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Neues lausitzisches Magazin
- Bandzählung
- 105.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 8. 1467
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id316151742-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id316151742-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-316151742-19290000
- Sammlungen
- Saxonica
- Lusatica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Literarische Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neues lausitzisches Magazin
- Autor
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Rud. Koh: Krcdiv Iwrun/6e8ke. 2. Katalog (listin) r Ist 1158—1346. Prag 1828. Das Prager historische Institut hat die Herausgabe der Regesten der Urkunden des gesamten böhmischen Kronarchivs angesangen. Die Zeit von 1346—1355 ist von V. Hubr^ 1928 veröffentlicht. Jetzt liegt die Bearbeitung der vorhergehenden Zeiten von 1158 an vor. Leider ist der gesamte Te;t tschechisch geschrieben und für die große Anzahl der Gelehrten in Deutschland und Europa schwer zu benutzen. Beim Durchblättern fiel aus das ungenaue und recht störende Zitieren des I.Bandes des Lockex äiplomalicus Tusuiiae superioris. Dieser Code; von Gustav Köhler ist (s. Cockex ckiplomaticus Tusatiae superioris II 1, Vorwort S. III) zuerst 1851 heraus gekommen, eine Ausgabe, die eingestampft ist und die in der Literatur verschwinden möchte. Zu , itieren ist einzig nach der 2. Auflage von 1856, s. Seite 80 und 84. Auch der wunderhare Titel Köhler, Urkundenbuch des Markgrafentums Niederlausitz findet sich S. 81 auch S. 6. Vgl. Zeitschrift f. Geschichte Schlesiens 63 (1929) S. 379 f. Paul Knötel: Kirchliche Vilderkunde Schlesiens. Ein Hilfsbuch zur Geschichte und Kunstgeschichte Schlesiens. Mit 8 Bildtafeln. Druck und Verlag Gebrüder Jenkner, Glatz, 1929. 142 S. 12 RM. Ein wissenschaftlich tief gegründetes und nützliches Buch, das auf Studien von beinahe 50 Jahren beruhend einen reichen Stoff meistert. Zuerst wird in der „Allgemeinen Bilderkunde" eine Übersicht über die drei Perioden (12. Jahrhundert bis Anfang des 15. Jahrhunderts, dann das 15. Jahrhundert bis an das Ende des Dreißigjährigen Krieges, von 1650 bis ins 19. Jahrhundert) gegeben. Dem folgt die „Besondere Bilderkunde", worin der Inhalt der Darstellung (Gott Vater, Christus, Maria, die Apostel, die übrigen Heiligen usw. — in alphabetischer Reihen folge auf 58 Seiten —) gegeben wird. Gerade dieser zweite Teil, der aus Schlesien von allenthalb hergeholt die einzelnen Kunstwerke bespricht, wird willkommen sein. Dann werden kurz die Ergebnisse vorgeführt, den Schluß bildet ein Ortsverzeichnis. — Nur wenig Beispiele werden aus der Oberlausitz gegeben, die ja dem Verfasser fern lag und die wohl auch in der gotischen Plastik ihren eignen Weg geht. Das Bild im Schloß Tzschocha, das die Austeilung des Abendmahls an Mitglieder der Familie Rostig zeigt, stammt aus der Kirche in Rengersdorf am Queis (Kreis Lauban). Herbert Zander: Das rote Buch der Stadt Görlitz (1305 1416). Leipziger rechtswissenschaftliche Studien, herausgegeben von der Leipziger Juristen- Fakultät, Heft 42. Verlag von Theodor Weichert, Leipzig, 1929. Eine fleißige Arbeit, die die wichtigsten beurkundeten Rechtsakte (Kauf und Tausch, Auflassung, Renten, Pfandrecht, Bürgschaft, Vormünderschaft, Erwerb von Todes wegen, Seelgeräte und letztwillige Treuhänder, Zwangsvollstreckung, Ent scheide) behandelt. Danach ist der Titel zu allgemein gefaßt. Schon 1891 gab ich eine allgemeine auch über das Rechtliche hinausgehende Beschreibung (Görlitzer Eymnasialprogramm). Der Verfasser hat sich in der kurzen Zeit, die ihm zu Geböte stand, in die alte Schrift gut hineingelesen. Freilich finden sich noch eine Reihe Lesefehler (per für pro, Gustawo ! für Christiana fS. 21j, czu Bosin für und Bosemer fS. 21j, fideverunt für fidesusserunt febd.s, Bukarsdorf für Bernsdorf sS. 45j, Slinat für Slurot fS. 44j, Umantin für Vincentin fS. 63j, u. a.). Auch die Zeichensetzung läßt zu wünschen übrig. Vor allem aber ist für den Benutzer (sei er Historiker oder auch Rechtsgelehrter) ein Mangel, daß Zander den Urkunden zumeist die Jahreszahlen nicht beisetzt. Gottfried Langer, Landesherrliches Patronatsrecht und staatliches Ober aussichtsrecht gegenüber der katholischen Kirche Sachsens. Forschungsinstitut für Rechtsgeschichte in Leipzig. Verlag von S. Hirzel in Leipzig, 1929. 251 S. Das l. Kapitel behandelt das landesherrliche Patronatsrecht in der katholischen Kirche des monarchisch regierten Sachsens. II. Kapitel die staatsrechtliche Neu gestaltung. III. Kapitel die kirchenrechtliche Neugestaltung. IV. Kapitel die Neu gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen katholischer Kirche und Freistaat Sachsen. Dann folgen 35 urkundliche Anlagen. — Während in dem kursächsischen Erblande
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