Intelligenz und Wochenblatt L- ' - ..-LV für . - Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. ^0^ -> Mittwochs, den 21. December. 1853. Bekanntmachung. Von tollen Hunden gebissene Hausthiere betreffend. ' Da neueren Beobachtungen und Erfahrungen zufolge bei von tollen Hunden gebissenen Hausthie- ren der Ausbruch der Wuthkrankheit auch noch nach Ablauf der bisher als die äußerste Zeitgrenze angenommenen siebenwöchigen Frist erfolgen kann, so wird auf Anordnung des Königlichen Ministe» riums des Innern, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. September dieses JahreS — Kreisblatt Nr. 40. vom 13. October 6. a. psg. 190. — und in Uebereinstimmung mit der darin sub. 2. enthaltenen Bestimmung, nach welcher die in § 12. des Mandates vom 2. April 1796 vor geschriebene Einsperrung sammtlicber Hunde eines Orts zwölf Wochen lang anzudauern hat, hiermit f^nerweit angeordnet, daß in allen Fällen, in welchen von tollen Hunden gebissene Hausthiere, mit Ausnahme von Hunden und Katzen, welche ohne Ausnahme sofort zu tödten find, nicht getödtet, sondern in der durch Bekanntmachung vom 17. September 1841 — Kreisblatt Nr. 39. desselben JahreS , —bis auf weiteres nachgelassenen Maaße der thierärzlichen Behandlung unterworfen werden, die dicsfallsige gleichzeitige Absperrung der fraglichen Lhiere ebenfalls mindestens zwölf Wochen anzu dauern hat. Von sämmtlichen Polizeibehörden und beziehendlich den Bezirksthierärzten ist darüber, daß dieser An ordnung genau nachgegangen werde, sorgfältige Aufsicht zu führen, gegen etwaige Zuwiderhandlungen aber mit dem erforderlichen Nachdrucke einzuschreiten und haben übrigens die betreffenden Obrigkeiten dafür zu sorgen, daß diese Bekanntmachung in sämmtliche Lokalblätter ausgenommen werde. Zwickau, den 29. November 1853. ' F * Königliche Kreis-Direction. v. Friese». Vogel, S. .' . lltzKLMtMLeliWK. Das 20ste Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes von diesem Jahre, enthaltend:- Ao. 81. Verordnung, die Bestellung eines Landtagswahlcommifsars betreffend; vom 3. November 1853. Ao. 82. Verordnung an sämmtlicke Untergerichte, die Beschleunigung der nach § 18 der Ausfüh rungsverordnung zum Preßgesetze vom 14. März 1851 zu erstattenden Anzeigen betreffend; vom 7. November 1853. Ao. 83. Bekanntmachung, die erweiterte Anwendbarkeit des Oesterreichisch-Preußischen Handels und Zollvertrags betreffend; vom 15. November 1853. Ao. 84. Verordnung, den Transport von Schüblingen und die Einlieferung von Sträflingen und Correctionärs in die bezüglichen Anstalten betreffend; vom 14. November 1853. -L Ao. 85. Dekret gegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkassen. Anstalt zu Radeburg; vom 29. Oktober 1853. Ao. 86. Verordnung, die Bekanntmachung des Staatsvertrags.wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Angehöriger des anderen Staates betreffend.