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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 07.11.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191311075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19131107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19131107
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1913
- Monat1913-11
- Tag1913-11-07
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Amts- und Anzeigeblatt Mr den Nmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung für Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, t^UgkvtUtt Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün.wildenthalusm Fernsprecher Nr. 210. und Nerleger: Emil Hann.bohn, oerantwortl. Redakteur- Ernst Lindemann, beide Eibenstock. — - —— SO. A«dr«a«,. — — ' ' ' ———-— sss Freitag, dm 7. November LGL» »——***««*********»*» : Erscheint täglich abends mit Ausnahme der :: - Sonn»undZeiertagefürdenfolgendenTag. ? Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 ; pfeninge. Ilm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Bezugspreis Vierteljahr!. IN. 1.50 cinschlietzi des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren voten sowie bei allen Reichspostanstalten. Eel.-Kdr.: Amtsblatt. Drucker Während des Jahrmarktes am 7. und 8. November 1913 ist der Durchgang-,ahrv-rr-hr ans der Hauptstraße - vo« Grundstücke de- Herrn Drogist Preißer -t- ,nm obere« Fabrikgebäude der Firma EchSnhetder vürstenfabrik — verbale«. Für d,ese Zett wird der Fährverkehr auf d,e obere «trotze verwiesen. Schönheide, am 4. November 1913. Dkl GeNelUpeÜÜlßüllP. König Ludwig III. von Bayern. Endlich hat unser nachbarlicher Bundesstaat Bay ern seine seit langen Jahren gehegten Wünsche in Er füllung gehen sehen. Die Königswürde, die das Volk vor Jahren schon den heißgeliebten Verweser Bayerns, dem Prinzregenten Luitpold, angetragen, sein Sohn und Nachsolger hat sie nünmehr aus den Händen des Vol kes entgegengenommen, lieber das Ende der Regent- schast und den Beginn des bayrischen Königtums lie gen' folgende Meldungen vor: München, 5. November. Zu Beginn der heu tigen' Sitzung der Kammer verlas Präsident Dr. von Orterer ein ihm vom Ministerpräsidenten überreichtes, allerhöchstes Schreiben Das Haus hatte sich erhoben, es herrschte lautlose Stille. In dem Schrei ben heißt es: „König Atto war schon bei Unfall her Krone durch schweres Leiden gehindert. Während der nun 27 jährigen Regentschaft ist eine Besserung des Lei dens nicht eingetreten, es besteht auch keinerlei Aus sicht, daß der König jemals regierungsfähig werde. Gemäß der Verfassungsurkunde laut Gesetz vom 4. November 1913 erklären wir die Regentschaft für beendet und den Thron für erle digt. Wir beauftragen unser Gesamtstaatsministe rium, dem gegenwärtig versammelten Landtag die Gründe, aus denen sich die dauernde Regierungs unfähigkeit des Königs ergibt, zur Zustimmung vor zuzeigen." Sodann verliest der Präsident den Wortlaut der folgenden Proklamation Ludwigs HI., welche, auf ei ner Extra-Ausgabe der „Bayerischen Staatszeitung" hergestellt, im Saale verteilt wird. Die Proklama tion hatte folgenden Wortlaut: Bayerns Herrscherhaus und Volk empfinden seit mehr als 27 Jahren mit tiefer Betrübnis, daß Sei ne Majestät der König Otto durch schwere Krank heit an der Regierung gehindert sind. Die Art des Leidens, von dem unser viellieber Herr Vetter seit viele» Jahrzehnten befallen ist, schließt jede Mög lichkeit einer Besserung aus. Die wärmste Sorge um das Wohl des Landes hat Uns zu dem schweren Entschluß bestimmt, auf Grund der Verfassung die Regentschaft für beendet Und den Thron für erledigt zu erklären. Hiermit ist die Thronfolge eröffnet und die Krone des Kö nigreiches Bayern uns als dem Nächstberufenen nach dem Recht der Erstgeburt und der agnatisch-lineali- schen Erbfolge angefallen. Wir haben daher als König des Landes die Re gierung angetreten und von dem uns nach Gottes Gnaden zukommenden königlichen Recht vollen Be sitz ergriffen. Den in der Verfassungsurtunde bestimmten Eid werden wir in Gegenwart der Staatsminister, der Mitglieder des Staatsrats und der Abordnungen bei der Kammern des Landes alsbald leisten. Von dem verfassungsmäßigen Recht, die wäh rend der Reichsverwesung vollzogenen Besetzungen erledigter Aemter zu widerrufen, machen wir keinen Gebrauch, vielmehr verleihe» wir allen Ernennungen von Beamten während der Regentschaft hiermit un sere königliche Bestätigung. Wir ordnen an, daßsämt- lichc Stellen und Behörden im Königreich die amt lichen Bescheide von nun an in unserem königlichen Name» ausfertigen, und halten uns gern versichert, daß unsere Beamten getreulich, wie bisher, ihre Auf gaben wahtuehmen werden. Unserem Heere entbieten wir unseren königli che» Giruh in der festen Ueberzeugung, daß es in uner schütterlicher Treue und erprobter Tapferkeit allzeit zu seinem obersten Kriegsherrn stehe. Zu alle» Angehörigen unseres.Erblandes ver trauen wir, daß sie uns in unwandelbarer Treue an hängen und alle Pflichten gegen uns als ihren recht mäßige» angestammten Landesherrn und von Gott gesetzte» König erfüllen, wogegen wir sie unserer huld volle» Gesinnung versichern. Das bayerische Volk hat vo» jeher seinem Königshaus, das mit ihm durch ein geheiligtes Treueverhältnis verbunden ist, hin gehende Anhänglichkeit erwiesen. Wir erblickeu dar in eine sichere Gewähr, daß die Liebe des Volkes, die wir als ein kostbares Kleinod von unseren Vor fahre» überkommen haben, auch fernerhin unser Wir ke» geleiten werde, das auf das Wohl des gelieb ten Vaterlandes und sein Blühen und Gedeihen ge richtet ist. In gläubigem Aufblick zu Gott, dessen gnädige Hand Bayern bisher geführt hat, erflehen wir des Allmächtige» Segen und Beistand. Gegeben in unserer Haupt- und Residenzstadt München, am 5. November 1913. Ludwig, Zur Throübesteigung König Ludwigs III. schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung": I» ganz Deutschland nimmt man an de» jüngsten Ereignissen in Bayern herzlichen Anteil. Umschlingt doch alle deutsche» Stämme unbeschadet ihrer Beson derheiten des Gemeingefühl enger Zusammengehörig keit, durch das für Freude u»D Leid, di? einzelnen Teilen widerfahren, im Volkstänzen lebhafter Widerhall geweckt wird. Das auf seiner langjährigen Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit beruhende Vertraue», welches dem Prinzen Ludwig bei Uebernahme der Re gentschaft entgegengebracht wurde, hat während deren Dauer neue Stärkung erfahren. Zu gleicher Zeit wuchs in weiten Kreisen des deutschen Volkes das Gefühl der Verehrung für diesen Fürsten in dem Maße, in dem ihnen seine Eigenart mehr und mehr vertraut wurde. Wir sind überzeugt, in ihrem Sinne zu sprechen, in dem wir das bayerische Volk zur Uebernahme der per sönlichen Regierung durch Seine Majestät König Lud wig HI. von Herzen beglückwünschen. Das „Dresdner Journal" begrüßt die Tatsache der Thronbesteigung mit folgenden Worten: In herzlicher Mitsreude mit dem Volte der Bay ern begrüßt ganz Sachsen die soeben erfolgte Prokla mation Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regrn- e» Ludwig zum König. Seine Majestät König Ludwig II. von Bayern hat, getragen von dem Vertrauen eines Volkes, das gerade jetzt wieder in der einmütige» reudige» Zustimmung zur Aenderung der bayerischen Verfassung zu schönem Ausdruck kam, die Regierung als König angetreten. Wie König Ludwig der Liebe seines Bayernvolkes sicher sein darf, so darf er auch dessen gewiß sein, daß die anderen deutschen Stäm me Und mit ihnen wir Sachsen voll vertrauender Ver ehrung zu ihm, dem neuen König aus dem alten Wit telsbacher Hause, emporblicken und von Herzen wün- sche-n, es möge auf seiner Regierung Gottes reichster Segen zum Wohle Bayerns und zum Nutzen des gan zen Deutschen Reiches sichtbarlich ruhen! München, 5. November. Aus Anlaß seiner Proklamierung hat König Ludwig eine umfangreiche Amnestie verkündet. Neben zahlreichen Straferlas sen wird unter anderem angeordnet, daß Vermerke über Verurteilungen wegen Vergehens und Uebertretung im Strafregister und in den militärischen Listen und Pa pieren gelöscht werden, wenn sich der Verurteilte län gere Zeit gut geführt hat. Der zweite Krupp-Prozeß. Im Krupp-Prozeß gab »ach Eröffnung der Sitz ung am Mittwoch der Oberstaatsanwalt zunächst eine längere Erklärung ab, in der er gegenüber Blättermel dungen feststellt, daß während der Verhandlungey die ses Prozesses die Ehre weder eines belgischen noch eines italienischen Offiziers angegriffen worden sei. Der Oberstaatsanwalt protestiert gegen die aus Bel- g'en stammenden Blättermeldungen, als habe Herr von Metzen unlautere Beziehungen zu belgischen Of- frziere» unterhalten. (Herr vop Metzen hat sich ei- »rge Zeit als Vertreter der Firma Krupp in Belgien ausgehalten, und deshalb hat mau sich für den Krupp- prozeß insoweit lebhaft interessiert, als, man annahm, belgische Beamte könnten dem Vertreter der Fir ma Krupp militärische Geheimnisse preisgegeben ha ben) — Auch Herr von Metzen nimmt Stellung gege» dwse Verleumdungen und erklärt unter semem Eide eine Erklärung abgeben zu wollen, daß kl niemals irgend welche unlauteren Dinge niit belgi schen Osfizreren vorgenommen habe. Ein militärischer Sachverständiger, Major von Waltershause», gibt eine Darstellung über Schießoer suche mit neuen Geschützen. Die Firma Krupp habe i» der Heeresverwaltung keinesfalls eine be vorzugte Stellung gegenüber anderen Firmen. Unter den Kornwalzern, die alle auf das genaueste untersucht worden sind, habe sich keiner befun den, derber Landesverteidigung schädlich gewesen wäre. Nunmehr soll in der Verlesung der Kornwalzer sortgefahren wenden und zu diesem Zwecke wird di« Öffentlichkeit wiederum ausgeschlossen. — Nach Wiederherstellung der Pause richtet der Angeklagte Ec- cius an die Zeugen Dewitz und Mouths die Frage, ob es richtig ist, daß ihm die Kor»walzer niemals nach geschickt wur-en, wenn er verreist war? Die Zeugen bestätigen das. Im weitere» Verlauf der Vcrhaudlung wird die Vereidigung jener Zeugen behandelt, die zu der Firma Krupp in Beziehung stehen. — Der Oberstaatsan walt will vo» der Vereidigung des Landrats a. D. Rötger, Draeger, Mühlo» und Marquardt nichts wis se». — In längeren Ausführungen widerspricht der Verteidiger Justizrat Dr. vo» Gordon den Aus führungen des Oberstaatsanwalts und bittet, sämt liche Zeugen zu vereidigen. — Der Oberstaatsan walt tritt den Ausführungen der Verteidigung ent gegen und bemerkt, daß alle genannten Personen ver dächtig seie», sich an den zur Anklage stehenden Hand lungen beteiligt zu haben. Auch der Zeuge von Met ze» erscheine nicht in allen Punkten glaubwürdig und deshalb bitte er auch von dessen Vereidigung abzu- sehen- — Der Zeuge Rötger tritt hierauf vor und bittet ums Wort, da er vom Oberstaatsanwalt an geschuldigt sei, und sich deshalb verteidigen müsse. Ter Vorsitzende bemerkt, daß er dem Zeugen in diesem Stadium der Verhandlungen das Wort nicht ertei le» könne. — Nach längerer Beratung teilt der Vorsitzende mit, daß das Gericht beschlossen habe, die Zeugen Rötger, Draeger, Mühlon, Mar quardt u»d von Metzen nicht zu vereidi gen- Der Donnerstag ist sitzungsfrei. Freitag vormittag um 9 Uhr wenden die Verhandlungen fortgesetzt. Tagesgeschichte. — Der Empfang des Belgierkönigs in Potsdam. Mittwoch nachmittag hatte sich um den Fürstenbahnhof der Station Wildpark eine zahlreiche Menge angesammelt, die den König der Belgier er wartete. Pünktlich um 5,54 Uhr traf der König ein. Der Kaiser begrüßte seinen Gast herzlich, schüttelte ihm die Hand und stellte ihm dann sein Gefolge vor. Un ter den begeisterten Hurrarufen der Menge bestiegen die Fürsten die bereitstehenden Automobile und fuhren ins Palais, wo König Albert in den Roten Kammern Wohnung nahm. Der Aufenthalt des, Belgierkönigs i» Potsdam wijrd sich auf drei Tage erstrecken. Am 6. und 7. November wird König Albert an den Hof jagden in den Königswusterhausener Forsten teilnehmen. Bevorstehender Besuch des Kaiser paares i» Braunschweig. Am 17. November findet bestimmt der Besuch des Kaiserpaares in Braun schweig statt. Es sind bereits Anordnungen gegeben worden, verschiedene Teile der Ausschmückungen und der Beleuchtungs-Anlagen stehen zu lassen. .Das heldenmütige Verhalten des „Großer Kurfürst" bei der „Voltur»«"- Katastrophe. Die heldenmütige Rettungsaktion der Dampfer „Großer Kurfürst" und „Seydlitz" des Nord deutschen Lloyds gelegentlich der Katastrophe des „Vol- turnv" hat den Norddeutschen Lloyd veranlaßt, den beteiligten Offizieren und Mannschaften besondere Aus zeichnungen zukommen zu lassen. jDer „Große Kur fürst" hat bekanntlich gelegentlich der Katastrophe die meisten Schisfbrüclstgen retten können?- Der bisherig« erste Offizier M. Spangenberg, welcher provisorisch das KommLnIdo auf dem Dampfer „Großer Kurfürst" inne hatte, wuhde zum Kapitän ernannt. Die Offiziere, wel che die von den beiden genannten Dampfern ausg? setzten Rettungsboote führten, erhielte» ein Geschenk,
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