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Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend : 12.12.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-12-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786992124-185512126
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786992124-18551212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786992124-18551212
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- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungIntelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und ...
- Jahr1855
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da die Ersparnisse dt'S Sommers bald auszezehrt sein werden. Als eins der wirksamsten Mittel zur Minderung der Noth werden die S peise-A nstal len empfohlen. — Was endlich die Münz Wir ren betriff:, so werden auch diese sich, steigern, je näher der 1. Januar 1856, wo das Papiergtld- Verbot in Kraft tritt, kommt. Wie bereits in Berlin rc, so wird auch hier in Sachsen schon je der fremde Kassenschein nur mit Verlust an den Mann gebracht; dieser Verlust aber trifft, waS daS Schlimme bei der Sacke ist,, auch diesmal wieder nur den Kleinen", während der „Große", d. h der „Geldmensch", wie immer, so auch dies mal davon prosilirt. Freilich ist das jedesmal bei Münz - Verbieten der Fall; leider aber weiden die Folgen davon diesmal um so fühlbarer und nach haltiger sein, als diese Calämität gerade mit der Theuerung und dem dadurch entstandenen Mangel zusammenlrifft. Wie übrigens Seiten unserer, der sächsischen, hohen Slaatsregierung auch jetzt wieder Alles gethan wird, um die Geldkrise schnell und weniger fühlbar vorübergehen zu lasten, so wissen wir auch, daß gewissenhafte Fabrikanten und andere Geschäftsinhaber dieselben Rücksichten .ihren Arbeitern gegenüber beobachten. London, 6 Decbr. Der „Monat deS Ne bels, Mords und Selbstmords", wie der englische November genannt wird, war diesmal besonders reich an diesen drei Eigenschaften. Wir wollen weder den Nebel, noch die Morde und Selbstmorde schildern, sondern bloS an einen Mörder seiner Frau, einen Arbeiter mit Namen Lorden, erinnern. Die Zeugenaussagen ergeben, daß er der fleißigste, nüchternste und ordentlichste Mensch war, der ost 16 Stunden des Tages arbeitete, um Frau und Kinder zu ernähren, und oft genöthigt ward, aus dem Hause zu fliehen, um der trunkenen Leiden schaftlichkeit seines Weibes zu entgehen. Sie schlug ihn, sie nahm ihm die Handwerkszeug?, sie zer störte muthwillig fertige Arbeiten, sie war fast stets betrunken und lebte außerdem mit einem andern Mann, der offen in ihr Haus kam, auf vertrau tem Kuße. Der unglückliche Mann versuchte zwei Jahre lang alle möglichen Mittel, die Frau zu bessern oder loszuwerden. Das Gesetz sagte ihm: „Ihr seid Eins und müßt Eins bleiben. Schlägst du sie, kommst du vielleicht sechs Monate ins Gefängniß; schlägt sie dich, so mußt du selbst se hen, was das Gerathenste ist. Der Umgang dei ner Frau mit eifiem andern Manne kann zur Scheidung führen, falls du 5060 Pf. St. übrig hast, für welchen Preis dir das Parlament Schei dung erlauben wird." Dem Msnne blieb nichts Anderes übrig, als tobwahnsinnig zu werden. AlS er »ine» Abends nach Häuft käM, fand er fiE» Nebenbuhler mit der Frau. Btive gingen dami fort Lie Frau kam erst am folgenden Morgen wieder, betrunken und höhnend. Jetzt ermordete er sie Das Gesetz verurtheilti ihn ,um Lode. Die Press« verlangt jetzt plötzlich Gesetze zum Schutze der Männer gegen ihre Frauen, wie fie sich rühmt, Gesetze zum Schutze der Frauen er« rungen zu haben. So lächerlich das Verlangen klingen mag: Gesetze zum Schutze der Männer gegen ihre Frauen, in England, wo die FräittN sich tausendweise betrunken umhertreiden, nachdem sie Sonnabend Abends ihren Männern das Geld abgenommen, in England, wo das Pantvffelregi- mcnt so häufig gilt, erscheint eS als eine sehr notkwendige Ergänzung in der Masse fabricirter Gesetze, insofern man von Scheidung ohne 5000 Pf St. für das Parlament durchaus nicht- wis sen will und Anträge der Art stets mit großer Majorität und Entrüstung, als die „Heiligkeit der Eve" profanirend, abgewiesen wurden. - Ein norvamrrikanisckes Blatt erzählt von einer kürzlich stattgefundenen Hinrichtung eincS India ners und beweist damit, daß heute noch Dinge geschehen, die man ganz uny gär der Romantik unheimgesallen glaubte. Dieser Indianer hatte -sein Weib im Rausche.erschlagen und wärdi vM:den Acltcsten seines Stammes verurtheilt, den schreck lichen Tod zu sterben, den der Indianer-Codex bloS Denen Vorbehalt, die sich an Blutsverwandten vergreisen. Der Berurtheilte erhielt vor allem eM Beil, um bei her Anfertigung seines SargeS mit dehilslick zu sein, cker auS einem ausgehöhlten, mit ten entzwei- gesägten Baumstamm bestand. Nach vollbrachter Arbeit erst wurde er an einen Baum, seinen Leidenspfahl, gebunden. In weitem KrrHe rings um ihn wurden Feuer angezündet, deren Scheine auf seine Gestalt fielen; an den Feuern im Kreise saßen seine StammeSgenvffen, betranken sich üm. Feuerwasser, sangeN wilde KriegSlieder, tanzten ihre Hilden Tänze und unterbrachen ße nur von Zeit zu Zeit, um einen Pfeil in daS Fleisch deS veiurtheilten Mörders abzusenden. Rase und Ohren waren ihm früher adgeschnitten worden. So stand er blutend am Baum angebunden; daun schliefen die Rächer den Tag über, um bei Ein bruch der Nacht Tanz und Spiel und Lrinkin und Pfeilschießen von neuem zu beginnen. DaS dauerte sieben Tage und Nächte; so lange lebte l»r Gefolterte und stand aufrecht am Baume; erst am siebenten Tage sank sein Haupt auf die Brust;-er war tobt. Sein« Brüder hüllten iha in ein «ti- ßeS Leintuch, legten ihn in dta Sarg und zogrn von dannen. Dir Erschlag«» war grrtcht.
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