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Sächsische Staatszeitung : 14.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191507149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19150714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19150714
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-14
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 14.07.1915
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hatten hat, freundlich gegenüber «nd wird ihm, soweit irgend tunlich, Folg« geben. Ministerium des Innern. Vitzthum." Nach alledem bitte er um Annahme des folgenden Anträge»: „1 . die Königl. StaatSregiernng zu ersuchen, nach Ver nehmung mit den Gemeindeverwaltungen und den Vertre tungen der beteiligten Berufe einem der nächsten Landtage eine Teukschrist darüber vorzulegen, welch« vorübergehenden Maß- nahmen erforderlich find, um bei FriedenSschluß den Er- werbSständen die Rückkehr zu geordneten Verhältnissen zu er leichtern; 2. die Königl. StaatSregierung zu ermächtigen, während der Tauer des Krieges aus dem vorhandenen gewerblichen GenossenschaftSfondS Gewerbetreibenden Darlehen auch zu an deren als den bisher bestimmten Zwecken, insbesondere zur Wiederaufnahme von Gewerbebetrieben solcher, die im Heeres dienst gestanden haben, und unter erleichterten Bedingungen zu gewähren; 3. die hohe Erste Kammer zum Beitritt zu diesen Be schlüssen einzuladen." Abg. Biener fHosp. b. d. Kons.): Der vorliegende Antrag der außerordentlichen Deputation II könnte ihm in seiner jetzigen Fassung wohl Veranlassung zu wei teren Darlegungen geben. Er sei aber gern bereit, dem an ihn ergangenen Ersuchen zu entsprechen und sich auf einige Be merkungen zu beschränken. Der Erweiterung des Antrages unter Ziffer 1 stimme er gern zu, weil er ganz selbstverständlich die Segnungen der staatlichen Hilse nach dem Kriege auch an deren Ständen zu teil werden lassen wolle. Er könne sich da auch gleich aus daS Material beziehen, das ihm vor Beginn der Sitzung von dem Saalinhaberverband des Königreichs Sachsen vorgelegt worden sei, in dem mit beweglichen Worten die schwierige Lage dieses Gewerbes geschildert werde. (Sehr richtig! rechts.) Der Antrag sei aber durch Ziffer 2 nur auf die Tauer deS Krieges beschränkt. Er habe bedauert, daß dadurch eine Lücke entstanden 'ei insofern, als die StaatSregierung, wenn nicht bei Beendigung des Krieges oder vielleicht kurz vorher durch die Stände eine neue Ermächtigung ausgesprochen werde, tatsächlich nicht in der Lage wäre, dann und dort zu helfen, wo die Hilfe gerade am allernotwendigsten sei. Empfehlenswert sei e» des halb, daß unter Ziffer 2 nach dem Worte „Tauer" die Worte eingefügt würden „und für die Zeit von drei Monaten nach Be endigung". Von der Stellung dieses Antrages sehe er zunächst ab und warte, ob vielleicht dazu von anderer Seite eine zu stimmende Äußerung gegeben werde. Im übrigen danke er der Staatsregierung auch für die erneute zustimmende Erklärung. Abg. Schulze (soz.) stellt fest, daß seine politischen Freunde nur für den ersten Teil des Antrages unter Ziffer 1 stimmen könnten; das unter Ziffer 2 Gesagte sei nach ihrer Ausfassung nur eine verschlechterte Auflage des ursprünglichen Antrages Biener. Er enthalte soviel Un- bestimmtheitcn, daß, wenn diese Bestimmung nicht durch die Ge meinde» selbst kontrolliert würde, die ja in erster Linie ein ge wichtiges Wort mit zu sprechen hätten, iu bezug aus die Garantie mißbräuchlicher Anwendung Tür und Tor geöffnet werde. Tie Gemeinden hätten aber jetzt schon ungeheure Lasten. Man denke nicht zuletzt an die großen Kriegskredite, die sie ausgenommen hätten. Es komme weiter in Betracht der Mangel, daß es sich bei diesen Maßregeln um die gelegentliche Heraushebung eines einzelnen Erwerbsstandes der Bevölkerung handle, in einem Augen blicke, in dem man gar nicht in der Lage sei, die Folgen des Krieg s in bezug auf die wirtschaftlichen Schäden auch nur einigermaßen zu übersehen und auch nur im mindesten zu über sehen, ob man nicht anderen Gewerbeschichten auch helfen müsse, die durch den Krieg auf das allerempfindlichste geschädigt worden seien. (Abg vr. Böhme: Man muß doch irgendwo ansangen!) Bor allem fehle ei» positiver und klarer Hinweis darauf, wer denn die ungeheuren Schädigungen der Arbeiteiklaffe trogen werde, die diese ganz zweifellos doch auch durch den Krieg habe. (Abg. Uhlig: Sehr richtig!) Der Hr. Berichterstatter habe angeführt, daß nach dem Kriege 1870/71 eine ähn liche Einrichtung geschaffen worden fei. Die sei aber viel zweckmäßiger, richtiger und konsequenter angesaßt worden. In diesem Gesetze heiße es einfach: „Für Unterstützungen an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die durch den Krieg um ihren Erwerb gekommen sind." Ein solcher Antrag hab« Hand und Fuß. Es sei kein Stand ausgenommen, sondern jeder wirklich Geschädigte habe Anspruch auf die aus der Kriegsentschä digung zu zahlende Entschädigung. Daß bei den kleinen Ge werbetreibenden eine besondere Not vorhanden sei, bestreite er auf das entschiedenste. (Sehr richtig! links.) Der Krieg habe ganze Unternehmungen lahmgelegt von der kleinsten bis zur größten. Aus die weiteren wirtschaftlichen Folgen und Wirkungen des An trags wolle er nicht eiugehen, da er schon bei früheren Anlässen seine Auffassung darüber mitgeteilt habe. Abg. Hettner (nl.) erwiderte dem Vorredner, daß der Nachdruck des Antrags auf Punkt 1 liege. In Punkt 1 werde die Regierung gebeten, eine Denkschrift zu geben, weil die Verhältnisse heute noch nicht ge nügend geklärt seien, um jetzt bereits von Staats wegen einzugreisen. Wenn in Punkt 2 für einen Stand eine Besonderheit vorgeschlagen werde, so liege das nur daran, daß für diesen Stand, nämlich für die Gewerbetreibenden, jetzt schon ein staatlicher Fonds bestehe, und zwar in Höhe von 1400 000 M-, der unbenutzt daliege. Ta sei es allerdings wichtig, diesen Betrag in etwas anderer Form, als es jetzt zulässig sei, für diesen Stand, für den er bestimmt sei, nutzbar zu machen. Weiter wolle dieser Antrag gar nichts, als daß er die Regierung ermächtige, von den einschränkenden Bestimmungen abzusehen und etwas erleichterte Bedingungen zu stellen, um besonderen Nöten, wie sie durch den Krieg entstanden seien, abznhelfen. Dabei sei durchaus nicht gesagt, daß etwa dieser Stand vor anderen Ständen und mehr als andere Stände benachteiligt sei. Wenn für andere Stände ebensolche Beträge zur Verfügung ständen, würden sie ebenso bereit ge wesen sein, sie in erleichtertem ünd erweitertem Maße diesen Stünden zur Verügung zu stellen. (Sehr richtig!) Tarum sei auch die Beschränkung „während der Dauer des Krieges" natürlich. Wenn der Krieg zu Ende sei, müßten die alten Bestimmungen wieder ausleben, soweit nicht neue Bestim mungen auf Grund der zu erwartenden Denkschrift getroffen würden. Zu dein in Aussicht gestellten Ergänzungsantrag Biener könne er namens seiner Freunde erklären, daß sie mit einer nicht engherzige» A»stegung der Worte „während der Dauer des Krieges" einverstanden sein würden. Abg. Günther (fortschr. Vp.): Wen» sein« Freunde in der Deputation dem vorliegenden Antrag« ihre Zustimmung gegeben hätte», so sei das a»s der Er wägung heraus geschehen, daß durch Ziffer 1 bestimmt sei, schon dem nächsten Landtage oder einem der nächsten Landtage eine Denkschrift vorzulegen, wenn es möglich sei, bis dahin zu über blicken, wie weit das Bedürfnis nach einer Hilfsaktion, von welcher der Hr. Referent gesprochen habe, gehe. Tie Ziffer 2 solle ge wissermaßen nur ein vorübergehender Notbehelf sein, und wenn auch hier nur von Gewerbetreibenden die Red« s«i, so dürft man den Begriff „Gewerbetreibende" nicht etwa so eng auffassen, wie der Abg. Schulze oas getan habe. Er sei überzeugt, daß, wo Hilf« »ottue, wo während d«r Lriegsdauer «in B«trieb wieder aufzurichten s«i, das auch seitens der StaatSregierung geschehen werde. Die Gemeinden, di« jetzt so bedeutende Lasten zu tragen hätten, hätten da» allergrößte Interesse daran, zahlungs fähige Steuerzahler zu erhalten. Daß man au» dem Inhalt von Ziffer 2 die Auffassung herleiten könute, als w«nn ander« Er- werbSstände, vielleicht auch die Arbeiterschaft ausgeschlossen wären, sei durch die Fassung von Ziffer 1 ausgeschlossen. Abg. vr. Zöphel (nl.): Von feiten b«r Nationalliberalen sei in dem Antrag Biener der Gedanke hineingetragen worden, daß eS unmöglich jetzt die Aufgabe de» Landtags sein könne, einen bestimmten Stand heraus- »ugreifen und ihm zu helfen. Man müsse sich vielmehr be scheiden, daß jetzt da» ganze HilfSwerk, da« künftig zu lösen sei, aar nicht in feinen Einzelheiten erkannt werden könne. Der sächsische Staat hab« eine Mittelstellung zwischrn d«r Gemeinde auf der einen Seite und dem Reiche aus der anderen Seite. In folgedessen s«t da» Programm, da« der Landtag zu ersüllen habe, heut« noch gar nicht zu erkennen. Und deshalb habe sich sein« Partei für den allgemein«« Satz erklärt, daß man erst von der Zukunft die Lösung der Aufgabe erwarten könne. Daß st« den 2. Teil mit angenommen hätten, der eigentlich dem großen Ge danken widerspreche, das liege in dem gegebenen Fond», der vor handen sei. Sie vertrauten dabei der Umsicht der Regierung, daß sie nicht leichtfertig Unwürdige dabei bedenke und zu Zwecke», die nicht mit dem Gesamtinteresse vereinbar sei. Abg. vr. Böhme (kons.): . Wen» er auf die Ausführungen des Hrn. Abg. Schulze als Handwerker antworten sollte, so würde er sagen: Der andere hört von allem nur daS Nein. Wenn der Hr. Abg. Schulze be- hauptet habe, man dürfe sich nicht aus eine» einzelnen Stand hin sestlegen, so antworte er: Wo würde die Existenz der sozial demokratischen Partei hinkommen, wenn sie nicht alle», wa» sie tue, aus einem Stand im Volke, nämlich aus dem Arbeiterstand, ausbaute? Es müsse da» Bestreben eines gesunden Staatswesens sein, einzelne Existenzen in ihrem wirtschaftlichen Aufstieg zu fördern, denn je mehr eS gesunde Existenzen gebe, di« unabhängig seien nach oben und nach unten und nach den Seiten, um so gesünder werde das StaatSleben sein. (Sehr richtig!) Und gerade um deswillen erscheine ihm die Förderung des Mittelstände», deS Kleingewerbes, des Kleinhandels ganz besonder» wertvoll. In Anerkennung dieser Auffassung habe ja auch die Mehrheit dieses Hauses der Beschaffung des Fonds, um den eS sich handle, zu gestimmt. Es könne gar keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn wenn man wirtschaftliche Nötgesetze schaffe, diese Not hier zu berücksichtigen sei, und eS stehe in gar keinem Verhältnis, wenn »ran etwa aus die Not des Arbeiters Hinweise. Gewiß, der Arbeiter, der draußen in, Kriege stehe, sei auch aus Lohn und Brot gebracht worden, aber er habe doch eine Löhnung und könne normalerweise den größere» Betrag, mancher sogar alles, seiner Familie znfübren. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Er habe selbst jede Dekade die Listen zu unterschreiben und wisse, was jeder Mann seiner Kompanie nach Haus« schicke. Weiter werde den Familien die Kriegsunterstützung -»geführt Wie stehe dagegen der Handwerker da! Man solle dem Arbeiter zukommen lassen, was ihm zukomme, aber man solle auch dem Handwerker zukommen lassen, was ihm zukomme, und deshalb solle man Ziffer2 des Antrages zustimme». Redner befürwortete schließlich warm den vom Abg. Bieuer in Aussicht gestellte» Zusatz antrag. (Bravo! rechts.) Abg. Schulze (soz.) ging kurz auf die Ausführungen der Vorredner ein, die sich mit seinen Äußerungen beschäftigt hatten. Ziffer 1 würden sie zu- stimme», weil es sich ui» allgemeine Maßregeln handle. Ziffer 2 bedeute eine Heraushebung und Bevorzugung eines einzelnen Standes. Deshalb seien sie dagegen, worauf er schon hingewiesen habe. Auch liege in diesem Absatz 2 ein großer innerlicher Wider spruch. Ter Antrag unter 2 sei weiter nichts als ein Agitations mittel (Lebhafte Zustimmung und Zurufe links.), und deshalb seien sie auch nicht dafür. (Beifall links.) Die Debatte war damit zu Ende. In seinem Schluß worte empfahl der Berichterstatter die Annahme des in zwischen beim Präsidium schriftlich eingegangenen Zusatz antrags Biener auf Einfügung der Worte „und für die Zeit von 3 Monaten nach Beendigung" hinter dem Worte „Dauer" in Ziffer 2. In der Abstimmung wurde Ziffer 1 und der Zusatz antrag Biener einstimmig, Ziffer 2 in der durch diesen Antrag Biener abgeändertcn Form mit 61. gegen 25 Stimmen angenommen. Ter Präsident teilt« hierauf bezüglich der Tagesordnung für die nächste Sitzung mit, daß, wie die ganzen Verhältnisse lägen, er zu seinem Be- dauer» sehe, .daß es vielleicht doch ratsam sei, erst Mittwoch früh den Bericht über die Volksernährung auf die Tagesordnung zu setzen. Er werde aber infolgedessen jedenfalls zwei Sitzungen am Mittwoch abhalten müssen. Es lägen jetzt bereits Differenzen zwischen den Beschlüssen der Ersten und Zweiten Kammer vor. (Zuruf: Leider!) Tas Vereinigungsverfahren trete also unter allen Umständen in Kraft. Hierauf trat die Kammer in die Beratung von Punk 3 der Tagesordnung ein: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der dritten Abteilung, die Wahl des Abg. v. Byern betreffend. (Drucksache Nr. 24.) Berichterstatter Abg. Uhlig (soz.): Tie Abteilung habe für angebracht gehalten, einen Bericht über die Wahl zu erstatten, einmal deswegen, weil die Wahl- Handlung in einem sehr weitgehenden Umfange unkorrekt gehand habt worden sei (Hört, hört!) und zweitens, weil eS sich um rechtliche Grundsätze handle, welche die Abteilung der Kammer Vorträgen möchte. Der Hr. Wahlkommissar des 20. ländlichen Wahlkreises habe dankenswerterweise der Wahlprüfungskommission die Arbeit leicht gemacht durch eine Zusammenstellung aller der Rügen, die bei der Prüfung der Wahl hätten gezogen werden müssen. Aus dieser Zusammenstellung ergebe sich, daß der Wahl- kreis 74 Wahlbezirke habe und daß nur in einer ganz geringen Zahl von Wahlbezirken die Formalitäten alle erfüllt worden seien, während fast in allen Wahlbezirke» Verstöße geringerer oder erheblicher Art vorgekomme» seien. (Hört, hört!) Eine sehr wichtige Sache bei der Sicherstellung de» W ahlkreises sei die Hand habung der Wählerlisten, die im vorliegenden Fall« in den meisten Wahlbezirken nicht ordnungsmäßig beschaffen gewesen feien. Eine sehr wichtige und seiner Ansicht nach mit ausschlaggebende Bestimmung fei ferner die in 8 21 de» Wahlgesetzes, daß außer den» Wahlvorsteher und Protokollführer mindestens drei Wähler zum Wahlvorstand hinzugezogen werden müßten. In sieben Wahlbezirken seien nur zwei Wahlgehilfen hinzugezogen worden, eS liege also in diesen Wahlbezirken ein erheblicher Verstoß gegen die Bestimmungen des Wahlgesetze» vor. Auch das Nummern verzeichnis sei durch den Wahlvorsteher nicht überall richtig unter zeichnet gewesen. Da e» sich aber um den Burgfrieden und um eine Wahl Handl«, in d«r nur ein Kandidat aufgestellt gewesen sei, habe die Abteilung die Gültigkeit der Wahl beantragt, weil, selbst wenn nur in einem einzigen Orte die Bestimmungen alle beachtet worden wären, für Hrn. v. Byern die Mehrheit bleiben würde, weil er keinen Gegenkandidaten gehabt habe. (Lachen links.) Die Rechtsfrage sei einigermaßen schwierig. ES handle sich nm g 7b Abs. 2 der Verfassung, der vorschreibe, daß für alle Beamte rc. die Genehmigung der vorgesetzten Behörde zur Annahme de» Mandat» erforderlich sei. Rach Abs. 2 diese» Paragraphen sei diese Bestimmung auch aus alle anderen Beamten, nicht nur Staatsbeamten, sondern auch aus Geistliche und Lehrer sowie ans Militärpersonen analog anzuwende». ES frage sich nun, ob diese Bestimmung auch ans di« Wahl de» Hrn. Abg v vy«rn anwendbar sei, da er zur Zeit der Wahl al» Landwehrossizier bet der Truppe gewesen sei. ES hab« nahe gelegen, die Frage aus Grund de» ReichSmilitärgesetze» von 1874 zu entscheiden. Danach würde Hr. v. Byern als Mtlitärperson anzusprechen fein Di« Abteilung habe aber zu prüfen gehabt, ob eS angemessen sei, in bezug auf ein« Wahl und in bezug auf die Auslegung von A 7S Abs. 2 da» ReichSmtlitär- gesetz zugrunde zu legen. Die Abteilung sei davon abgekommen, weil sie sich gesagt habe, daß e» nicht aug«bracht sei, ei» mili- tärische» Gesetz dort zugrunde zu legen, wo e» sich um «in poli- tischeS, um «in staatsbürgerliches Gesetz handle. Die Abteilung habe also geglaubt, di« Angel«genheit nach der staatsbürgerlichen Seite auslegen zu müssen und nach dteser Richtung di« Motive der Verfassung zu prüfen, di« ganz andere Ziele habe al» die Ordnung de» militärischen Verhältnisse» durch da» ReichSmilitär- gesetz. Es liege doch auch hier nnr rin Zufall besonderer Art vor, wenn jemand au» Anlaß de» Kriege» zur Militärperson ge- worden sei, und es wär« nicht gerade wünschenswert, daß eiu solcher Zufall gewissermaßen zu einer Art Schikane werde. Von diesen Gesichtspunkten au» beantrage er, die Wahl für gültig zu erklären. Mttberichterstatter vr. Ran-ler (kous. hatte dem Berichte nicht» hinzuzusügen. Sekretär vr. Schauz (kons.) rügte da» Lachen auf der linken Seite de» Hause» während des Bericht» und stellte fest, daß auch in den anderen Abteilungen sich genau dieselben Beaustandungen bei den Wahlprüfungen er geben hätte», wie bei der Wahl de» Hrn. Abg. v. Byern, so auch bei der Wahl deS Hrn. Abg. Seger (soz.), daß sich also das Lachen der Herren von der linken Seite bei der Wahl des Hrn. Abg. v. Byern auch aus den Hrn. Abg. Seger und seine Herren Genossen beziehe. (Lachen links.) Vizepräsident Fraßdorf (soz ): Der Hr. Schriftführer vr. Schanz habe kein« Veranlassung, da» Lachen besonder» seiner politischen Freunde zu rügen. In der Abteilung sei man sich völlig einig gewesen und habe jede politische Spitze vermieden. (Sehr richtig! link») Man sei dem Hrn. Berichterstatter dankbar, daß er einmal di» Frag« d«r richtigen Handhabung der Wahlgeschäste und auch di« Rechtsfrage in so erschöpfender Weise behandelt habe. Wenn man hier über die Vorkommnisse gelacht hab«, so treffe das doch in allewege nicht die konservative Partei (Abg Günther: Sehr richtig!), sondern nur die Wahlvorsteher, die iu so großer Zahl Verstöße bei den Wahlgeschäsien herbeigesührt hätten. Wen» man darüber ein Lächeln habe, so sei das schon verständlich. Mit der einstimmigen Annahme des Deputations antrags schloß die Sitzung 7 Uhr 55 Minuten abends. I. Kammer. 5. öffentliche Sitzung am 13. Juli. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eck- städt eröffnete die Sitzung um 11 Uhr 55 Minuten mittags. Am Regierungstische Ihre Exzellenzen die Staats minister vvr. Vr.-Ing. Beck und Graf Vitzthum v. Eck- städt, sowie die Regierungskommissare Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Schclcher, ferner Geh. Finanzrat vr. Böhme und Geh Regierungsrat vr. Junck. Nach dem Vortrage der Registrande durch Ober bürgermeister vr. Kaeubler trat die Kammer in die Be ratung des schriftlichen Berichtes der ersten Deputation über das Königl. Dekret Nr. 7, den Entwurf eines Gesetzes, die Hinausschiebung der Neuwahlen für die Zweite Kammer der Ständeversammlung be treffend (Drucksache Nr. 10) ein. Der Bericht war kurz vor der Sitzung zur Ausgabe gelangt. Berichterstatter Wirkl. Geh. Nat Prof. vr. Wach, Exzellenz verlas zunächst da» Kö»igl. Dekret Nr. 7 und führte dann an der Hand des schriftlichen Berichtes folgendes auS: Tas Dekret sei eine patriotische Tat. Es sei ein Dank des Volkes an seine Söhne, ein Dank an die Kämpfer, die in diesem Niesenkampfe gegen eine Welt von Feinden, gegen die Dämonen der Eroberungs- und Vernichtungswut, der Habsucht, deS Neides und des Hasses und der Lüge Leib und Leben einsetzten. Tie beiden Deputationen der Ersten Kammer, denen dies Dekret mit den Zusätzen der Zweiten Kammer zugewiesen worden sei, seien einig mit der Zweiten Kammer und mit der StaatSregierung darin, daß das Ziel, das mit dem Gesetz verfolgt werde, mit allen Kräften er reicht werden müsse, nämlich, in diesem Jahre die Wahl zu ver meiden, damit den Kriegsteilnehmern ihr Wahlrecht, ihr höchstes politisches Recht nicht geschmälert werde, daß dementsprechend die Wahl hinausgeschoben werde bis zum Jahre 1917; sie seien auch einig mit der Zweiten Kammer nnd der Staats regierung darin, daß für diese Wahl im Jahre 1917 die Wahl rechte der Kriegsteilnehmer und der sonst durch die Einflüsse des Krieges besonders Betroffenen in vollem Umfange erhalten bleiben. Demgemäß habe man dem 8 1 de» Beschlusses der Zweiten Kammer vorbehaltslos zugestimmt. Wenn sie das mit Beziehung auf 8 2 nicht tun könnten, so seien sie dazu nicht etwa bestimmt worden durch irgendwelche unbedeutende, kleinliche Bemängelungen de» 8 2, nicht etwa durch irgendein« Tendenz der Einschränkung der hier sprechenden Bestrebungen, sondern im Gegenteil vom verfassungsmäßige» Boden aus. Sie ginge» davon aus, daß diesen verfassungsmäßigen Boden in 8 2 Nr. 2 die Beschlüsse der Zweiten Kammer verließe». Es werde in dieser Vorschrift i» Aussicht genommen, daß die DomizilierungSvorauSsetzung, die in 8 9 des Wahlgesetzes für die Zweite Kammer aufgestellt sei, nicht Anwendung finde für di« Teilnehmer im gegenwärtigen Kriege. Rach dem Berichte der Zweiten Kammer sei der Begriff der „Teilnehmer im gegenwärtigen Kriege" ein völlig unbestimmter, und «S sei den Ministerien überlassen, durch Ausführungsverordnung diesen Begriff zu determinieren und damit anSzusprechen, wer denn eigentlich als sogenannter Kriegsteilnehmer im gegenwärtigen Kriege da» Privileg des 82 Nr. 2 de» Beschlusses der Zweiten Kammer genießen solle. ES sei aber nach Ansicht der beiderseitigen Deputationen der Ersten Kammer unzulässig, daS durch ministeriell« Verordnung zu tun, denn dadurch könne am Wahlgesetz nicht» geändert werde«, ebenso wenig wie durch Ministerialverordnung an der Verfassung irgend etwas geändert werden könne. ES erhelle da- mit aller Deutlich keit au« 8 88 der Verfaffung»urkunde. Infolgedessen also könnten sie aus diesen Boden nicht treten. Wer sei überhaupt Kriegs teilnehmer? Die Judikatur, die hierüber entstanden sei, wimmle von Kontroversen. Wenn man die Beantwortung dieser Frage einer Ministerialverordnung überlass«, so «nthalt« di«se maß gebenden Willen und nicht bloß Ausführungswillen, so entscheide sie darüber, wer wahlberechtigt sei oder nicht im Sinne von Nr. 2 des 8 2. Wie stehe e» ferner mit der Zeitbestimmung betreffs der Kriegsteilnehmer? Wie lange müsse man KriegSteilnihmer fein oder gewesen sein, um d«S eben berührten Privileg« teilhaftig zu werden? Atte« da« zu regeln könne man nicht «iner Ministerial verordnung überlassen. Tas könne nur durch «inGesetz geschehen. Auch liege e« im Interesse der Stände, daß durch ihre Mitwirkung ein solche» G«setzhrrgest«llt werde,daßalso etn«B«rstLndigungzwischen Regierung und Etänd«» darüber, wer Krieg«teilnehmrr sei, erfolge. Auch hätten sie Anstoß genommen an dem kritischen Jahr« 1913. Die Deputation«« s«ien übrrhaupt d«r Ansicht, daß der Moment
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