e. nvg rüber reicht d. d bei evor- gS 5 >llen. r. gen »Her enau S. -180 -170 (140 , Has !. 20 dis 4 Erd- >i« 7 ^gr-, !. bi« Thlr. 10 Lrb« kein» M Hz- , . V ' Intelligenz- und wochmbia« Fmnkenberg mtt Sachsenburg und Umgegend. M 60 Mittwochs, den 29. Juli. 18K^. Bekanntmachung und Vorladung. In dem IX< städtischen Wahlbezirk, der die Städte Frankenberg, Haynichen, Nossen, Roß» wein und Sicbcnlehn befaßt, ist nun Behufs der für den bevorstehenden ordentlichen Land« tag erforderlichen Wahl eines Abgeordneten und seines Stellvertreters, die Wahl der Wahl männer unter Leitung der städtischen Obrigkeiten erfolgt. Dadurch in den Stand gesetzt, das tz 62 des Gesetzes vom 24. September 1831 vorge- schrrebcue gemeinschaftliche Verzeichniß der Wahlmänner aus obengenannten Städten an fertigen zu können, hängt dasselbe, wie die von mir entworfene Liste der in dem Wahlbezirk za Abgeordneten Wählbaren in den Rathhänscrn gedachter Städte aus. Durch schriftlichen Umlauf hat man bereits den Herren Wahlmännern eröffnet, daß ich zur Wahl des Abgeordneten und seines Stellvertreters die Stadt Haynichen bestimmt und dieselbe den . ' ' < fSafte» August 1857, Vormittags 9 Uhr, -, . in dem Rachhans zu Haynichen vorzunchmen beschlossen habe. r; - Weil aber nach § 64 des bezogenen Gesetzes die Vorladung der Wahlmänner des Be zirkes auch durch Bekanntmachung in einem örtlichen Nachrichtsblatt zu geschehen hat, so werden sämmtliche Herren Wahlmänner unter Verweisung auf den Inhalt des Patents voM heutigen Tag, hierdurch noch besonders veranlaßt, an dem gedachten Ort und Agg zur be stimmten Zeit sich in Person einzufinden. - - - ' Erinnerungen gegen die, dem Obigen nach, in den Städten des Wahlbezirkes bekannt gemachten zweierlei Listen kann ich nach H 63 des Gesetzes nur bis zum achten Tag dar der Wahl annehmen, nachher aber nicht weiter als Hindcrniß der Wahl betrachten. Frankenberg, am 13. Juli 1857. , Der Regierungs-Lommissar im IX. städtischen WahlStzM. ' , Gmstl. Lekanntmaobunx, die Grundsteuerbeiträge betreffend. Die Grundsteuerbeitrage auf den dritten Termin l. I. find aus den Grund deS Gesetze- vorn 26. März 1857 mit zwei Pfennigen /