und Umgegend. «6. Sonnabends, den 20. August. 1853 JnteMgeM und Wochenblatt > .. - - . ' ' " für Frankenberg mit Sachsenburg , ein« spiel in ger. > gebe« nackzu- »r ie auch v Der» vünscht rpfiehlt erg. z . bis 5 5 Ngr., 2 Lhlr. 'gr. bis > Ngr., il blieb urde zu sße der immer Abzug t willig Leinöl !5 Ngr. hlr. 14 Lhlr. 5 er keine ! Lhlr. >gen 54 eher fe- Rüb- e mit Nach- Nach- Bekanntmachung. DaS lOte Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes von diesem Jahre, enthaltend: wo. 41 Decket, wegen Bestätigung des Statuts für die Sparkasse zu Riesa, vom 9. Juni 1853. Wo. 42 Verordnung, die Erwerbung von Grundstücken durch Militairpersonen betreffend, vom 18. . Juli 1853. ' wo. 43 Verordnung, den Beitritt deS Königreichs Würtemberg und der freien Stadt Frankfurt a. M. zu dem Staalsvertrage vom 15. Juli 1851 betreffend, vom 18. Juli 1853. wo. 44 Verordnung, die Erlaubnißertheilung zur Binnenschifffahrt auf der Elbe und den Nach weis der Fertigkeit im Schwimmen, als Bedingung der Erlangung des Schifferpatents be treffend, vom 14 Juli 1853. - , . , - wo. 45 Bekanntmachung, die Eröffnung des Betricbstelegraphen der Sächsisch-Böhmischen Staats eisenbahn für die allgemeine telegraphische Correspondenz betreffend, vory 21. Juli 18^3 w«. 46 Verordnung, die weitere Ermäßigung der Gebühren für die telegraphische Correspondenz innerhalb Sachsens betreffend, vom 21. Juli 1853. - Wo» 47 Dccret, wegen Bestätigung der Statuten des Lctienvveins zur Grubenräumung in der Stadt Dresden, vom 18. Juli 1853. ° s Wo. 48 Verordnung, die Richtung mehrerer Zweigbahnen zur Verbindung der Kohlengruben mit der vom Bahnhöfe Zwickau nach Cainsdorf führenden Eisenbahn betreffend^ vom 29. Juli 1853. Wo. 49 Vernrdn u ng,^den. Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes vom L. Juni 1852 in Bezug aus , die Albertsbahn betreffet, vom 28. Juli 1853. !§»» 30 Berichtigung eines Jrrlhums im abgedruckten neuen Zolltarif betreffend, ist erschienen unh zu Jedermanns Einsicht in der Sohr'schen, Wagner'schen und Weinhold'schen chchankwirthschaft ausgelegt, was hiermit öffentlich^bekannt gemacht wird. -^Frankenberg, den 15. August 1853. > E) er Stadtrat h. . , s Stöckel, Bürgermeister. 7 / ^Bekanntmachung. Sonnabend, den . > ' 27. August 1853 V r» , , Vormittags 11 Uhr ' soll das von hiesiger Stadtgemeinde erkaufte, bisher Hrn. Gutsbesitzer Popp in Gunnersdorf gehö rige. Feld mit Wiese, an der Freiberger Straße neben den Scheunen gelegen, an den Meistbietenden i in einzelnen Parcellen an Rathsstelle verpachtet werden. r Die Pachlbedinzungen sind die bei Verpachtung von Commungrundstücken üblichen und werden im Termin bekannt gemacht werden. Die Parcellen sind, an Ort und Stelle abgetheilt. - , Die Auswahl unter den Licilanten bleibt Vorbehalten. /Frankenberg, den 18. August 1853. Der S t a d tr a t h.' " Stöckel, Bürgermeister.