Intelligenz- und Wochenblatt . 'ü' . Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. — —.— — 94 Sonnabends, den 26. November. 1^8^. " —- . - Bekanntmachung. DaS 19tc Sluck des Gesetz- und Verordnungsblattes von diesem Jahre, enthaltend: j bio. 79. Decret wegen Bestätigung der Sparkassenordnung für Siebenlehn.; vom 22. Septbr. 1853. Sparkasfenordnung für die Stadt Siebenlehn im Amtsbezirk Nossen rc. kto. 80. Verordnung, den Eingangszoll für Reis betreffend; vom 7. November 1853 ist erschienen und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Rathhause hier angeschlagen, als auch in der Sohr'schen, Wagnerischen und Weinhold'schen Schankwirthschast ausgelegt, was hiermit öffent lich bekannt gemacht wird. § Frankenberg, den 21. November 1853. Der Stadtrat h.^ Stöckel, Bürgermeister. < Bekanntmachung. Nachdem in Folge der erhöhten Getraidepreise auf gestellten Antrag von uns der Prei^tür eine Tonne einfaches Bier auf 2 20 festzustellen gewesen ist, so wird solches und daß bei den L. hiesigen Schenkwirthen nunmehr die halbe Dresdner Kanne Bier um 7 Pfennige zu verkaufen ist, hiermit zu allgemeiner Kenntniß gebracht. * Frankenberg, den 24. November 1853. Der Stadtrat h. Stöckel, Bürgermeister. > «Wonnen. Frankenberg, den 25. November 1853. Wahlliste behufs der Ergänzungswahl des Stadtverordnetencollegiums ist zu Jedermanns Ein- im Rathhause öffentlich ausgehängt. Mche gegen dieselbe sind spätestens bis zum x M4 42. December l. I. Wstelle mündlich oder schriftlich einzubringen, widrigenfalls dieselben nicht berücksichtigt Der St ad t.r a t h. Stöckel, Bürgermeister. Die Königliche hohe Kreis-Dircction zu Dresden hat, auf den von dem. unterzeichneten Stadtrathe im Einverständnisse mit dem Stadtverordneten-Collegio hiesigen Orts gestellten Antrag, die Vereini gung der beiden hiesigen Adventsmärkle, von denen bisher der erste am Dienstage nach Yem zweiten und der zweite am Dienstage nach dem dritten Adventssonntage jeden Jahres abgchaltcn worden, nach Inhalt einer am heutigen Tage allhier eingegangenewVerordnung vom 17. dieses Monats in der Weise zu genehmigen geruht, daß diese beiden Krammärkte hinkünftig als ein einziger, aber zweitägiger Markt jedesmal am Montage und Dienstage nach dem zweiten Advents sonntage «Inhalten werden solletü