-ie heute Winzerftraße heißt, sondern dis zur alten Hohen Gasse, wie die heutige Hohenzollernstraße heißt, hinaus. Diese Fortsetzung haben erst die letzten Jahrzehnte -es 19. Jahrhunderts geschaffen. Der letzte genannte Fahr weg unter dem Raine am Sandberg ist nach einer Notiz in den Kirchenakten, die einen Brand in Lindenau betrifft, die Moritzburger Straße. Der Text der Rügenniederschrift des Johannes Tanneberg wiederhol dann zum Schluß die schon eingangs erwähnte Feststellung, daß die in ihr schriftlich niedergelegten Rechte -er Gemeinde Kötzschenbroda schon seit mehr als hundert Jahren vom Landesfürsten zngestanden worden seien und endet mit noch maligen Ergebenheitsformeln: Solche freyheyt haben wir gehabt lenger -enne vor hundert yaren (Jahren) von dem almächtigen gothe vundt von eym amptmann zcum andern ane (ohne) »lle vndt jedermanß eynrdee -aß wir goth vleyßyg danken vundt vntzern gnedigen Hern vndt wollen den almechtigen goth vleyßig bethen (bitten) vmb (um) seyner gnaden (des Herzogs) lang leben wolfarn (Wohlergehen) vnd selige (!) Reygirnnge seyner vnd aller Heyner amptlewthe. Die in dieser ältesten Rüge aufgeführten Rechte der Altgemeinde haben im Laufe -er Jahrhunderte vielfache Aenderungen und Einschränkungen erfahren. Die ursprüngliche Gerichtsbarkeit des Dorfes in Straf- und Zivilrecht ver- , schwand nach und nach bis auf einige ordnnngspolizeiliche vollständig. In dem letzten vom Kurfürsten, späteren König Friedrich August dem Gerechten, 1803 bestätigten Rügentexte ist nichts mehr davon enthalten. Dagegen werden all mählich eine Menge anderer Bestimmungen über die Gemeindehutung, Ge meindewaldnutzung usw. ausgenommen, das Niederlassungsrecht eines Apothe kers festgelegt usw. Bemerkenswert ist, daß in dem Texte von 1497 von einem Vorwerke noch nicht die Rede ist, während später das Verhältnis der 8 Vor werksbauern zur Altgemeinde, zu deren Verband fie nicht gehörten, geregelt wird. Auch die Elbschiffsmühle wird noch nicht erwähnt. Die eigentümliche regellose Rechtschreibung des Textes wurde buchstabcn- getreu wiedcrgegebeu. Es ist aber interessaut, daß das Bruchstück eiuer zweiten Niederschrift der Rüge, die sich in demselben Hefte am Ende desselben allerdings nur in Resten vorfiudet und sich im Wortlaute mit der von 1497 deckt, eine einheitlichere Schreibweise zeigt. Dem Schristcharakter nach stammt sie nicht von Johannes Tanneberg. kötzschendroüa wir- flmtsöorf. lieber die frühesten Besitzerverhältnisse des Dorfes bis in die Mitte des t4. Jahrhunderts hinein herrscht, wie schon bemerkt wurde, vollständige Un klarheit. Man kennt zwar eine Familie von Kozenrode, die in der Mitte des 14. Jahrhunderts einen ihrer Angehörigen im Dresdener Stadtrat sitzen hatte, und demzufolge schon in jener Zeit angesessene Dresdner Patrizier waren, Man kann aus ihrem Namen schließen, daß ihre Ahnen ursprünglich in Kötz schenbroda irgendwelche Besitzerrechte gehabt haben, vielleicht sogar diejenigen gewesen sind, denen die deutsche Kolonisatiou des ehemaligen sorbischen Weilers und die Einrichtung des deutschen Dorfes übertragen gewesen sein mag. Irgendwelche positive Unterlagen für diese Annahme bestehen aber gegen wärtig nicht. Die ersten urkundlich belegten Grundherren des Dorfes und seiner Flur sind die Angehörigen der Familie Küchenmeister. Gleich wie die Familie -er Ziegler Gauernitz und Constappel besaß, die Kundige Wild berg, Niederwartha, die Hälfte von Naundorf, große Teile von Zitzschewig, so war das Dorf Kötzschenbroda Eigentum der Küchenmeister. Ob ein Zweig der Familie jemals seinen Wohnsitz in Kötzschenbroda gehabt hat, ist nicht nachznweisen, wenn auch von einer Kötzschenbrodaer Linie der Familie ge legentlich einmal gesprochen wird. Der Hauptsitz der Familie war jedenfalls