ZntMgmz- und MochmbW für . . ,-^X - Frankenberg mtt Sachsenburg und Umgegend. - ° L8SS Sonnabends, den 28. Juni. W Das statistische Bureau des Ministerium- des Innern. vr. Weinlig. Bekanntmachung die Herausgabe eines Gewerb- und Handels-AdreßverWchnisses für das M ' —. Von dem Grade, in welchem eS möglich wird, durch «in solch«s Adreßverzeichniß den Bedürfnissen der Geschäftswelt zu genügen, wird es abhängen, ob dasselbe durch Nachträge und neue Auflagen je- derzeit dem wahren Sachstande entsprechend erhalten und fortgeführt werdK känn. (- Dresden, den 26. Juni 1856. --HK ,r reich Sachsen betreffend. Das unterzeichnete Bureau ist angewiesen, nach dem Vorgänge anderer deutscher Staateü ein na-- mentlich aus die Großhandlungs-, Fabrik- und Fabrikverlagsgeschäfte und überhaupt solche GeschD« berechnetes Adreßverzeichniß zu bearbeiten, welche eine Wirksamkeit über die Grenzen ihres Sitze- und Sachsens, oder selbst des Zollvereins hinaus aüsüben. Es sollen darin alle einer der ob enge- nannten Kategorien angehörige Geschäfte mit ihrer vollständigen Firma, nach ihrem Sitz urid den W § Gegenständen ihres Betriebs aufgeführt werden und zwar so, daß ein Auffinden derselben sowMfhPd ? M dem Namen, als auch nach dem Wohnort und nach den Artikeln leicht ist. DK das beim statistischen H Bureau vorhandene Material zwar Namen, Sitz und Gattung der ArtikÄ VO meisten Geschäfte, Ho weit sie als Fabrik- und Fabrikverlagsgeschäfte im Gewerbsteuer-Cataster aufgrfnhrt find, in ziechsiWr Ms Vollständigkeit darbietet, jedoch in der Angabe der Firmen möglicherweise Ungenauigkeiten enchM W M auch diejenigen Artikel, welche gerade de« Hauptgeginstand des Geschäfts bilden, «ichd'MMier "" ersehen läßt, --- so werden sämmtliche Herren Inhaber von Großhandels-, FabE-, FabtWerlügS-H größern Handwerksgeschäften, (letztere auch wenn sie nicht als Fabrikanten im Catzster eingetrvj sind,) eben so sehr in ihrem eignen als im Interesse deS Unternehmens hierdurch wiederholt erst« ihre Adressen mit kurzen und treffenden Angaben über die Gegenstände ihres Handels und ihrer Fabrikation^ bis längstens den 2«. Joli dieses Jahves an das statistische Bureau einzusenden, so weit dieß nicht auf die am 2. Mai dieses Jahres erlassene Aufforderung schon geschehen sein sollte. Bekanntmachung. Seit dem I. Mai 1855 sind als Bürger hiesiger Stadt verpflichtet worden: , 1) Frau Johanne Rosine verehel.'Ancke, geb. Bauch, verw. gewesene Rost^ Hausbesitzerin. 2) Herr Friedrich August Gaube- Hausbesitzer. 3) - Ernst Adolph Zacharias, Webermeister. 4) - Christian Friedrich Winkler, Webermeister. 5) Frau Emilie Rosalie verehel. Feldmann, Handelsfrau. 6) Herr Gottlob Friedrich John, Fuhrwerksbesitzer^