4 r -'n. ' > . js'/2.. .7 i-ßL Sonnabends, den 2. April. Bekanntmachung. Bom I. Jarmar bis mit 31. März. d. Z. sind folgende Petfolleu als Bürger hiesiger Stadö in Pflicht genommen worden: - . 5 i I) der Hausbesitzer und Maurergesell Herr Karl 7h»Klß Morgenstern aus Eppendorf, ' - 2> der Schmiedemeister Herr.Friedrich August BrunN^r guS Gablenz, 3) der Barhier Herr Theodor Woldemar Cla uS. von hier, " ' 4) die Hausbesitzerin Frau Johanne Juliane verw. M org rnstern mm hier, 5) der Gchaeiderweister Hyr Ernst öucms stirb er s von hier, ,S) d,< !FlMch»rm«ster^H«tt Rudolph Pirp aus SiLenstoek, 7) die iH^uSdeßtzens Frau Zohannr Lorothoe verehek Wagner von hier, 8) di« Hausbesitzerin FrauChristiane Regix verchel. LhirmtA voa hiex, die Legitimationen der im. Königreiche' Sachsen sich anshaltenden FrMysiDÄW Staatsangehörigen betreffend, , _ VV'M 14. März 1859» . - H - Wählend bZSHer für die im Königreiche SarbM sich auchaltmdw ffrönzöflschew BKtttSanHchÄkMM die BorfchriftKestande« hat, daß dieselben allWMch bei der Kaiftrlr EkrMkung ihrer Päss^in Person ^uachzüsüchen gehabt haben, ist nmetbings von v^-gWWMtMWWM saadtfchhO zu thuüjMe^ BrrmAddng der Mik jener Vorschrift verbundene« KWM UoWWMH« die Einrichtung getroffen worden - daß diejenigen Französischen Staatsangehörigen? welchMchMiLkDÄ Gesandtschaft auf Grund ihrer heimattzlrchen ReifeleMimati-» mit sogenannten, die französisch« MaatS»» angehörigkeit der Inhaber bekundenden Elnregi^riruugS -Zeugnissen — eertiLests s'iwMatrie^ latiao — versehen, von der alljährlichen Erneuerung ihrer Pässe entbunden sein sollen. Wenn nun demnächst auf den Antrag der, n^rgenanuten. Gesandtschaft beschlossen worden ist, die gedachten Elnregistrirunas-Zeugnisse eertLflc^ta «i'immatrieulstioö"— welche, ohne auf eine be-» A stimmt« Zeitdauer ausg^ftellt zü sein, den Manien, Stand und Gewerbe des Inhabers, den Hierlän-W dischen Aufenthaltsorts desselben und stine'n Geburtsort in Frankreich, außerdem aber die AnerkennuWM des Inhabers als Kaiserlich Französischer Unierthan enthalten werden, an der Stelle der PäM^a^MZ für den Aufenthalt ihrer Inhaber in diesigen Landen gültige Legitimätivurn anzuerkenneu und prhmMD deln zu lassen, so wird solches zur Rachachtung für vl« in hiesige» Lsinvev sich aufhaltenden AaWMZ lich Französischen Staatsangehörigen Und die säMMtlichkn VoliLeibchördh>t) dts Landes andurch bekanMs^^ gemacht. --- .i -7 l ' ^7 L DreRen, den 14^ März 1859. Ministerium^ < , j.-. - Krhr. v. Benst. 'Weiß.