erklärte sich jedoch für incompetcnt, einmal, weil eine Then nahme an dem Duell nach den hierauf bezüglichen Bestimmungen des Ge setzes nicht vorlag. und dann auch deshalb, weil Hr. Patzke Landwehrofsi- zier ist und als solcher vor die militärische Gerichtsbarkeit gehört. Die Sache ging deshalb durch den Staatsanwalt an das Generalcommando des 3. Ar- meecorps; aber auch dieses erklärte sich für inkompetent und schickte die Ac- ten an die Staatsanwaltschaft wieder zurück. Der Staatsanwalt wandte sich hierauf mit einer genauen Darlegung des betreffenden Sachverhalts an das Kammergericht. Hier soll sich nun die Ansicht geltend gemacht haben, daß Hr. Patzke in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter die Pflicht gehabt habe, das Duell, von dessen Stattfindcn er.vorher unterrichtet gewesen, zu inhibiren, und daß gegen denselben, weil er dies unterlassen, die entsprechende gerichtliche Anklage zu erheben sei. /.Berlin, 12. Mai. Ryno Quehl, zur Zeit preußischer Consul in Kopenhagen, hat ein Buch geschrieben: „Aus Dänemark", worin er außer über bornholmer Menschen- und Viehzustände Betrachtungen anstelle über die neuchristliche Partei in Preußen, über das Junkerthum und das un selige Hinckeldey'sche Duell, über die Vorzüge und die erheblichen Fehler des Gefallenen rc. Wenn der Verfasser auf der einen Seite einer Partei Hiebe ausiheilt, fürchtet er auf der andern die Folgen seiner Kühnheit und zieht die Segel wieder ein. Bekanntlich gehörte Ryno Quehl früher der Kreuzzeilungspartei an, ist aber von ihr amortisirt worden. Der Mi- nisierpräsident v. Manteuffel, einer der drei Männer, denen „Aus Däne mark" gewidmet ist, desavouirt die darin ausgesprochenen Ansichten und Naisonnemcnts übrigens vollständig. Das ganze Buch, dessen Verfasser sich sicher für einen großen Staatsmann gehalten wissen möchte, kann ihn
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