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Die Elbaue
- Bandzählung
- 11.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1. Mifi. Z. 356
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795111755-193400009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795111755-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795111755-19340000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4, April 1934
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Elbaue
- BandBand 11.1934 1
- AusgabeNr. 1, Januar 1934 1
- AusgabeNr. 2, Februar 1934 5
- AusgabeNr. 3, März 1934 9
- AusgabeNr. 4, April 1934 13
- AusgabeNr. 5, Mai 1934 17
- AusgabeNr. 6, Juli 1934 21
- AusgabeNr. 7, August 1934 25
- AusgabeNr. 8, Oktober 1934 29
- AusgabeNr. 9, Oktober 1934 33
- AusgabeNr. 10, November 1934 37
- AusgabeNr. 11, November 1934 41
- AusgabeNr. 12, Dezember 1934 45
- AusgabeNr. 13, Dezember 1934 49
- AusgabeNr. 14, Dezember 1934 53
- AusgabeNr. 15, Dezember 1934 57
- AusgabeNr. 16, Dezember 1934 61
- BandBand 11.1934 1
- Titel
- Die Elbaue
- Autor
- Links
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bucht wurde „14 gr. 6 ezerunge als der burgemeister mit 8 person unde V „Pferden nach Missen gezogen und mit dene von Kotezebrode vor unsern gne- „digen Hern getedinget umbe die Dingheller, -y die von Kotczschbrode habe« -,wolln". ' . . - . Die Altgemeinde beharrte aber auch vor dem Landesherrn auf ihr jeden falls althergebrachtes Recht, das bis dahin noch niemand angefochten, die Dresdener ebenso auf ihren ablehnenden Standpunkt, so daß auch Friedrich der Sanftmütige die beiden Dickköpfe nicht zu einer Einigung in der Gerichts kostenfrage bringen konnte. Man trug den Streit bis vor den damals höchsten Gerichtshof, den Schöppenstuhl zu Leipzig und dieser setzte nach weiteren 13 Jahren des Streites im Jahre 1469 die Dresdener und mit ihnen die gesamten Vergbesitzer ins Unrecht und erkannte, daß „alle Herren, die in diesem (Dorf) „Gerichte (Wein) Gebürge liegen haben, schuldig sind, zu unseres gnädigsten „Herrn Erbgerichte gelten zu helfen". Auf Grund dieses Schiedsspruches von 1469 wurde das Recht auf die „Dingheller" auch in die älteste erhaltene Orts- rüge von 1497 ausgenommen und auch in den späteren Rügenniederschriften biS auf die letzte 1803 bestätigte weitergeführt. Einen weiteren Zusammenhang mit dem Orte scheinen allerdings Lie Weinberge -es späteren Niederlößnitz nicht« scheinen ganz besonders keinerlei Anspruch auf Nutznießung am Altgemein-e- besitz gehabt zu haben, so daß man 1836 mit gewissem Rechte den kommunalen Zusammenhang -er Weingüter mit dem Dorfe als niemals bestanden bezeich nen konnte. Die «iesenflnr über der Elbe. Kötzschenbroöa besitzt, gleich wie Naundorf, jenseits der Elbe eine Wiesenflur, die offensichtlich nicht von allem Anfang an zur Gesamtflur gehört haben kann, sondern irgendwie später erworben worden sein muß. Diese Wiesenflur war bis zur Auflösung der Altgemeinde im Besitze derselben. Wie sie zu Kötzschenbroda gekommen, war bisher nicht auszuklären. Auch in diese bisher ungelöste ortsgeschichtliche Frage brachte daS alte Rügenfaszikel deS Kirchenarchives kürzlich Licht. Am Schlusse dieses Schriftstückes findet sich leider nur als Fragment die Abschrift eines Kaufvertrages, wonach die Altgemeinde Kötzschenbroda am „Tage -er unschul-igen Kindlein", also am 28. Dezember deS Jahres 1519, einem Weinböhlaer Einwohner mit Namen Ambrosius Förster (Broßius Ferschter wohnhaftig zcur weynbele) von -er Altgemeinde „eyn gutt obekofft, der weyer genant, an der elbe gelegen bey -er nederwarthe* wur-e. Der Verkäufer, der genannte Weinböhlaer Einwohner, verzichtet in diesem Schriftstück feierlichst für sich und seine Erben auf jeden Anspruch auf dieses Gut. Das Gut ist ihm nach dem Wortlaute dieses Schriftstückes „von der „gemeyne gantz und gar wol bezahlt (worden) zcu danke vnd willens. Doruff „hadt mehrgedachter Brosius Ferschter eynen gantzen Verzicht gethan vor sich -,vnd seyne Erben vnd alle seyne Erbnemer forthyn". Nach einem Register zur Veranlagung der sogenannten Türkensteuer um faßte das Dorf im Jahre 1529 neunzig Besitzer. Wenn man das in der heutigen Hauptstraße erhaltene ursprüngliche alte Dorf als Grundlage annimmt, muß die älteste Dorfschaft 62 Besitzer umfaßt haben. 37 waren Halbhufen bezw., wie das Pfarrlehn und die beiden Braugüter, Hufenbesitzer. 25 Gartennahrungen zählten ebenfalls zur Altgemeinde. 1 Gut und 3 Gartennahrungen in der Neue Straße, eben so viel Güter und Gartennahrungen in der heutigen Ufer straße und 15 Gartennahrungen in der Glanze, der heutigen Kötitzer Straße, müssen allmählich bis 1529 von den ursprünglichen Gütern abgezweigt worden sein. Seitdem ist die Vesitzerzahl bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ziem lich konstant geblieben. Die Kopfzahl -er Ortsinsassen wir- zu Beginn des 16. Jahrhunderts zwischen 450 und 500 geschwankt haben. 1803 zählt -er Ort 715 Einwohner einschließlich -er -es außerhalb -er Altgemeinde bestehenden Vor werkes. (Fortsetzung folgt.) .Druck und Verlag: Vebr. Zteguer. Schriftlettuna: A. Schruth, Kötzschenbroda^
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