am sevte ve^ts ^LcLLI^XXVII das em^elialieii ist dresr d-lior Im heutigen Deutsch lautet die Inschrift: Anno Domini 1477 ist ange- hoben (worben zu bauen) dieser Chor am Sankt Veits-Tage. Auch der Turm wird in seinem alten Unterbau aus dem 15. Jahrhundert stammen. Diesen Schluß lasten die teilweise vermauerten Spitzbogenfenster des selben zu. Wie man sich mit den Gottesdiensten in den fast 5V Jahren, die zwischen der Vernichtung der ersten Kirche und dem endlichen Wiederaufbau des Gotteshauses beholfen hat, dafür hat man keinerlei Anhaltspunkte. Am Ende des 15. Jahrhunderts erlitt das Kirchspiel Kötzschenbroda seine erste Einschränkung. 1489 erteilte der Meißner Bischos Johann VI. dem Ritter Nikel Karras auf Coswig die Erlaubnis zur Errichtung eine- eigenen Kirch spieles für seine beiden Herrschaftsdörfer Coswig und Kötitz. 1497 vollendete er dessen Gotteshaus, das heute noch bestehende alte Coswiger Kirchlein. Die Zugehörigkeit der beiden westlichsten Parochialorte zur Mutterkirche war gelöst, der Bestand des aus der Kolonisationszeit stammenden Kirchspiels zum ersten Male geschmälert. 40 Jahre später sollte die Kirche Kötzschenbroda den zweiten noch größeren Gebietsverlust erleiden. Mit der Einführung der Reformation trennte man das bisherige Filial Kaditz mit den Dörfern Serkowitz, Radebeul, Uebigau, Mickten usw. von ihr ab. Mit dem heute noch bestehenden Umfange des Kirchspieles trat die Kirche Kötzschenbroda in die evangelische Zeit ein. Ueber die Ausstattung der Pfarrstelle Kötzschenbroda in der katholischen Zeit berichtet das erste Visitationsprotokoll nach Einführung der Reformation im Kirchspiel, das im Jahre 1539 niedergeschrieben wurde. Die Naturalleistungen an bas Kirchspiel, Korn, Hafer usw., hatten eineu Geldwert von rund 5000 R^e heutiger Währung. Der Collator -er Kirche, Niclas von Karlowitz, Archidiakon zu Meißen, bezog davon 10 Prozent,wro pensio". Die Einkommenverhältniste müssen sich also, nachdem der Pfarrer Buling sich im 14. Jahrhundert gegen dil übermäßige Inanspruchnahme der Pfarrdotation durch den Archidiakon gewen» det hatte, wieder zu Gunsten der Psarrstelle geregelt worden sein. Dazu kam noch -er landwirtschaftliche Ertrag -es Pfarrgutes. Aller-ings scheinen die katholischen Pfarrherrn dieser Landwirtschaft wenig Aufmerksamkeit gewidmet zu haben. Der Pfarrhof war eins der wenigen Vollhufengüter des OrteS, zu dem außer dem entsprechenden Ackerland, 4 Wiesen, 2 Weinberge und Wald gehörten. Der Pfarrhof war im Verbände der Altgemeinde zur Haltung von 8 Rindern, 3 Pferden, 10 Schweinen und 3t» Schafen berechtigt. Ob nun die Pfarrer der katholischen Zeit den Pfarrhof und seine Landwirtschaft wirklich so sträflich verkommen ließen oder ob man, bevor das Pfarrgut von den evange lischen Visitatoren übernommen wurde, dieses regelrecht ausgeschlachtet hat, das ist nicht festzustellen. Jedenfalls fanden die Visitatoren nach dem Protokoll von 1539 statt des erlaubten Viehbestandes nur eine einzige Kuh und sonst nur Hüner und 1 Han" vor. Für eine Verlotterung des Pfarrgutes spricht -er Zustand -es Pfarrhauses, das 1539 als „baufällige Behausung" bezeichnet wird. (Fortsetzung folgt.) Druck und Verlag: Gebr. Zteauer. Schriftlettuna: A. SLruth, KötzsckenbroLa«