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Die Elbaue
- Bandzählung
- 1.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1. Mifi. Z. 356
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795111755-192400008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795111755-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795111755-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Paginierfehler: auf Seite 15 folgt wieder Seite 12
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22, Dezember 1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Elbaue
- BandBand 1.1924 1
- AusgabeNr. 1, März 1924 1
- AusgabeNr. 2, März 1924 5
- AusgabeNr. 3, März 1924 9
- AusgabeNr. 4, April 1924 13
- AusgabeNr. 5, April 1924 17
- AusgabeNr. 6, Mai 1924 21
- AusgabeNr. 7, Mai 1924 25
- AusgabeNr. 8, Juni 1924 29
- AusgabeNr. 9, Juni 1924 33
- AusgabeNr. 10, Juni 1924 37
- AusgabeNr. 11, Juli 1924 41
- AusgabeNr. 12, Juli 1924 45
- AusgabeNr. 13, August 1924 49
- AusgabeNr. 14, August 1924 53
- AusgabeNr. 15, August 1924 57
- AusgabeNr. 16, September 1924 61
- AusgabeNr. 17, September 1924 65
- AusgabeNr. 18, Oktober 1924 69
- AusgabeNr. 19, Oktober 1924 73
- AusgabeNr. 20, November 1924 77
- AusgabeNr. 21, November 1924 81
- AusgabeNr. 22, Dezember 1924 85
- AusgabeNr. 23, Dezember 1924 89
- BandBand 1.1924 1
- Titel
- Die Elbaue
- Autor
- Links
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Slätter für Sächsische Heimatkun-e „Die Elbaue" erscheint Htägig, für die Bezieher des „General-Anzeigers" kostenfrei. Hauptgeschäftsstelle ^ützschenbroda, Güterhofftr. 5. Fernspr. 6. Schriftleiter: A. Schruth, Kötzschcnbroda-Jlaundorf. Vie Mc-erwarthaer Enklaven der llötzschenbrs-aer und Uaun- dorser Fluren. Tie Flurbilder der beiden nunmehr vereinigen Orte Kötzschenbroda und Naun- dorf haben eine genieinsame Eigentümlich keit. Beide One besitzen Flurwilc, die. von der eigentlichen Ortsflur völlig abgesondert und durch den Strom getrennt, jenseits desselben aus der Niederwanhaer Seite Liegen. Es handelt sich bei diesen Flur- teilen ausschließlich um Wiesen, die, im Uebcrschwemmungsgebiet der Elbe liegend, außer von der Elbe, einerseits von der Eoßcbauder, anderseits von der Nieder- warthaer Flur eingeschlossen werden. Ge- rueinvesluren überschreiten in allerseltensten Fällen natürliche Grenzen wie Ströme usw. Auch Dresden war. obgleich heute durch das Weichbild die Elbe stießt, ursprünglich durch diese begrenzt. Tie deutsche Neu- grünoung der Stadt Dresden am linken Ell-user lag dem eigentlichen attsorbischen Orte, aus dem die heutige Neustadt er wuchs, als völlig von ihr getrennte Ge meinde gegenüber. Wohl griffen gelegentlich Parochial- grenzen über den Strom hinüber, wie es z. B. bei der Parochic Dohna, zu der u. a. auch Birkwitz gehört, der Falls ist. Ur sprüngliche Flurgrenzen. die den Strom überschreiten, sind jedoch kaum nach weisbar. Auch bei den beiden in Frage stehenden Orten ist es völlig ausgeschlossen, daß die aus der linken, ans Niederwanhaer Sclie der Elbe liegenden Flurstücke, zum ursprünglichen Bestand der Ortssluren ge hört haben. Fm allgemeinen spricht schon die Tat sache dagegen, daß die deutsche Kolonisa tion des rechten Elbusers wesentlich später als die des linken erfolgt ist, daß so mit kaum Orte außerhalb der militärischen Grenze gegen Osten, der Elbe, liegende Ortschaften, Teile ihrer Flur ans der in deutschen Händen befindlichen linken Elb- uferseue haben tonnten. Diese Argumen tation kommt jedoch nur für die älteste Zeck nm vas Fahr LtM herum in Betracht. Für einen Ort wie Naundorf, dessen Grnn- dnngszcit bestimmt in den Ausgang des elften oder den Anfang des zwölften Jahr hunderts fällt, liegen die Behältnisse noch klarer und lassen sich aus dem ganzen Flur bild ohne weiteres schließen, ^ie älter: der beiden in Frage stehenden Fluren ist ohne Zweifel die von .Kötz'chcnlroda. Vie ursprünglich bis an die Grenze des Nisan- gaucs gegen den Taleminziergau, also bis ungefähr an die heutige Ostgrenze von Eoswig-Kötitz, erstreckte. Das Amt Dres den har jo diese Grenze auch zu der senngen gemacht und die Nachfolgerin des 3. Re viers des Dresdener Amies, die ehemalige Amtshauptmannfchaft Dresden - Neustadt, grenzte dort gegen die Meißner Amts- hauptmannschast, wo sich die ursprünglichen Gaugrenzcn zwischen Nisan und Dalcmin- zicn besanden. Aus dieser alten Kötzschen- brooaer Flur ist die Flur Naundorf zwei fellos bet Gründung des Ortes hcrausge- schnnten worden. Man erkennt das einmal an der fast rechtwinkcligen Abgrenzung de: Naundorfer Feldslur gegen die Flur Kötz- jchenbroda. Zum andern aber spricht der fast völlige Abschluß der Naundorfer Flur von der Elbe (selbst der schmale Zugang zum Strom ist meines Erachtens in späte rer Zeil entstanden) dafür, daß die Orts- flur aus der sic nach der Elbe zu noch heute umschließenden Kötzschenbrodaer Flur herausgetrennt worden ist. Tie Zeit der Errichtung dieser Naundorser Flur läßt durch die Urkunde im C D II 1. no 48 auf die schon angegebenen Jahre mutmaßen. Bei einer Flur aber, die wie die Naun dorfer nicht nur durch den Strom, sondern auch noch durch einen ganz erheblichen Feld- und ursprünglichen Vuschbestand einer fremden Flur von seinen Enklaven getrennt ist. ist es wohl ganz ausgeschlossen, daß die außerhalb der geschlossenen Flur liegenden Entlaoen ursprünglich mit derselben irgend welchen organischen Zusammenhang gehabt haben. Eine besondere Stütze dieser An nahme findet sich in dem Umstande, daß die Nicderwarther Wiesen niemals als zur Alt gemeinde, also zum ursprünglichen Torfe gehörig betrachtet worden sind. Sic standen somit in einem anderen Verhältnisse zu ihm, als wie beispielsweise die Holzslur, die im Flurbuche von 1801, welches dem Schock steuerkataster desselben Fabres angeschlossen ist ( H. St.A. Loc. C. Nep. lila 4Ü12). als ehedem der Gemeinde gehörig bezeichnet werden. Tas angcsührte Flurbuch von 1801 be sagt nämlich in seinen, dem eigentlichen Fluroerzeichnis vorgehesteten Vorbemer kungen bezüglich der überelvischen Wiesen folgendes: Auch haben die Naundorfer Bauern gleich den Kötzschenbro- daer Bauern Wiesen jenseits der Elbe, so «ber nicht Gemein- gut, sondern entweder beson ders besteuerte Dey oder P erli tte nz stücke von denen Güthern sind, und ebenfalls also haben sie über denen hohen Weingebürgen gelegene Hol zung, so ehedem Gemeindeguth ge wesen, dann aber unter die Bauern und Gärthner nach Baustätten verteilt worden Es entsteht nun heute die Frage, wann, w i c und warum diese fremden Flur bestandteile zu den beiden Orten gekommen sind. Tie letztere Frage, warum die Wiesen- Hur über der Elbe zu Kötzschenbroda und Naundorf gekommen ist, ist für Naundorf wenigstens am leichtesten zu beantworten und die Antwort darauf gibt wieder das schon oben angeführte Flurverzeichnis in seinen Vorbemerkungen. Diese Vorbemer kungen besagen über dw Wiesen bei Nieder wartha folgendes: Tie Wiesen sind zweihäuig, haben aber, da sie über der Elbe liegen, die Be schwerlichkeit, daß das darauf erbaute Heu mit Mühe und großen Kosten auf der Nie- dcrwarthaer Fähre über die Elbe geschärft werden muß. Auster diesen Wiesen sind sollst dergleichen in der Naundorser Flur leine anzutreffcn. Fu dieser Angabe des Flurverzeichnlsses, daß Naundorf außer den Wiesen bei Nie- derwanha keine weiteren besessen hat, liegt Vie Beantwortung der Frage, war um die Gemeinde bezw. die einzelnen Hof besitzer einst auf die Erwerbung derselben zugckommen sind. Ter völlige Mangel an WiesenUnr. die Unmöglichkeit, für ihren Viehstano das als Wiulerfutter nötige Heu zu beschaffen, zwang sie dazu, Wiesenslächen außerhalb ihrer Torfi-ur zu erwerben. Es ist das im Ellnale durchaus keine unge wöhnliche Erfchcinung. Die Wiesen, die heute in der Bnschflur von Naundorf vor handen sind, bestanden noch zu Anfang deS 19. Fahrbunderts nicht, oder waren, wie z. B. die Ochscnwiese, ursprünglich kur- sürstltchcs Eigentum. Die Hutung des Viehstandes, der übrigens über ein be stimmtes vorgeschriebenes Maß nicht hinausgchen durste, fand im Herbst auf den abgeerutewn Feldern, im übrigen in den Holzfluren der Gemeinde statt. Ueber die Haltung bezw. die Zahl des von den ein zelnen zu haltenden Viehes gaben die alten Gemeinderügen von Naundorf insoweit ganz klare, bestimmte Vorschriften, als je den! Besitzer auf je Acker Feld e i n Stück Großvieh zu halten erlaubt war. Die gan^ Futterirage war so brennend, daß um 1730 der Naundorfer Richter Samuel Tronicke sich befchwerdefühnnd an das Amt wenden mußte, weil einzelne Bauern zum Schaden der anderen mehr Vieh im Stalle hielten, 85
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