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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1902
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 37
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 37
- ArtikelZur Regelung des Leihhaus- und Auktionswesens 38
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Kalender 39
- ArtikelEin neuer elektrischer Zeitsignal-Apparat 40
- ArtikelDie Uhr des zwanzigsten Jahrhunderts 41
- ArtikelDer Weltuntergang im Sternbild des Perseus 42
- ArtikelPlaquette zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum der Deutschen ... 43
- ArtikelDie Mittagspause der Gehilfen 43
- ArtikelReibung und verlorene Arbeit im Uhrenmechanismus 44
- ArtikelGehilfenleistung! 45
- ArtikelAus der Werkstatt 46
- ArtikelSprechsaal 46
- ArtikelVermischtes 47
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 49
- ArtikelBrief-Kasten 51
- ArtikelPatent-Nachrichten 52
- ArtikelRäthsel-Ecke 52
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 377
- BandBand 25/26.1901/02 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 3 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 47 einem der Beamten durch irgend welche Zeichen den Tastendruck des Morse-Apparates signalisiren zu lassen. Wenn unter diesen Umständen, wo man auf die Aufmerksamkeit einer zweiten Person angewiesen ist, sehr oft Fehler begangen werden, ist es nicht zu verwundern. Wie die Leser wissen werden, hat der umsichtige Vorstand unseres Bundes diesen Uebelstand längst erkannt und vor ungefähr Jahresfrist der Postverwaltung eine Eingabe unter breitet, dahingehend, den Kollegen zwecks Aufnahme des Uhrsignals den Zutritt zu den Amtszimmern zu gestatten. Leider war die Mühe umsonst; die Postverwaltung hat den Interessenten anheimgegeben, sich eine Leitung ins Haus legen zu lassen zwecks U ebermittelung des Signals. Da eine derartige Anlage leider mit nicht unerheblichen Kosten verknüpft ist, so wird dieser Vorschlag wohl kaum jemals zur Ausführung kommen. Es fragt sich nun: Giebt es eine Möglichkeit, diesen Unvoll kommenheiten entgegenzutreten? Es ist wohl unzweifelhaft, daß ent weder Post oder Eisenbahn — je nach den lokalen Verhältnissen — mit ihren genauen täglichen Zeitübermittelungen von den Kollegen in der Provinz nicht zu entbehren sind. Meine Anregung zu einer Besserung der Verhältnisse geht nun dahin, mit der Postverwaltung ein Abkommen zu vereinbaren, daß letztere eine Einrichtung trifft, die es ermöglicht, den interessirten Kollegen im Schalterraum der Postgebäude das Uhrenzeichen zu Gehör zu bringen. Dies ließe sich dadurch ausführen, daß in die Morseleitung eines Amtes ein schwach tönender Wecker (zweckmäßig ein Schnarrwecker), eingeschaltet wird, der im Schalterraum angebracht sein kann. Dieser Wecker würde für gewöhnlich ausgeschaltet sein; doch ermöglicht ein sogenannter Umschalter V, den Wecker in die Leitung einzuschalten. Das Ein schalten würde etwa 1 Minute vor 9 Uhr Morgens von einem Be amten des Amtes zu besorgen sein. Ist der Wecker eingeschaltet, so wird er andauernd ertönen. Punkt 9 Uhr wird von einem Endamt der Leitung eine Taste gedrückt. Hierdurch wird die Leitung unter brochen, und der Wecker im Schalterraum schweigt. Sobald es 1 Minute nach 9 Uhr ist, wird die Taste losgelassen, die Batterien der Aemter beschicken die Leitung mit Strom, und der Wecker er tönt wieder, und zwar so lange, bis der Beamte ihn ausschaltet. Auf diese Weise würden die beobachtenden Kollegen das Uhrenzeichen direkt im Schalterraum aufnehmen können und, was die Hauptsache ist, mit derselben Genauigkeit, als wenn sie persönlich am Morse apparat im Dienstzimmer ständen. Diese Einrichtung würde sich ganz billig stellen, und es wäre vielleicht möglich, die Postverwaltung zu veranlassen, einer Anzahl Kollegen eines Ortes auf ihren Antrag eine solche Einrichtung ent weder gegen eine jährliche Pauschalvergütung oder gegen eine jedes malige kleine Gebühr hersteilen zu lassen. Vielleicht befaßt sich der Vorstand unseres Bundes einmal mit der Sache. Auch würde ich den Kollegen dankbar sein, wenn sie ihre Ansicht in dieser Angelegenheit zum Ausdruck brächten. Sollte mein Vorschlag Anklang finden, so würde ich die Schriftleitung bitten, durch eine nochmalige Eingabe an die Postverwaltung deren Ein willigung zu unserem Vorschläge einzuholen. F. Th. in H. # * Wir stellen hiermit den obigen Vorschlag zur Diskussion und werden, falls derselbe von anderer Seite unterstützt wird, gern den Versuch machen, die Postverwaltung zur Ausführung der gewünschten Einrichtung zu bewegen. D. Red. Kontraktbruch Am 1. Xovember vorig. J. bot ich dem Uhrmachergehilfen Otto Weber aus Königsberg i. Pr., damals in Prenzlau, eine Stelle an. Am 3. Xovember erklärte sich derselbe bereit, die Stelle anzunehmen und legte die Abschrift eines Zeugnisses aus seiner vorletzten Stelle bei Herrn Eug. Auhl in Berlin bei. Darauf bestätigte ich ihm den Abschluß des Engagements am 6. Xovember in einem Briefe, der wörtlich beginnt: „Ich engagire Sie, mit einem Anfangs-Salair von 21 M. pro Woche“ u. s. w. In diesem Briefe setzte ich den Tag des Eintritts auf den 18. Xovember fest. —- Die Antwort darauf, eine vom 10. Xovember aus Prenzlau datirte Post karte, lautet wörtlich; „Herrn Carl Fritsch! Ihnen hierdurch zur gefälligen Xachricht, daß ich die Stelle bei ihnen dankend ange nommen habe. Mein Eintritt erfolgt am 18. Xovember. Hochachtungsvoll Otto Weber. Hier liegt also eine feste Abmachung in aller Form vor, und ich verließ mich selbstredend darauf, daß sie eingehalten werden würde. Der genannte Gehilfe ist indessen weder bei mir eingetreten, noch hat er auch nur das geringste Lebenszeichen von sich gegeben. Es wird gewiß den Herren Kollegen von Interesse sein, von diesem Falle Kenntniß zu erhalten. Auch wäre es mir angenehm,, den jetzigen Aufenthalt des genannten Gehilfen zu erfahren, da ich — so kurz vor Weihnachten — durch diesen Kontraktbruch erheblichen Schaden erlitt, für den ich den Schuldigen haftbar zu machen mir Vorbehalte. Carl Fritsch (vorm. P. Brugger), Straßburg i. Eis. * * 5(5 Xachdem alle unsere Mahnungen und Warnungen vor der ganz unverantwortlichen Rücksichtslosigkeit, die in solchen Kontrakt brüchen liegt, noch immer nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben, werden wir es einmal auf dem vorliegenden Wege versuchen, diesen abscheulichen Mißbrauch von Treu und Glauben aus unserm Fache zu schaffen. D. Red. Cylinder ohne Putzen Unter Bezugnahme auf den unter obigem Titel in Xo. 1 d. Js. veröffentlichten Sprechsaal-Artikel des Herrn Kollegen A. W. in G. möchte ich mittheilen, daß ich früher wiederholt versucht habe, mit „Oy lindem ohne Putzen“ und überhaupt mit „fertigen Oy lindern“ zu arbeiten. Ich bin aber bald davon zurückgekommen, da ich die Ueberzeugung erlangte, daß eine auf diese Weise fertiggestellte Arbeit niemals mit einer solchen gleichgestellt werden kann, die durch das regelrechte und sorgfältige Eindrehen eines Oylinders mit Putzen erzielt wird. Diesem Verfahren ist daher sicher nach wie vor der Vorzug zu geben. F. R. in T. Vorgehen gegen die Wanderlager. Auf eine Eingabe des Hamburger Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe will der Senat ein scharfes Wanderlager-Gesetz einführen, demzufolge die Steuer für jede angefangene Woche des Wanderlagerbetriebes in der Stadt 50 M. und im übrigen Staatsgebiet 25 M. betragen soll. Bei anhaltendem Betriebe tritt nach vier Wochen eine Erhöhung von 10 bezw. 5 M. für jede angefangene Woche ein. Bei Ver steigerungen soll für jeden einzelnen Tag eine Steuer von 50 bezw. 25 M. erhoben werden. Aus dem Entwürfe, in dem auch dafür ge sorgt ist, daß die Bestimmungen nicht so leicht umgangen werden können, erwähnen wir in Kürze Folgendes: Zu entrichten hat oben genannte Steuer Jeder, der außerhalb seines Wohnortes und ohne Begründung einer gewerblichen Xiederlassung die Waaren eines Wanderlagers von einer festen Verkaufsstätte aus feilbietet. — Durch die Verlegung des Wohnsitzes an den Betriebsort oder durch An meldung des Betriebes als eines stehenden Gewerbes wird der In haber eines Wanderlagers von der Entrichtung der Steuer nicht be freit, wenn dies augenscheinlich nur zur Verdeckung des Wander lagerbetriebes geschehen ist. — Werden die Waaren an einem Orte von mehreren Verkaufsstätten aus feilgeboten, so ist die Steuer für jede Verkaufsstelle besonders zu entrichten. — Es wäre nur zu wünschen, daß auch die übrigen Staaten dem Beispiele der freien Hansastadt folgten, indem sie gegen den Wanderlagerbetrieb, der dem seßhaften Handwerker und Kaufmann großen Schaden bringt, schärfer als bisher vorgingen oder ganz damit aufräumten. Unsere Zeitmesser und ihre Behandlung. Die unter diesem Titel vom Deutschen Uhrmacher-Bunde herausgegebenen Broschüre, die noch im Jahre ihres Erscheinens ins Spanische und Russische übersetzt wurde, liegt uns jetzt auch in dänischer Sprache vor. Die Uebersetzung wurde von dem Präsidenten des Uhrmacher-Zentral vereins für Dänemark, Herrn Hans Liisberg in Kopenhagen veranlaßt, der eine Auflage von 10 000 Exemplaren davon herstellen ließ. — Eine englische Ausgabe des gleichen Heftchens wird vor aussichtlich schon in den nächsten Wochen vollendet sein. Ueber die Berechtigung der Juweliere in Oesterreich zum Handel mit Uhren. Der Sitzungsbericht der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer enthält ein Gutachten über die Frage, inwieweit Gold- und Silberarbeiter berechtigt erscheinen, mit Uhren Handel zu treiben oder Uhrenreparaturen zu übernehmen. Wir entnehmen demselben nach der Oesterr.-Ung. Uhrmacher-Zeitung folgende Sätze: Anlaß zu der Frage gab die Anzeige gegen die beiden nach dem hieramtlichen Gewerbekataster als Gold- und Silberarbeiter angemel deten H. St. und M. Sch. Die Kammer verweist auf ihr im Protokoll vom 8. Xovember 1899, Punkt 49, abgedrucktes Gutachten, in welchem sie sich dafür aus-
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