Fischer- e ^ar- risch cs ker. ichneten. I -asthause preler. r Jung- I von Fr- I ver 120 Karten. I ieschäfts- I 10Ngr. er, Ta» I Eine stelligen- 5Ngr. berg. In e jun. l5 G 16z itüelr 3 reslituer IO- nnck lOL 15 Ngr. ! Nqr. bis lhlr, Ha- l 5 Thlr. Frankenberg mit Mchsenbnrg und Imgegend. Intelligenz- und WchenbtM .... . ^'1- I8S«. Sonnabends, den 26. Juli. vom 16 s- einer benachbarten 's« ju entsprechen. Dresden, am 15 Juli 1856. Waren bei dem, in den vergangenen Jahren unter einem großen Theil-dekMMschM Bevölkerung herrschenden Nothstand, die Felddirbstähle, wenn auch keineswegs irgend«« zu entschuWgen, so doch Warnung und Verfügung. Kaum beginnen die Fcl.dfrüchte zu reifen, so werden schon Tag für Lag Klagen der Grundstücks« besttzer in der Stadt, wie aus den umliegenden Dörfern über fortwährende Felddiebstähle laut, die in diesem Jahr bis jetzt lediglich von Frankenberger Einwohnern, Erwachsenen und Kindern, welche letztere theils auf eigne Hand, theils auf Geheist der Leitern die ersteren verübt, auSgeganqen sind unv es ist erst gestern eine Anzahl hiesiger Knaben, welche sich beim StehleMM einer benachbarten Orlsflur betreffen lassen, eingeliefert worden. 7 Bekanntmachung. 4 Von der hiesigen kaiserlich französischen Gesandtschaft ist in Auftrag ihrer Regierung die erneuert« Benachrichtigung" der hierländischen Unterthanen beantragt worden: daß jedweder auS Deutschland nach Frankreich Reisende mit einem Paßvisa einer der in Deutschland resivirenden französischen Gesandtschaften oder Consulate versehen sein müsse, widrigenfalls derselbe, den bestehenden gesetzlichen Verordnungen gemäß, von der französischen Grenze behufs der Beibringung deö gedachten Erfordernisses unfehlbar zurückzuweisen sei» werde. - VN-L Da hiernach für die Betroffenen durch die unterlassene rechtzeitige Beachtung dieser Vorschri sehr unangenehmer Aufwand an Zeit und Geld entstehen kann, so nimmt das unterzeichnete M rium Veranlassung, durch gegenwärtige Veröffentlichung, welche in allen in h. 2 deS Preßg bezeichneten Zeitschriften abzudrucken ist, dem obigen Anträge der kaiserlich französischen Gesandtschaft Ministerium drS Inne r n. Für den Minister: «ohlschütter. ' SäPprlt Bekanntmachung. Die Grundsteuerbeilräge auf den dritten Termin l. I. sind auf den Grund 'August 185» mit " zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längsten- bis zum - 4. August 1. I. abzuführen. Nach Ablauf dieses Termin- würde gegen die Säumigen mit e»«utivischer Beitreibung »erfahren werden müssen. Frankenberg, den 23. Juli 1856. iWs Der S t a d t r » t h. StSchel, Brgrmst».