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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1901
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1901) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1901) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1901) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1901) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1901) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1901) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1901) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1901) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1901) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1901) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1901) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1901) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1901) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1901) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1901) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1901) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1901) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1901) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1901) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1901) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1901) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1901) 337
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 337
- ArtikelKann der Uhrmacher so theuer verkaufen, wie er will? 339
- ArtikelDer Hofuhrmacher des Papstes 339
- ArtikelAmerikanische Reinigungsmethode mit Benzin und Preßluft 340
- ArtikelEin einfacher Gravir-Apparat 341
- ArtikelUmwandlung des Schlüssel-Aufzugs in Bügel-Aufzug 342
- ArtikelFremdsprachige Ausdrücke in der Uhrmacherei 343
- ArtikelSelbstanfertigung eines Schaufenster-Drehwerks 344
- ArtikelLagen-Regulirung durch Verschiebung des Spiralklötzchens 345
- ArtikelWer darf Lehrlinge ausbilden, und wer sich Meister nennen? 346
- ArtikelNeue Federstellung für Taschenuhren 346
- ArtikelEin für die Uhrmacherkunst wichtiger Brief Dr. Martin Luthers 346
- ArtikelAus der Werkstatt 347
- ArtikelVermischtes 347
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 348
- ArtikelBrief-Kasten 349
- ArtikelPatent-Nachrichten 351
- ArtikelInserate 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1901) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1901) 369
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- BandBand 25/26.1901/02 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis: für Deutschland und Oestr.-Ungarn unmittelbar von der Geschäftsstelle bezogen in Streifbandsendung vierteljährlich 1,75 Mark, jährlich 6,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,5C Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 7,50 Mark voraus zahlbar m w Juergensea. Kesse/s A. Lange fnT/ede Preise der Anzeigen: die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 40 Pfg., für Stellen-Angebote. und GesucV so Pfgr. Die ganze Seite (400 Zeilen zu AOPfg., wird mit 130 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Einzelne Nummern kosten je 30 Pfg Probenummem (aus überzählige! i Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt Post-Zeitungsliste No. 1921 Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes * Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Carl Marfels A.-G. * -» Berlin SW, Zimmer-Strasse 8 <*- Fernsprech-Anschluss Amt I* No. 2984 XXY. Jahrgang * Berlin, den 15. November 1901 # No 22. WW Nachdruck ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion unbedingt untersagt Inhalt: Deutscher Uhrmacher-Bund. — Kann der Uhrmacher so theuer verkaufen, wie er will? — Der Hofuhrmacher des Papstes. — Amerikanische Reinigungsmethode mit Benzin und Preßluft. — Bin einfacher Gravir-Apparat. — Umwandelung des Schlüssel-Aufzugs in Bügel-Aufzug. — Fremdsprachige Ausdrücke in der Uhrmacherei. — Selbstanfertigung eines Schaufenster-Drehwerks. — Lagen-Regulirung durch Verschiebung des - Spiral klötzchens. — Wer darf Lehrlinge ausbilden, und wer sich Meister nennen? — Neue Federstellung für Taschenuhren. — Bin für die Uhrmacherkunst wichtiger Brief Dr. Martin Luthers. ■ Aus der Werkstatt (Anfertigung einer guten Spiralrolle). — Vermischtes. — Vereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches u. s. w. — Briefkasten. — Patent-Nachrichten. — Anzeigen. Unsere wider die Abzahlungsgeschäfte mit Taschenuhren gerichtete und der letzten Nummer zur Versendung an die Presse beigefügte Notiz Uliren auf Abzahlung hat erfreulicherweise in Hunderten von Tagesblättern Aufnahme ge funden, wie die uns von zahlreichen Lesern gütigst übersandten Belagsexemplare beweisen. Die Verbreitung der Notiz wird gewiß zur Aufklärung des Publikums über die Abzahlungsgeschäfte wesent lich beigetragen haben und dadurch sowohl dem Publikum wie auch den Kollegen Nutzen bringen. — In No. 6 dieses Jahrgangs hatten wir an dieser Stelle über einen interessanten Gerichtsfall berichtet. Herr Kollege B. in Uecker münde, der sich in Annoncen als Uhrmacher und Goldarbeiter bezeichnet hatte, war daraufhin von dem im gleichen Orte ansässigen Goldarbeiter wmgen unlauteren Wettbewerbs verklagt worden. Letzterer erwirkte zunächst eine vorläufige Verfügung, worin dem Herrn E. untersagt wurde, sich weiterhin in öffentlichen Bekanntmachungen Goldarbeiter zu nennen. Das Landgericht Stettin hob diese Verfügung auf. Die Thatsache, daß der Beklagte Goldarbeiten ausführt, genügte dem Gericht, den Kläger abzuweisen. Der Goldarbeiter-Verband, der dem Kläger zur Seite stand, trieb die Angelegenheit weiter, während wir selbst, wegen der prinzipiellen Wichtigkeit der Sache, Herrn E., den wir von Anfang an unterstützt hatten, zum Ausharren ermunterten, da auch uns an einer grundsätzlichen Regelung dieser für zahlreiche Kollegen sehr wichtigen Streitfrage sehr gelegen war. Bei etwaiger ungünstiger Entscheidung hatten w T ir uns zur Tragung der Kosten bereit erklärt. Der Prozeß endete vor dem Oberlandesgericht in Stettin mit dem Siege des Beklagten. Bei der Wichtigkeit der Sache lassen wir die Entscheidungsgründe nachstehend folgen: Die Berufung konnte keinen Erfolg haben. Durch die auf Antrag des Klägers ergangene einstweilige Verfügung des Amtsgerichts in Ueckermünde vom 13. Dezember 1900 ist dem Beklagten untersagt, in seinen öffentlichen Bekanntmachungen sich Goldarbeiter zu nennen. Kläger findet in der Be zeichnung „Goldarbeiter“ eine unrichtige Angabe thatsächlicher Art über die geschäftlichen Verhältnisse des Beklagten, im Sinne des § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896, die geeignet sei, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Dieser Auffassung ist der Vorderrichter mit Recht entgegengetreten, insofern er ausführt, daß der Beklagte, wenn er sich als Goldarbeiter bezeichnet eine unrichtige Angabe thatsächlicher Art über seine geschäftlichen Ver’ »
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