Intelligenz- «n» Wochenblatt v-- für - ? - - - Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Mrt KSnigl. Sachs. Aüergnädigster Toncessioll. 15. Sonnabends, den 13. April. 1844. Jeden Sonnabend erscheint eine, I Bogen starke, Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich I Thlr., vierteljährlich 5 Ngr. 5 Pf., wöchentlich 6 Pf„ wofür es auch durch sämmtliche König!. Sachs. Post-Expeditionen zu erhaltenist. Anzeigen aller Art werden in demselben gegen die Gebühr von S Pf. für dz^aespaltene Corpuszeile odeP dersn La«s ausgenommen und Beilagen möglichst billig berechnet. Hf « Warnung. Die wiederholten Durchbrechungen des Zaunes an der, unterhalb der Leichengaffenscheunen gekege- nen, sogenannten Hospitalwiese und das Gehen über dieses Grundstück, haben uns, da düvurch - namentlicher Nachtheil entsteht, vetzanlaßt,' Anordnung zu ertheilen, daß Alle über dieses Grundstücks Gehenden gepfändet werden und warnW wir hiermit deßhalb Jedermann vor den daraus für sie her vorgehenden Nachtheilen. E Frankenberg, den II. April 1844. Der Stadtrath daselbst» Pörzler, Bürgermstr. Matzungen für den Leipziger^anptverein -er Gustav - Adolph - Stiftung (Beschluß.) §.8. Besorgung der Vereinsangelegenheiten an den Orten außcrDeipzig. ES ist zu Dvatten, Laß in allen Orten außer Leipzig, in denen sich ordentliche Mitglieder befinden, die Geistlichen mit einem oder mehreren andern Bereinsmitgliedcrn bereit sein werden, als Helfer des Vorstandes die Besorgung der Vereinsangelegenhei ten zu fördern. Etwaige besondere örtliche Einrichtungen bleiben dem Ermessen derselben überlassen. Nur mnffenchuss mit den gegenwärtigen Satzungen in Uebereinstimmung stehen und dem Vorstande zu Leipzig genau mrtgetheilt werden. S. Verhältniß des Hauptvereins zu den Zweiavercinen. Die Satzungen anderer Vereine, wMe sich dem Leipziger Hauptvereine als Zweigvereinc anschließen woln», müssen mit den gegenwärtigen im Wesentlichen kn Uebercinstimmung stehen und in einer Abschrift eingescndet weiten. Diese Zweigvereine bilden in Bezug auf allgemeinß Angelegenheiten ein Ganzes mit dem Leipziger Hauptvereine: an den Letztem werden daher auch alle Einnahmen der Zweigvereine eingesendet nach Maßgabe von §. II. der SMungen des Evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stiftung. §. IO. Jahresversammlungen. Zwischen dem IS. Juli und 12. August jedes Jahres wird eine JahrrSversamm- lung gehalten, jedes dritte Jahr in Leipzig, die beiden andern Jahre an dem Sitze eines der Zweigvereinc. §. II. Einrichtung und Aufgabe der Jahresversammlungen. Zu einer Jahresversammlung kann der Vorstand eines jeden der nach §. S. verbundenen Vereine 3 Abgeordnete schicken, die sich als solche legitimiren süssen (§. 7.) und frei aus allen stimmberechtigten Vereinsmitgliedern gewählt werden können. Kein Abgeordneter kann von mehr als zwei Vereinsvorständen beauftragt werden. Zutritt hat jedes stimmberechtigte Mitglied (§. L). Die Abge ordneten halten zuerst unter sich eine Zusammenkunft unter Vorsitz eines Abgeordneten des Hauptvereins, um einen Vorsitzenden für die Jahresversammlung zu wählen und die Vorlagen, welche der Versammlung gemacht werden sollen, vorzubereiten. In Bezug auf die Verwendung der Gelder hat hierbei jeder Verein für einen Beitrag bis zu 10 Rthlr. I, bis zu 50 Rthlr. 2, dis zu 100 Rthlr. Z, bis zu 500 Rthlr. 4, für mehr als 500 Rthlr. S Stimme» In dieser Zusammenkunft werden auch die Abgeordneten zu den etwanigen Hauptversammlungen des Gesammtvereines nach rela tiver Stimmenmehrheit gewählt. In der Jahresversammlung selbst, die mit Gebet oder Gottesdienst zu eröffnen ist, trägt rin Abgeordneter des Hauptvereins einen Bericht über den Fortgang des Vereines v,or; es werden sonstige Mit» theilungen von allgemeines Wichtigkeit gemacht und allgemeine Beschlusse gesaßt, namentlich die Rechnungsablage deS Hauptvereins gutgcheißen, welche durch einen jedesmal zu wählGden Ausschuß geprüft wird. Die Beschlüsse Stt Jah resversammlung sind für alle nach §. S, verbundenen Vereine bindend. s