—» -HL — » . K'. Umschlagetücher, verschieden« Wrstett- und Kleiderstoff« u. s. w. gegen gleich baare Bezahlung km 14-Thalerfuße an den Meistbietenden öffenilich versteigert werden, was man mit dem Bemerken an- durch- bekannt machte daß ein specielles V-rzeichniß der zur Auclion gelangenden Waaren dem im hie sigen Amthause aushangenden Anschläge beizefügt ist. . . - - , . Frankenberg, am 26. October 1853. . .. Das Königliche Justizamt Ftsnkenderg Mit Sachsenburg. Gensel B e k g n tt t m a ch u ng. . ' Wir erinnern daran, daß am Bußtag webet bett Schnitthändlern noch anderen Händlern der Verkauf nachgelassen ist. . Frankenberg, den 15. November 1853. Der St a d t r a t h. Stöckel, Bürgermeister. > Bekauntmachung. Da den bestehenden Vorschriften nach der Verkauf von geistigen Getränken u. s. w. auf Jahrmärk ten keineswegs freigegeben ist, so haben alle Diejenigen, welche aus bevorstehendem Jahr, markte Spirituosen u. s. w. verkaufen wollen, ohne Schankconcession zU besitzen, zllvökverst Erlaub» niß bei uns zu erholen. Zuwiderhandelnde verfallen der gesetzlichen Strafe von 20 E- Frankenberg, den 15. November 1853. Der S t a d t r a t h. ' Stöckel, Bürgermeister. kekLNlltlnMM^. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt sind erschienen: - das 16te Stück, enthaltend: Ko. 74. Verordnung, die Bekanntmachung der zu dem Gesammt-Zollverein gehörigen deutschen Bundesstaaten und Gebiersrheile betreffend; vom 13. Oktober 1853. Ko. 75. Verordnung, den Eingangszoll für Getraidc, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlen fabrikate betreffend; vom 20. Oktober 1853. Ko. 76. Verordnung, die Ablösung der Naturalleistungen an Pfarr- und Schullehne betreffend, vom 22. Oktober 1853. das 17t e Stück, enthaltend: * Ko. 77. Verordnung, Abänderungen des Vereins-Zolltarifs betreffend; vom 2. November 1853. das I8t e Vtück, enhallend: Ko. 78. Verordnung, die Provokation auf Ablösung aller auf einseitigen Antrag ablösbaren Na turalleistungen, Lehngelderberechtigungen und Dienste betreffend, welche Kirchen, Stiftungen, Geistlichen, Lehrern und Kirchendienern zustehen; vom 25. Oktober 1853, und es sind diese Gesetz- und Verordnungsblätter zu Jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme so wohl rm Nachhause hier öffentlich angeschlagen, als auch in den Schanklocalen der Herren Sohr, Wagner und Weinhold noch- besonders ausgelegt zu finden. Frankenberg, den 15. November 1853. D e r S t a d t r a t h. - Stöckel, Bürgermeister. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königs. Kreisdireekkon zu Leipzig werden Vie ber- Lcn hiesigen Lieh- und Roßmärkte, von denen bisher bet erste den Donner stag in d.er Adventwoche, der zweite aber den Donnerstag, in der Woche nach Indien abgehaltcn worden ist, künftighin an der, jedem der gedachtes Don-