Frankenberg mit Sachsenbn SS Mittwochs, den 21. April. an sämmtliche Hundebesitzer in tVittSr8k«vd Bekanntmachung, die Grundsteuerbeiträge betreffend Die Grundsteuerbeitrage auf den zweiten Termin l. 3« sind auf den Trutrd de» Gesetzes MM, 28 Februar 1858 mit M zwei Pfennige» A von jeder Steuereinheit längstens bis zum . rMW und Umgegend. i AmMstt äes Königl. GericMmntes wä äes SWirsUws M H'MkenberA. Von de« unterzeichn/ten GerichtSamte soll de» S0sten April LSSS, vna fr-ch^ Udr ab, Hin großer, rothbrauner Jagdhund, auf dem Rücken und Seiten mit weißen Klecken, langhLüg> » und mit langer Ruthe, jedenfalls von der Tollwuth befallen, der einem größern Gutsbesitzer in BoOM^ dorf entlaufen sein soll, hat am Uten dieses MonatS der heute hier eingrgangenen Anzeige MsiAA, in BrännSdotf einen Fleischerhund gebissen und, nachdem er von da aus feinen Weg nach Ritchdetg, Eulendörf und Dittersbach genommen, in hem letzteren Dorf mit Hunden verkehrt. Tritt daher die Nothwendigksit ein, die Absperrung aller Hunde in dem Dorf Dittersbach, wo er sich grzeigt, anzuordnen, so werden mit Bezugnahme auf die Generalverordnung der Königlichen hohen * KreiSdirection vom 30. September 1853 sämmtliche Besitzer von Hunden in Dittersbach hiermit an^ gewiesen, die letzteren 12 Wochen lang, die vom Ilten dieses MonatS an zu rechnen find, gehör" " eintusperren X? Jede Zuwiderhandlung wird mit einer Geldbuße von — Lhlr. 25 Rgr. — Pf. geahndet werdP , wie man auch vorschriftsmäßig den Lezirksthierarzl um Handhabung gehöriger Coatrole angegangen MWW Frankenberg, o« IS. April 1858. Da» Königliche GerichtSamt das « lb ft. - . > Ge»fel. —> . , . „ S. Mai l. A - ' pünktlich abzuführen. Nach Ablauf dieses Termins wird gegen die Gaumigen spstpMM^ der Exeeution verfahren werden. Frankenberg, am 20. April 1858. . DerStadtr a t H» 'MW Meltzer, Bürgermeistut. Wö