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Sächsisches Kirchenblatt
- Bandzählung
- 74.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795123125-192400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795123125-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795123125-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- unvollständig: Heft 32 (Seiten 205 - 212) fehlt; Paginierfehler: letzten beiden Seiten fälschlich als S. 267/268 statt 367/368 gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40, 03.10.1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchenblatt
- BandBand 74.1924 -
- AusgabeNr. 1/2, 11.01.1924 1 2
- AusgabeNr. 3/4, 18.01.1924 9 10
- AusgabeNr. 5/6, 15.02.1924 17 18
- AusgabeNr. 7/8, 29.02.1924 33 34
- AusgabeNr. 9/10, 14.03.1924 41 42
- AusgabeNr. 11/13, 28.03.1924 49 50
- AusgabeNr. 14, 04.04.1924 61 62
- AusgabeNr. 15, 11.04.1924 69 70
- AusgabeNr. 16, 18.04.1924 77 78
- AusgabeNr. 17, 25.04.1924 85 86
- AusgabeNr. 18, 02.05.1924 93 94
- AusgabeNr. 19, 09.05.1924 101 102
- AusgabeNr. 20, 16.05.1924 109 110
- AusgabeNr. 21, 23.05.1924 117 118
- AusgabeNr. 22, 30.05.1924 125 126
- AusgabeNr. 23, 06.06.1924 133 134
- AusgabeNr. 24, 13.06.1924 141 142
- AusgabeNr. 25, 20.06.1924 149 150
- AusgabeNr. 26, 27.06.1924 157 158
- AusgabeNr. 27, 04.07.1924 165 166
- AusgabeNr. 28, 11.07.1924 173 174
- AusgabeNr. 29, 18.07.1924 181 182
- AusgabeNr. 30, 25.07.1924 189 190
- AusgabeNr. 31, 01.08.1924 197 198
- AusgabeNr. 33, 15.08.1924 213 214
- AusgabeNr. 34, 22.08.1924 221 222
- AusgabeNr. 35/36, 05.09.1924 229 230
- AusgabeNr. 37, 12.09.1924 237 238
- AusgabeNr. 38, 19.09.1924 245 246
- AusgabeNr. 39, 26.09.1924 253 254
- AusgabeNr. 40, 03.10.1924 265 266
- AusgabeNr. 41, 10.10.1924 273 274
- AusgabeNr. 42/43, 24.10.1924 281 282
- AusgabeNr. 44, 31.10.1924 297 298
- AusgabeNr. 45, 07.11.1924 305 306
- AusgabeNr. 46, 14.11.1924 313 314
- AusgabeNr. 47, 21.11.1924 321 322
- AusgabeNr. 48, 28.11.1924 329 330
- AusgabeNr. 49, 05.12.1924 337 338
- AusgabeNr. 50, 12.12.1924 345 346
- AusgabeNr. 51, 19.12.1924 353 354
- AusgabeNr. 52, 26.12.1924 361 362
- BandBand 74.1924 -
- Titel
- Sächsisches Kirchenblatt
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z. Oktober 1YL4 Nr. 4o - 74. Jahrgang v<rn>, «ml miilleier«»,- ür^xl,», Nach gemeinsamem Mittagsmahl sprach Landesbischof v. Ihmels über das Thema: „Der theozentrische Charakter des Reli gionsunterrichtes". Er führte damit mitten hinein in die ernsten religionspädagogischen Fragen der Gegenwart. Theozentrischer Religionsunterricht steht für uns natürlich nicht im Gegensatz zum christozentrischen Religionsunterricht; denn wir wissen, daß niemand zum Vater kommt, denn nur durch Christus. Wohl aber ist der Versuch einer anthropozentrischen Theologie abzulehnen. Es gilt, Gemeinschaft mit Gott zu erlangen. Andere Gemeinschaften, wie Freundschaft und Ehe werden wohl von beiden Seiten geschlossen und getragen. Wie aber in der Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern die Eltern die Gemeinschaft tragen, so ist bei unserer Gemeinschaft mit Gott Gott allein der Begründer und Träger der Gemeinschaft mit uns. Zu dieser Gemeinschaft mit Gott gilt es, die Kinder zu führen. Dabei wurde die Frage behandelt, ob Religion lehrbar sei. Wir kennen die Schranken eines rein theoretischen Religionsunterrichtes, wir wollen mehr: Wir wollen in der Kindesseele ein Echo von dem wecken, was wir erlebt haben. Wir dürfen nicht eine Religion nach der Psychologie des Kindes konstruieren wollen; auch die feinste psychologische Ein fühlung vermag nicht, Religion im Kinde zu wecken. Gott muß als Wirklichkeit dem Kinde nahegebracht werden, so daß es etwas an diesem Gotte erlebt. Wie dies geschehen kann, wurde in meisterhafter Weise an dem kleinen Katechismus des großen Pädagogen Luther gezeigt, den wir hoffentlich in den Schulen bald wiederhaben. In den 10 Geboten ist z. B. nicht bloß Moral den Kindern zu bringen, sondern Gott selbst spricht hier als Gesetzgeber. Dieser Gott will uns selbst ganz haben; das Kind soll nach dem unerbittlichen Ernste es selbst erleben, daß es aus eigener Kraft die Forderungen Gottes nicht erfüllen kann, daß es einen Heiland braucht. Im alten, wie im neuen Testa ment bringen wir diese Wirklichkeit Gottes, den wir auch sür unser Leben und Sterben brauchen. Zu Bibel und Katechismus tritt das Gesangbuch, an dem das Kind beten lernt: Gott ist gegenwärtig! Diese Gegenwart Gottes soll das Kind in jeder Religionsstunde spüren; dann wird sie trotz aller sonstigen Unruhe und Klagen über mangelnde Schulzucht auch die notwendige Stille im Kindesherzen schaffen. Kirche und Schule haben schwere Schuld auf sich geladen, wenn heute so vielen Gott nicht mehr eine Wirklichkeit ist. Die Hauptsache freilich bleibt, daß uns selbst, daß allen Lehrern Gott Wirklichkeit geworden ist; dann fürchten wir auch keine Schwierigkeiten mehr. Wir wissen, daß unsere Arbeit nicht vergeblich ist. Mit ergreifendem, seelsorgerlichem Gebet des Landesbischofs schloß diese Nachmittagsstunde, die so recht die Weihe brachte für die ernste und wichtige Arbeit des Lehrerbundes im Ev.-luth. Landesschulverein für Sachsen. kirchliche Nachrichten. Die Hauptversammlung der Positiven VolMirchllchcn Vereinigung fand am 15. September in Dresden statt. Nach der Eröffnungsansprache von Oberkirchenrat Jentsch, der die kirchenpolitische Lage kurz beleuchtete, berichtete Kreishauptmann von Nostitz-Wallwitz über die wesentlichsten Gesichtspunkte, die bei einem neuen Pfarrbesetzungsrecht in Frage kämen. Klar und übersichtlich hob er die Rechtslage heraus und wog besonnen und erfahren die gerade bei diefer Materie sich so mannigfach kreuzenden Lebrerbund im Em-luih. Landesschulperein für Sachsen. suchte Mitgliederversammlung abhalten. Zum ^en "K°n Ed- -inmuN« Schl-ich m M-, U -um Vorsitzenden Oberstudienrat Oie. vr. Pfeiffer gewählt, ^ ^rge um die schon während des Weltkriegs besonders infolge des Lehrermangels und sodann durch die Nachkriegszeit m gesteigertem Maße bedrohte Volksschule hatte eine Reche christlicher Veremi- qunaen — u. a. die Freie Vereinigung Ev.-luth. Lehrer im Be zirke Dresden, den Verein für christozentrischen Religionsunterricht, den Verein evangelischer Religionslehrerinnen, den Landesverband christlicher Elternvereine und den Ev.-luth. Landesschulverem auf Abhilfe sinnen lassen. In gemeinsamen Beratungen war als erste Notwendigkeit für den Wiederaufbau ein von einheitlichem Geiste durchwehter, bis ins Einzelne durchdachter Lehrplan erkannt. Das Ergebnis war die Aufstellung von Grundsätzen und Richt linien für den Religionsunterricht in der neuen Ev.-luth. Bekenntnis- Ichute. .Oberschulrat Bang begründete m lebensvoller Weise diese Grundsätze und Richtlinien, die, unterstützt auch von anderen Ver bänden, bereits in Eingaben an das Landeskonsistorium und das Ministerium für Volksbildung abgegangen sind. Einmütig stellte sich nunmehr auch der Lehrerbund hinter diese Grundsätze. Lehrer Schleich schilderte darauf mit wertvollen Beispielen aus der beruflichen Praxis die gegenwärtige, fast unerträglich ge wordene Not unserer sächsischen Schulen im Blick auf den Reli gionsunterricht. Die Katholiken haben durch ein Kompromiß ihre katholischen Schulen in Sachsen sich gesichert. Wir müssen nach wie vor auf reichsgesetzliche Regelung warten, um unsere evang.- luther. Volksschule wieder zu erringen. Besonders wertvoll war es, daß in einer einstimmig angenommenen Entschließung zum ersten Male bekenntnistreue, christusgläubige Lehrer und Lehrerinnen Sachsens zum Neichsschulgesetz ihre Stimme erhoben: „Die Frage der Volksbildung und -Erziehung ist von überragender Bedeutung. Die Schule darf nie und nimmer ein Spielball der politischen Parteien sein. Nur eine Erziehung und Unterweisung auf schrift- und bekenntnisgemäßer Grundlage bietet Gewähr dafür, daß das Kind nach allen seinen Anlagen erfaßt wird, daß Gewissens freiheit, Elternrecht und Lehrerpersönlichkeit voll zur Geltung kommen. Wir fordern daher, daß der Reichstag unverzüglich ein Reichsschulgesetz schafft, durch welches die Gründung der christlichen Bekenntnisschule gewährleistet wird." vr. Kropatscheck machte rm Anschluß daran einige vertrauliche Mitteilungen über die gegen wärtige Lage, die allzusehr durch die politischen Verhältnisse und Len etwaigen Eintritt der Deutschnationalen in die Reichsregieruna beeinflußt wird. Ein so wichtiges Gesetz wie das Reichsschul- gesetz darf aber nicht, wie es in der Kundgebung heißt, zum tischen Kuhhandels werden. In einer Eingabe an das Ministerium wöchentlich ^au^ der R-ligionSstunden von wocyentticy auf 4 Stunden emtreten. ZächWesZirchmblüll Vie w-brdett In lled-! llebe In wnhch°M
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