MM Lisch LvkLLLtlLLeLuit en von ncen lLob 3 rslauer >- Ulttl »tenfrau >e mor machen, die ich uns ein» cher Be, ti'on. b.-ku- D W Frankenberg, den 20. Februar 1856, Sonnabends, den 23. Februar. im Auftrag der König!, sächs. Regierung verfaßt von vr. Cars Hey in der Weinhold'schen Slbankwirthschaft zu Jedermanns Einsichtnahme und Benutzu 8 Lhlr, c. Rog« p. Br. Pfd. LS Thlr.» Bezug nehmend auf die in der Rümmer 11 dieses Blattes vom lausenden Jahre bei den Gemeinde- Vertxetüngen der Amtsdörfer gehaltene Anfrage, ob sie Behufs der Gründung eines LrmenvereinS, in VerSändt zusammen zu treten gewillet seien, haben die Ortschaften Lichtenwalve, Merzdorf, Sachsenburg, Hausdorf, Mühlbach, Altenhayn, Oberlichtenau und Niederlichtenau, ihre Theilnahme abgelehnt, dagegen Ortelsdorf, Oberwiesa, Niederwiesa, Ebersdorf, Braunsdorf, DKterSbach, Neud-rfchea Und Gunnersdorf, sich nicht abgeneigt erklärt. - - Inzwischen, der abfälligen Auslassung de, erstgenannten Dörfer vhngeachtet, gedenkt man de» dritten MÄrz L8S« » i Einer Anordnung des hohen Ministerium des Innern gemäß haben wir ein Exemplar der Die Anfertigung des Rechnungsabschlusses von Grabekassen qnd Krankenkassen, , fräulektt rrtStage e r , Verfügung die Gemeinderäthe in den Dorsschaften des Amtsbezirks an die Ortsgerichte in den Dorsschaften des Amtsbezirks. " * ) Die OrtSgerichte in den Frankenberger Amtsdorfschaften werden hiermit angewiesen, die GastwirM und Schänkwirthe ihres OrtS, gleichviel ob sie Eigenthümer, oder nur Pachter der Gast, beziehendUch Schank-Nahrung sind, im Auftrag deS Amtes zu bedeuten, daß sie sich den 28. Februar 1836 Vormittags 9 Uhr in Person an hiesiger AmtSstelle Behufs ihrer Verpflichtung ohnfehlbar einzufiNdttV haben, widrigenfalls gegen den, ohne triftige Entschuldigung Außenbleidebden mit besonderer Vorladung auf seine Kosten verfahren werden würde. Frankenberg, qm 20. Februar 1856. , Las Königliche Justizamt Frankenberg mit Sachseyburg. Genset.