den des Waldes zu stellen waren. Von den Gemeinden -er Lößnitz ist nicht- bekannt, -atz sie dazu verpflichtet gewesen seien, wohl aber vom Dorf Lindenau, -aß sich einmal, allerdings erfolglos, von dieser Last zu befreien suchte. Der Name der „Blauhüte" leitete sich von der blauen Kopfbedeckung her, die zu der vom Amt Dresden geliefert und nur auf besonderen Befehl getragen wurde« Zu der Entlohnung von 15 Groschen je Tag trug der Fiskus 3 Groschen bet, -er Hauptbetrag von 12 Groschen ging zu Lasten der Gemeinden, die die Lohn« jäger zu stellen hatten. (Fortsetzung folgt.) Der Mu in Hacksen. Wie der Landesverein Sächsischer Heimatschuß zum Uhu-Vorkommen in Sachsen mitteilt, war dieser Vogel noch in der Mitte des vorigen Jahr hunderts in den ausgedehnten Wäldern der sächsischen Gebirgslandschaften wett verbreitet. Am längsten behauptete er sich in den zerklüfteten Felswildnissen des Zittauer Gebirges und der Sächsischen Schwei-, bis im Jahre 1910 der letzte seines Geschlechtes von einem Bergsteiger abgeschossen wurde. Im benach barten tschechoslowakischen Grenzgebiet hielt sich der Uhu aber noch als Brut vogel. Und jetzt ist es auch den Bemühungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschuh gelungen, den unter Naturschutz stehenden Bogel wieder in Sachsen anzusiedeln. Seit 1933 gehört er wieder zu den sächsischen Brutvögeln. Während aber 1933 aus dem Gelege aus unbekannten Gründen keine Jungen ausfielen, sind 1934 deren drei hochaekommen. Der Horstplatz ist aber nur einem kleinen Kreise wissenschaftlicher Vogelkundiger, sächsischer Forstbeamten und ernster Naturschützer bekannt und wir- im übrigen geheimgehalten. Jagdansttbende, die den Uhu in Sachsen abschießen würden sowie alle, die ihn beunruhigen un- stören, machen sich strafbar. Dev Nvaniek in Lev HbeMnsitL. Noch vor zwei bis drei Jahrzehnten schien es, als ob dem Kranich i« Deutschland das gleiche Schicksal beschieden sein sollte, das in den letzten hundert Jahren so manche andere Tierart betroffen hat. Aber der Naturschutz nahm sich rechtzeitig -es größten und völlig harmlosen deutschen Landvogels anr der Kranich wurde unter strengsten Schutz gestellt und heute wissen wir, -aß ans diese Weise die einst so große Gefahr der Ausrottung des Vogels durch den Schießer, dem der Kranich eine billige Trophäe war, beseitigt ist. In der an so manchem vogelkundlichen Kleinod reichen Oberlaufitz ist der Kranich ebenfalls noch zuhause; vor etwa 20 Jahren in nur noch einigen wenigen Brut paaren vorhanden, läßt er neuerdings eine recht erfreuliche Zunahme seines Bestandes erkennen und siedelt sich allmählich auch an Orten an, denen er bisher fehlte. Wenn ihn hier auch keine unmittelbaren Gefahren bedrohen, so ist doch zu befürchten, daß durch kulturelle Maßnahmen, wie z. B. in dem in der Oberlansitz sich immer weiter ausdehnenden Kohlenabbau, die ihm den heute noch vorhandenen Lebensraum einengen und schließlich ganz rauben könnten, dem schönen Vogel neue Gefahrenquellen erwachsen. Diese Befürch tungen werden nun noch verstärkt gerade jetzt, wo durchgreifende landschaft liche Umgestaltungen häufig auch an Orten vorgenommen werden, wo sie wirk lich nicht notwendig und vor allem auch völlig unproduktiv sind. Es muß daher immer wieder die Forderung erhoben werden, -aß vor der Vornahme der artiger Arbeiten auch Natursachverständige gehört werden. Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz ist jederzeit bereit, durch seine Sachverständigen an allen derartigen Arbeiten mitzuwirken; er bat dabei in sehr vielen Fällen den Erfolg auch schon für sich. Das einmal Vernichtete läßt sich nur in den seltensten Fällen wieder ersetze«.