Deutsche allgemeine Zeitung : 10.04.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185804101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18580410
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- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1858
- Monat1858-04
- Tag1858-04-10
- Monat1858-04
- Jahr1858
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- Deutsche allgemeine Zeitung : 10.04.1858
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Sonnabend. Nr. 82. 10. April 1858. Leipzig. Die Zeitung er scheint mit Ausnahme de« Sonntag« täglich nachmittag« für den folgende» Dag. Preis für da« Vierteljahr > V, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Poft ämter de« 2n- und Auslandes, sowie durch die Erpeditio» in Lcjpng Muerstrajic Nr. ft>. Änsertionsgebühr für den Naum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Frankfurt a. M., 7. April. Der mit der holsteinischen Ange legenheit beschäftigte Ausschuß der Bundesversammlung ist mit der Vor- berathung derselben beauftragt; wie man in gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen versichert, hat er die Vorbereitung von Anträgen betreffs der jüng sten Rückäußcrung des Cabinetö von Kopenhagen bereits so weit gefordert, daß die Einbringung der desfallstgen Ausschußanträgc demnächst zu erwar ten sein würde. Ebenso bestätigt es sich vollkommen, daß die dänischen Vor schläge nicht eine Bcistimmung von seiten des Deutschen Bundes erlangen werden. (Lpz. Z.) Dem Dresdner Journal wird über die holsteinische Frage vor dem Bunde geschrieben: „Es dürfte die nächste Aufgabe der Bundesversammlung sein, dem dänischen Cabinet darzulegen, inwiefern sie sich von seinen speciel- len Eröffnungen nicht befriedigt erachten könne, und dasselbe zu veranlas sen, sich ausführlicher und erschöpfend über seine Intentionen bezüglich ei ner den Verträgen und dem Bundesrecht entsprechenden und baldigen Ord nung der staatlichen Verhältnisse der Herzogthümer auszusprcchen." Der «Zeit» wird aus Frankfurt a. M. vom 7. April geschrieben: „Der holsteinische Ausschuß ist in seiner Arbeit noch nicht so weit vor gerückt, nm über die letzte dänische Erklärung vom 25. März Vortrag er statten zu können. Derselbe hat bisher, soviel bekannt, eine Sitzung ge halten, in welcher die Mitglieder sich über die Bedeutung und Tragweite der Erklärung im allgemeinen ausgesprochen. Wie man hört, hat bereits vie hannoversche Negierung in einem ausführlichen Memoire die dänische Erklärung vom Standpunkt der Bundesbeschlüsse vom 11. und 25. Febr. einer ebenso klaren als objektiven Kritik unterzogen. Die Resultate, zu welchen dieselbe gelaugt, sollen dem Vernehmen nach jedoch für die dänische Erklärung nicht günstig lauten, vielmehr nachgewiesen sein, daß die von der dänischen Regierung angeblich gemachten Eoneessivnen den Bundcsbe- schlüffen vom 11. und 25. Febr. nicht Genüge leisten.— In den letzten Tagen sind wieder mehrere ehemalige holsteinische Offiziere um Nach gewährung ihrer Peusionörückstände eingekommen. Verstatten Sie mir im Interesse derselben darauf aufmerksam zu machen, daß nach der getroffene» Verständigung ein Bedürftigkeitsattest allerdings nicht verlangt wird, daß jedoch die Nachbewilligung nur auf Ansuchen erfolgt. Allen denjenigen ehemaligen holsteinischen Offizieren, welche eine Pension infolge des Bun- desbeschluffes vom L. April 1854 beziehen, kann daher nur empfohlen wer den, ihre Anträge um Nachgewährung bei der Bundesversammlung zu stellen, da ohne einen solchen erneuerten Antrag ihre Ansprüche keine Aus sicht auf Erledigung haben." Preußen. ^Serbin, 8. April. Auch in dieser Session sind Peti tionen von Dissidenten gemeinden, und zwar in sehr starker Anzahl, bei dem Hause der Abgeordneten wieder eingegaugen. Es würde zu weit führen, wenn wir den Inhalt dieser sämmtlichen Petitionen mittheilen woll ten. Wir wählen darum nur eine, die Petition der Freien Gemeinde zu Nordhausen, aus, welche übrigens, durch ihre gründliche Behandlung, in ihren Wünschen unv Klage» den Gegenstand der übrigen Petitionen ge wissermaßen als mitcnthaltend betrachtet werden kann. Bittsteller führe» aus: Die Freie Gemeinde zu Nordhausen habe in ihrem elfjährigen Be stehen nach allen Beziehungen hin den Beweis gegeben, daß sie eine Re ligionsgemeinde sei; ihr Bekeiintniß liege seit elf Jahren der Welt vor; ihre sonn- und festtäglichen Versammlungen gäben fortdauernd Zeugniß von ihrem Glauben; durch rechtskräftiges Unheil sei sie von der Anklage, keine religiöse Gemeinschast zu sein, freigesprochen. Die Behörden, welche seit Jahren von jeder Erbauungsstunde amtlich Notiz nähmen, fänden nichts gegen sie einzuweuden; dessenungeachtet dauerten viele Beschränkungen des jenigen Rechts, welches sie nach dem Patent vom 30. März 1847 und Art. 12 der Verfassungsurkunde beanspruchen müsse, fort, theils wegen Mangels gesetzlicher Bestimmungen, theils wegen positiver Anordnung der Behörden, und es sei durch keine Vorstellung in allen Instanzen gelungen, diese Beschränkungen zu beseitigen. Als solche Beschwernisse heben Petenten beispielsweise hervor: 1) daß sie sich nicht mit aller Christenheit zur glei chen Stunde zur Andacht versammeln dürften; 2) daß sie ihre Kinder in fremder Confessio» unterrichten zu lassen gezwungen würden; 3) daß sie keine Andacht, selbst kein Abendmahl, ohne störende Cognition der Polizei feiern könnten; 4) daß sie in Bezug auf den Eid der Lehre Jesu nicht folgen dürften und somit dein Gewissenszwang und Rechtsgcfahren arrsgc- setzt seien; 5) daß ihren Kindern die Entlassung auö der Schule und die Aufnahme in Innungen ohne kirchliche Confirmation erschwert und verwei gert werde; 6) daß die Nechtsform für Schließung sogenannter gemischter Ehen ihnen entzogen sei; 7) daß sie ouora der Kirchcnmitglieder tragen müßten, während sie rechtlich auö der Kirche auögeschiedcn seien; 8) daß ihnen Kindergarten und Schule, welche sie unter Cognition der zuständigen Behörde in blühendem Zustande gehabt, geschlossen seien; ll) daß ihnen Paßkarten, Coneessionen und dergleichen bürgerliche Vortheile fortwährend erschwert oder meist ganz entzogen würden, und endlich 10) daß kein Beam ter oder sonst in seinem Berufe Abhängiger an ihrer Gemeinschaft theil nehmen könne, ohne mit Amtsentsetzung, Arbeitsentziehung u. dgl. sofort bedroht und heimgesucht zu werden. Petenten bitten nun schließlich um Er- theilnng von Corporationörechteu für ihre Gemeinde, durch welche, wie sie glauben, allen den angeführten Uebelstäudcn am besten begegnet werde» dürfte, und sic erklären sich im voraus bereit, jede Bedingung, die bei Er- theilung der Eorporationsrcchte an die Gemeinde verfassungsmäßig gestellt werden möchte, sofort zu erfüllen. Ein zweiter, als eventueller bezeichneter Antrag bezielt für die Freie Gemeinde zu Nordhausen die Gestattung, sich während der Kirchenzcit zur Andacht zu versammeln. Zahlreiche andere Petitionen, aus verschiedenen Theilen des Landes, sind hauptsächlich dahin gerichtet, daß es den Dissidenten gestattet werde, ihre Kinder in ihrer eige ne» Religion unterrichte» lassen zu dürfen. Andere beziehen sich wiederum auf die Eidesleistung re. In Betreff aller dieser so wichtigen Petitionen nun trägt die Pctitionscommission (die, beiläufig bemerkt, ausschließlich aus Mitgliedern der entschiedensten Rechte» besteht) auf Nebergang zur Tages ordnung an. Die Gründe, welche für die verehrlichc Commission dabei maßgebend gewesen find, anzusühren, ist überflüssig. Es sind dieselben Gründe, welche schon so oft anzuhören wir das eben nicht bcneidenswerthc Vergnüge» gehabt haben. 'Auch gestehe» wir eS gern offen, daß wir, de» uns doch so klar und ganz unzweideutig erscheinenden Bestimmungen der Verfassung gegenüber, zu dumm sind, die betreffende» Dcductione» fasse» zu könne» ; liest man sie, so saust eö einem armen Menschen, der von der Natur nichts mitbekommen hat als den gewöhnlichen hausbackene» Men schenverstand, wie eine Art von juristischem Hexensabbat um den Kopf herum. Ist uns indessen von unserm beschränkten Standpunkt dennoch ein llrtheil erlaubt, so möchten wir meinen, daß der Geist der Zeit, und ganz beson derö in religiöser Beziehung, unbehindert seinen Weg gehen werde, wie auch einst die erste Reformation trotz aller Anfeindungen ihren Weg gegangen ist, und daß, wie die erste Reformation, so auch dieser Geist unserer Zeit über alle Intoleranz, Beschränktheit und Unchristlichkeit, die sich ihm ent gegenstcllen, schließlich (gerade wie die Commission über die besprochenen Petitionen) zur Tagesordnung übergehen dürfte oder vielmehr ganz gewiß zur Tagesordnung übergehen wird, und zwar zur einfachen. — In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stand der Etat des Ministeriums des Innern auf der Tagesordnung. Abg. Wentzel stellte den Antrag, die Sitzung zu vertagen, da von feiten des Ministers des In nern und deö Präsidiums besondere, nicht zu rechtfertigende Einladungen zum Erscheinen in der heutigen Sitzung an eine» Theil des HauseS (die Rechte) ergangen wären. Nach einer lebhaften Discussion wurde der An trag jedoch abgelehnt und die Berathung des Etats begonnen. — Der Selbstmord eines hiesigen durch seine ausgezeichneten Fabrikate weit berühmten Pianofortefabrikanten macht in unserer Geschäftswelt große Sensation. Als Ursache des Selbstmordes wird eine bedeutende Ueberschul- dung bezeichnet. (B.-u. H.-Z.) — Aus Liegnitz vom 5. April meldet man der Schlesischen Zeitung: „Heute Vormittag hat hierselbst ein Ercigniß stattgesundcn, welches nicht nur für die Provinz, sondern wol auch über die Grenzen derselben hinaus von nicht ganz gewöhnlichem Interesse sein dürfte. Der seit 12 Jahren i» der hiesige» deutschkatholische» Gemeinde thätig gewesene Prediger- Otto machte hkutc in seiner Ostcrpredigt, ohne daß irgendjemand eineVer- muthung gehabt hatte, der versammelten Gemeinde bekannt, daß er das letzte mal von dieser Stätte zu ihr spreche, indem er aus ihrem Verbände ausscheide und wieder in den Schos der evangelischen Kirche zurückkehre. Als Gründe für diesen Schritt müsse er den sehr maßgebenden Umstand bezeichnen, daß ihm vielfach zugemuthet worden sei, seinen Kanzelvorträge» eine Färbung zu geben, die seiner religiösen Anschauung, resp. seinem christ lichen Glauben widerspreche. Um daher weder mit sich noch mit der Ge meinde in Conflict zu gerathen, wolle er lieber sein Amt niederlegen, in dem er bei derartigen Zumuthungen nicht länger mit Segen zu wirken im Stande sei. Für das serncrc Bestehen der Gemeinde selbst dürfte dieser Vorgang von sehr großer Bedeutung sein." Baiern. München, 1. April. Das vielbesprochene Habersel» treiben im-Bezirk des königlichen Landgerichts Miesbach hat zu einer um fassenden Untersuchung Anlaß gegeben, welche jetzt durch einen Beschluß der Districtspolizeibchördc, wodurch 13 Angcschuldigte mit Arreststrafen belegt und in die bedeutenden Kosten verurtheilt werden, zu Ende gebracht wurde. Die Mehrzahl der Bethciligtcn wird sich auf dem Berufungöwege an kie^ Kveisregierung von Oberbaiern wenden. Bekanntlich waren infolge dieser gesetzwidrigen Uebung der Volkspolizei 50 Mann Militär drei Woche» lang gleichzeitig mit einer UntcrsuchungScommission in der Gemeinde Fö ching anwesend. (A. Abdz.)
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