Intelligenz und Wochenblatt r /rankenüerg mit SachsmtmvA und Umgegend. Sonnabends, den 17. Deccmber. 185^ ,. * . Bekanntmachung für die Angesessenen im Amtsbezirk Frankenberg. Bei sogenannten Stammgrundstücken tritt häufig der Fall ein, daß in dieselben von den Trenn- stückcn, welche früher Bestandtheile des Slammgrundstücks waren, verhaltnißmäßige Beiträge zu Hrn Lasten des Letzteren zu entrichten sind. Diese Beiträge bestehen gewöhnlich entweder - ») in einer Rente, yder Geldgefälle, das zu gewissen Terminen und nach einem im Voraus festbestimmten Betrag in das Stammgrundstück abzuführen ist, oder * d) in einer Quote, die den Theil bezeichnet, nach welchem das. Trennstück zu den Oblasten des Stammgrundstücks leistungspflicbtig ist. So wenig nun dem Gesetz vom 15. Mai 1851 zufolge die vorstehend unter a) bezeichneten baaren, dem Betrage nach feststehenden Leistungen in das Stammgrundstück mit der h 29 jenes Gesetzes er» wähnten Wirkung in Wegfall kommen dürften, dafern der Besitzer des Stammgrundstüäs die Pro vokation auf Ablösung bis zum 31. dieses Monats unterläßt, so will es doch gerathen erscheinen,,, daß diejenigen Besitzer von Stammgrundstücken, welche in die letzteren nicht Renten oder Geldgefälle der unter ») gedachten Gattung, sondern nur Quoten oder TheA der vorstehend tzud b) angedeuteten Art von den Trennstücken herbeiziehen, vor Eintritt des gedachtest Präclüsivtermins bei der Königli chen General-Commission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen Provokation anbringen. Man giebt hiervon mit Bezugnahme auf die in der Nummer 97 des diesjährigen Frankenberger Intelligenz- und Wochenblatts abgedruckle Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. December 1853 noch hiermit besondere Kenntniß, fügt dem aber, zu Vermeidung aller Jnconve- nienzen hinzu, daß dergleichen Provocationsanträge nicht an Amtsstelle zu Protokoll gegeben werden können, sondern schriftlich und unmittelbar bei der gedachten Königlichen General-Commission in Dresden einzureichen sind. Frankenberg, am 15. December 1853. Königlich Sächsisches Justizamt. Gensel. 17.Oeffentliche Sitzung der Stadt verordneten Montags, den 19. Decbr. 1853, Abends ^6 Uhr. lAKe8vl'ljn»iiK: 1) Gesuch des Hm. Kaufmann Iulius Friedrich Böhme, um Enthebung von seiner Function als Rathmann hiesiger Stadt. 2) Gesuch des Hm. Lohgerbermeister August Fer dinand Morgenstern, um erbliche Ueberlas- sung des Wasserabfalls von dem Tröge vor dem Eichler'schen Hause in der Schloßgaffe. 3) Gesuch des Hm. Kirchner Karl August Win disch, um Firirung des demselben zustehenden Weihnachtsumganges. 4) Antrag des Stadtrathes, auf Erhöhung des Ein- stundsgeldes der künftig in hiesige Stadt als Schutzverwandte eintretenden Fremden gerichtet. 5) Gesuch des Hm. Kaufmann Carl Friedrich - Thierfelder, z. Z. in Prag, um Ertheilung