N8S8 SS. Sonnabends, den 10. Juli. uud Umgegend. AmisAE Ls Mnizl. G-riMsm»te» M Sw KtlätM« so KmdendNU. ' den 18. Juli 1838 allhier einzureichen. Verzeichnis der im Dorf wohnhaften katholischen ,4 M-.r- an die Gemeindevorstände der Dörfer des Amtsbezirks. Nach Vorschrift tz. 10 der Verordnung vom 10. November 1839 sind wegen Aufbringung deS Be darfs für die katholischen Kirchen und Schulen über die im hiesigen Verwaltungsbezirk wohnhaften Glaubensgenossen Verzeichnisse aufzunehmen und einzureichen. Die Gemeindevorstände der Dörfer werden daher hiermit angewiesen, die Unterlagen hierzu nach unten angegebenen Schema zu sammeln, und binnen 8 Lagen, längstens aber Wo Katholiken nicht vorhanden, ist bis zu derselben Zeit ein Vacatschein allhier eit Frankenberg, am 5. Juli 1858. Das Königliche G er i ch tS a m t d a s e l ' Für den beurlaubten Beamten: Naupert, Act. I., Nachmittags 3 Uhr, Der S t a d tr « th Meltzer, Bl Bekauntmachnng. Die am 7, Juli ausgesetzte Separatübung mit den Mannschaften der Spritzen ^4? 1, 2 und sowie der 1., 2., 3., L. und S. Ablheilung der-Wafferschaar, ingleichen der Reserveschaar ssÜ , nunmehr , » Mittwoch, den abgehalten werden. Frankenberg, am 9. Juli 1858. Name. Stand. Gewerbe- und Per- sonalsteuer ohne den Zuschlag. Reinertrag des Grund stücks und Angabe der darauf haftenden Steuereinheiten. Gewerbe- und Personalsteuer- betrag der katholischen Ehe frauen protestantischer , Ehemänner.