Intelligenz- und Wochenblatt für - . Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt äes Hönig!. Gerirktssmtes unä äes Mätrattree s-v H-snkenderg. AO« Sonnabends, den 23. Juni. 1800« Gesuch an die Herren Gemeindevorstände in den Dorsschastm des Amtsbezirkes. Zwische'n Chemnitz und Annaberg liegt das Dorf Getenau mit ^80 Bewohnern in etwa 308 Feuerstätten, von denen vhngcfähr kaum 50 Güter, die übrigen 250 Häusler-Nahrungen sind, deren > Bewohner, meistens Maurer und Zimmerer, im Sommer auSwärtS, im Winter von Gpitzenklöppeln sich nähren; die Fruchtbarkeit des Bodens ist blos im untern Theil des Dorfes, im ober» Theil nur gering zu finden, weil unter einer dünnen Schicht guten Bodens daS Steingerölle anhrbt. Das Unwetter, welches am 14. d. M. den Amtsbezirk Frankenberg ebenfalls heimgesucht, hat aber zu Gelenau weit verheerender vernichtet lWd gewüstet. Nicht genug, daß in der angeschwollenen Dorfbach 3 Menschen verunglückt Und 17 Familien mit 84 Personen durch Beschädigung ihrer Wohnungen obdachlos geworden, find die Felder von den Negenfluthrn aufgerissen, Wiesen und Grasgärten verschlämmt, daS Futter ist zerschlagen und den Gutsbesitzern droht Futternoth. Bedarf eK nach diesen Lhatsachcn nicht weiterer Beleuchtung, daß für das arme Dorf Helfen am Ort sei, so wende ich mich mit dem alten Vertrauen an Vie Bemittelten der Amtslandschaft im All gemeinen, wie im Besonder« an die Herren Vorstände unter dem Ersuchen, recht bald jeden OrtS zum Besten der Calamitosen milde Beiträge zu sammeln, die Herr Rendant Bräunlich hier gern in Empfang nehmen wird. Indem ich übrigens mir seiner Zeit den Ausdruck deS DankeS in diesem Blatt Vorbehalte, ist die Einsendung des Ertrags an den Hülfsverein in Gelenau bereits bestimmt und können spezielle Wün sche über Vie Verwendung um so mehr mit Erfolg gegen mich ausgesprochen werden, als ich zu meh reren Mitgliedern des Vereins in näheren Beziehungen zu stehen glaube. Amt Frankenberg, am 20. Juni 1860. - Amtmann Gensel, als früherer GerichtSverwalter zu Gelenau. Bekanntmachung. Nachdem in nähe gelegenen Dörfern tolle Hunde vorgekommen und von solchen auch anvkke Hunde gebissen worden sind und nicht zu cönstatiren gewesen ist, daß tolle HuNdt nicht auch haS städtische Gebiet berührt haben, wird hiermit in GemäShtit deS Mandats vom L Apsil 1796 tttid neuerlicher Verordnungen Folgendes bestimmt: , , Vom 21. Juni d. I. an sind alle Hunde 12 Wochew kün^ »inzusperren. ' - 2. - / Das freie Hrrumlaufen von Hunden wird während deS dörstehend bezeiWMp ZeitrvNmS Nllr Hany geduldet, wenn diese mit einem gutcon-ruirte« nah sutbesestigteu Maulkorbe pttsik he« slnd.