1850. Sonnabends, den 16. November. en Frankenberg, den 12. Novbr. 1850. en s- —— m- >er is- Der Rath der Stadt Frankenberg W. Nergler MMerg mit Sachsenburg. im pi ef- 8 f-- !hr, < ier,. zur '' lii «s> -ist. M lie- en eS , t. eit. Frankenberg, am 9. November Hß50. . Königliches Justizamt Fra-W MÄH Bekanntmachung. Zn Folg« ergangenen Gesetzes vom 29. August d. I. sind die Gewerbe- und Persönal-Steuerbei-'Z» träge der 2. halbjährigen Räte, ingleichen ein außerordentlicher Zuschlag zu selbiger, nach Höhe dex Hälfte eines vollen Jahresbetrags der geordneten Sätze, mithin zusammen ein vollen Jahresbetrag, sofort oder nach Befinden der außerordentliche Zuschlag längstens bis zum 1. Decbr. d. I. abzu führen, im Unterlassungsfälle aber gewärtig zu sein, daß solche durch militairische Execution beige trieben werden. - . - . Es ist beschlossen worden, daß nächsten Sonntag, den 17. d. Mts., von Nachmittags ^3 Uhr an im Hubold'schen Locale ollhier eine Versammlung des hiesigen ZweigWÄns zur Gustqv-Avolph-Stif- DnZ-gchalten werden soll^, wobei nach zÄLjMorträgen d^s Hrn. SupM. Körner ütiv des H,rm BLr. schulWrer Schlirypert theils BesprechnWn über Vereinsangelegercheiten stattßnden, theilSeinigeHe- schästssachen zur Erledigung weGenWUrachL werden. Indem hierzu ein^Seher, der sich für'b "" ^ Erhaltung evangelischer Mchrn und SchulM unter - LeLLllnimaeLuuN. Künftigen Sonnabend, den 16. November d. I., soll der durch Hebung der Straßengräben an der Altenhainer Straße gewonnene Erdboden in ' per - schiedenen Abtheilungen gegen Meistgebot verkauft werden, wozu Kaufliebhaber an Ort und SteÜe an der Altenhainer Straße, Nachmittags um 2 Uhr zum Erscheinen eingeladen werden. Frankenberg, den 14. Novbr. 1850./ Der Rath alld a. " / Nagler FuhreMerdingung. Die bei dem unterzeichneten Justizamt, vorkommenden Lransportfuhren sind auf zwei-Jahre pon^ dem ersten December 1850 ab an den Mindestfordernden zu verdingen, zu welcher Verhandlung ich den 20. November 1850 anberaumt habe. -> ' Bletlustige werden daher vorgeladeM E. gedachten Lage Vormittags 10 Uhr an Amtsstelle persön lich zu erscheinen und nach Eröffnün^M BedinguyKm, der Vornahme der Verhandlung gewärtig zu sein. / V ' Frankenberg mit SachMchnrg und Umgegend.