Intelligenz und Wochenblatt E für z - - - - Frankenberg mit Aachfenburg und Umgegend. 74 Sonnabends, den 14. September. 1850. Bekanntmachung. Künftigen Sonnabend, den 21. September d. I., sollen diejenigen 4 Feldparzellen des urbargemachten ehemaligen Rathsbusches, deren Pacht zu Mi chael d. I. abläuft, anderweit auf 4 Jahre unter den vor der Licitation bekannt zu machenden Be^ dingungen gegen Meistgebot verpachtet werden. Alle Pachtlicbhaber werden andurch eingeladen, obgedachten Tages, Vormittags vor 12 Uhr, auf hiesigem Rathhause sich einzusinden, allwo nächst dem Vorbehalte der Auswahl unter den Licitanten mit der Verpachtung verfahren werden wird. Das specielle Verzeichniß der zu verpachtenden Grundstücke ist in hiesigem Nathhause zu Jedermanns Einsicht ausgehangen. Frankenberg, den 12. Septbr. 1850. Der Rath daselbst. W. Nägler. E d i c t a l l a d u n g. Nachdem zu dem überschuldeten Vermögen des Schuhmachers Meister Johann Gottfried Wießner zu Frankenberg mit Eröffnung des Concursprocefses zu verfahren gewesen, so werden hierdurch alle bekannte und un bekannte Gläubiger Mstr. Wießners, sowie alle diejenigen, welche an dessen Concursmasse aus ir gend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen haben, geladen, den 20. December 1850, welcher zum Liquidationstermine anberaumt worden ist, zu rechter früher Gerichtszeit persönlich oder durch hinreichend legitimirte, auch soviel die Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkannten Vollmach ten versehene Beauftragte und sonst legal an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, mit dem bestellten Concursvertreter rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen und den 29. Januar 1851 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids gewärtig zu sein. Hiernächst haben die bei dem Wieß- ner'schen Concurse betheiligten Gläubiger in dem auf den 15. Februar 1851 bestimmten Verhörs- und Gütepflegungstermine sich wieder in Person oder durch gehörig legitimirte Gevollmächtigte des Vormittags 9 Uhr an hiesiger Amtsstelle einzusinden und über den Abschluß eines Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte, sich den 23. Februar 1851 der Jnrotulation der Acten und den 24 März 1851 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses zu versehen. Diejenigen, welche bis Nachmittags .5 Uhr rm Liquidationstermine nicht erscheinen und ihre Forderungen nicht anmelden, werden ihrer An-