Intelligenz- und WochenhsM Frankenberg mtt Sachsenburg rmd Umgegend. NO. Mittwochs, den 12. November. 18AO» u k t i « L Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen < « de» 4. December jetz. IS, von Vormittags 8 Uhr an, in dem Gärtnergute Karl Friedrich Kempe's zch Merzdorf mehrere lebende vnd tobte Jnventarieu- stücke, darunter 3 Kühe, I Pferd, 1 Rüstwagen, verschiedenes Ackergeschirr, ingleichen eine Patttz« unausgedroscheneS Getraide aller Art, von der heurigen Ernte, so wie Saamenklee und Kartoffeln, K» gen sofortige baare Bezahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Kauflustige werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß specielle Verzeichnisse der zu vtrsteigttn» den Gegenstände sowohl an hiesiger Amtsstelle als auch in der Richter'schen Schenke in Merzdorf ^u Jedermanns Einsicht anshängen. Frankenberg, am 4. November 1856. r Das Königliche GerichtSamt daselbst. Gensel. > - . Dgn. r L v 7 o » I ä. Gruppen-BeVficherungen Die Allgemeine Renten-, Capital« und LebensversicherungSbank Teutoma hat mit Genehmigung der Königlich Sächsischen Staatsregierung statutarisch beschlossen:-„die Versicherung von ganzm Geftllsthaf- ten zu übernchmen, sobald deren Entstehung zu der Annahme berechtigt, daß sich in ihnen Gesunde und Kranke ungefähr in demselben Verhältnisse vorfinden, in welchem sie im gewöhnlichen Leben neben ein ander vorkommen, und sobald bei solchen Gesellschaften die Zahl der Personen, welche das fünfzigste Lebensjahr überschritten haben, nicht größer ist, als die Zahl derer, welche das fünfzigste Lebensjahr noch nicht angetreten haben, sowie von einzelnen den bereits bei der Teutonia versicherten Gesellschaften der bezeichneten Art später beitretenden Personen, sobald die Ergänzung der betreffenden Gesellschaften nach Grundsätzen geschieht, welche eine willkührliche Störung des ursprünglichen Verhältnisses nicht zu- lassen, sowohl auf Capitalzahlungen nach dem Tode der Einzelnen (Begräbnißgelder) als auf Gewäh rung von Ueberlebensrenten (Wittwenpensionen u. dergl.) auf Grund ihrer Tarife, ohne z« verlan gen, daß Aber die einzelnen zn soliden Gesellschaften gehörenden Personen specielle ärztliche Gesundheitszeugnisse beigebracht werden. Hiernach erbieten sich die Unterzeichneten zur unentgeldlichen Vermittelung von Gruppenversicherungen mit der Teutonia (über Begräbnißgelder , Wittwenpensionen, Erziehungsgelder für Kinder, Alterspen- fionen), indem sie noch bemerken, daß dieselbe die Verpflichtung von Grabekassen, Begräbnißvereinen u. dergl. unter den billigsten Bedingungen übernimmt, daß dieselbe die von ihr übernommenen Zahlungs verbindlichkeiten selbst in allen Fällen vorzeitigen Todes dann leistet, wenn die betreffenden Versichert«gen