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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 20/21.1896/97
- Erscheinungsdatum
- 1896 - 1897
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454470Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454470Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454470Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 20.1896
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Abonnement
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulsammlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das geplante Gesetz gegen das Detailreisen und Hausiren
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 20/21.1896/97 -
- ZeitschriftenteilJg. 20.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 63
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 107
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 129
- ArtikelDas Abonnement 129
- ArtikelSchulsammlung 129
- ArtikelDas geplante Gesetz gegen das Detailreisen und Hausiren 129
- ArtikelFeuerkugeln und Meteore (Fortsetzung von Nr. 6 und Schluss) 130
- ArtikelWanduhren-Aufzieher 131
- ArtikelEin neuer Schrank für Uhrgläser 131
- ArtikelDer Heissluft-Motor auf dem Uhrmacher-Werktisch 132
- ArtikelEine der ersten Taschenuhren mit Kronenaufzug 133
- ArtikelWann und wie oft stehen die Zeiger einer Uhr in zwölf Stunden ... 133
- ArtikelAus der Werkstatt 134
- ArtikelSprechsaal 134
- ArtikelVermischtes 135
- ArtikelBriefkasten 137
- ArtikelPatent-Nachrichten 138
- ArtikelInserate 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 151
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 171
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 191
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 211
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 227
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 243
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 261
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 279
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 301
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 321
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 343
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 365
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 389
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 409
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 433
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 459
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 483
- ZeitschriftenteilJg. 21.1897 -
- ZeitschriftenteilJg. 20.1896 -
- BandBand 20/21.1896/97 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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I Abonnementspreis: fflr Deutschland u. Oestr.-Ungarn bei direktem Bezüge von der Ex pedition in Streifbandsendung vierteljährlich 1,75 Marie, jährlich 6,75 Mark prännmerando. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark pro Quartal entgegen. Abonnementspreis fflr’s Ausland Jährlich 7,50 Mark prännmerando. Post-Zeitungsliste No. 1826. w Uuergensen Kessels A. Lange FnTiede Breg { mit I Preise der Anzeigen: die viergespaltene Petit-Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 30 Fftf., für Stellen-Angebote und Gesuche 20 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen Ä30Pfg.) wird mit 100 Mark nerechnet. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1: und 15. eines jeden Monats. Einzelne N ummern kosten j e 30 Pfg Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen gratis und franko zugesandt. ©Ml Verlag w WMrma©M©r«> Carl Marfels, Berlin W., Jäger-Strasse 73. Fernsprech-Anschluss Amt I, No. 2984. XX. Jahrgang. Berlin, den 1. April 1896. No. 7. Nachdruck ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion unbedingt untersagt. Inhalt: Abonnements-Einladung. — Schulsammlung. — Das geplante Gesetz gegen das Detailreisen und Hausiren. — Feuerkugeln und Meteore. II. — Wanduhren-Aufzieher. — Ein neuer Schrank für Uhrgläser. — Der Heissluft-Motor auf dem Uhrmacher-Werktisch. — Eine der ersten Taschenuhren mit Kronenaufzug. — Wann und wie oft stehen die Zeiger einer Uhr in zwölf Stunden genau über einander? — Aus der Werkstatt (Umwandlung des Zehntel masses in ein Hundertstelmass). — Sprechsaal. — Vermischtes. •— Briefkasten. — Patent-Nachrichten. — Anzeigen. Das Abonnement auf che Deutsche Uhrmacher-Zeitung nehmen alle Postämter und Buchhandlungen zum Preise von 1,50 Mark pro Quartal entgegen. Bestellungen auf direkte Zusendung unter Streifband bitten wir an die Expedition zu richten; in letzterem Falle kostet die Deutsche Uhrmacher-Zeitung bei freier Zusendung innerhalb Deutschland und Oesterreich für das Vierteljahr 1,75 Mk., das halbe Jahr 3,40 Mk. und das ganze Jahr 6,75 Mk. pränumerando. Für das Ausland kostet dieselbe 7,50 Mk. jährlich. Schulsammlung. Im ersten Quartal 1896 gingen für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte bei uns ein: Von den Herren M. Löwenhardt in Omeo (Australien) 1,40 M., J. H. in M. 2 M., G. B. in Z. 1 M., L. N. in G. 0,50 M., Carl Marfels 200 M., Ueberschuss an versandtem Einwickelpapier 3,50 M., zusammen 208,40 Mark. Redaktion der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Das geplante Gesetz gegen das Detailreisen und Hausiren. Von Carl Marfels. In zweiter Lesung hat am 10. März der Reichstag ein Gesetz an genommen, das für die Uhrmacherei von grösser Wichtigkeit ist und zweifellos von der übergrossen Mehrheit der Kollegen enthusiastisch be- grüsst werden wird. Es handelt sich nämlich u. A. um ein Verbot des Detailreisens, also des Besuchs von Privatkundschaft, um an der Hand von Mustern Waaren zu verkaufen. Wenn die in Frage stehende Ge setzesvorlage auch in dritter Lesung angenommen werden sollte, was bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Reichstags ziemlich sicher ist, so dürfen in Zukunft Verkäufe an Privatkundschaft durch Vermittelung von Reisenden nicht mehr stattfinden, mit Ausnahme der Leinen- und Wäsehefabrikation und des Druckschriftenhandels, denen voraussichtlich auch noch der Weinhandel angereiht werden wird. — Ebenso wurde beschlossen, den Hausirhandel mit Brillen und sonstigen optischen In strumenten zu untersagen, eine Massregel, die vom hygienischen Stand punkte aus sehr gerechtfertigt erscheint, denn nur allzu leicht kann von unwissenden Hausirern, denen die nöthigen Sachkenntnisse und Prüfungs instrumente abgehen, durch Verkauf unrichtiger Brillen Schaden ange richtet werden. Als dritte Massregel, die besonders für unsere Leser Interesse hat, wurde ein Antrag angenommen, demzufolge Abzahlungs geschäfte Hausirhandel nicht mehr betreiben dürfen. Auch wurde be- ' stimmt, dass in Zukunft kein Hausirer unter 25 Jahre alt sein darf. Diese sämmtlichen Massregeln scheinen bei nur oberflächlicher Be trachtung für das sesshafte Gewerbe von ausserordentlichem Vortheil zu sein, und im ersten Augenblick dürfte bei Manchem der Glaube ent stehen, dass jetzt die goldenen Tage des Handwerks und speziell der Uhrmacherei anbrechen müssten. Ist doch jetzt erreicht, dass mit Taschen uhren und Goldwaaren weder hausirt, noch auf Umwegen Detailhandel im Umherziehen getrieben werden darf, denn, wie gesagt, wird nach endgiltiger Annahme des Gesetzes sowohl das Hausiren als auch das Aufsuchen von Privaten mit Mustern (Detailreisen) sowohl hierin als in Wanduhren, optischen Waaren etc., ein für alle Mal verboten sein. Die allgemeinen und voUauf berechtigten Klagen über gewissenlose aus wärtige Uhren Verkäufer und sonstige unser Fach schädigende Hausirer dürften daher mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wohl ihr Ende finden. Wird sich aber infolge dieser so erheblichen Vortheile unser Fach im Grossen und Ganzen heben können? Wird sich das Einkommen des selbständigen Uhrmachers und der Lohn der Gehilfen durch diese tief in unser Erwerbs leben eingreifende Massregel erhöhen können, dauernd erhöhen können? — Es wird uns fast schwer, nicht in den allgemeinen Jubel der Fachpresse einstimmen zu können, vielmehr vor einer zu optimistischen Auffassung der Sachlage warnen zu müssen. Denn wie täuschen sich Diejenigen, die glauben, die gestellten Fragen rundweg bejahen zu können! Wie wünschenswerth wäre es für unsere Staatsmänner, wenn sie durch ein Paar Dutzend neuer Gesetzesparagraphen die einzelnen Gewerbe je nach Belieben aus nothleidenden zu rentablen machen, das Handwerk lohnender gestalten, der Landwirthschaft aufhelfen, den Handel zu einem blühenden gestalten könnten! Thatsache ist aber, dass es auf die Dauer, wie auch schon früher von uns ausgeführt wurde, unmöglich ist, einzelne Erwerbszweige besser zu stellen als andere. Die gesammten Erwerbsarten berühren sich, hängen zusammen und greifen in einander
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