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Sächsisches Kirchenblatt
- Bandzählung
- 74.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795123125-192400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795123125-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795123125-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- unvollständig: Heft 32 (Seiten 205 - 212) fehlt; Paginierfehler: letzten beiden Seiten fälschlich als S. 267/268 statt 367/368 gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44, 31.10.1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchenblatt
- BandBand 74.1924 -
- AusgabeNr. 1/2, 11.01.1924 1 2
- AusgabeNr. 3/4, 18.01.1924 9 10
- AusgabeNr. 5/6, 15.02.1924 17 18
- AusgabeNr. 7/8, 29.02.1924 33 34
- AusgabeNr. 9/10, 14.03.1924 41 42
- AusgabeNr. 11/13, 28.03.1924 49 50
- AusgabeNr. 14, 04.04.1924 61 62
- AusgabeNr. 15, 11.04.1924 69 70
- AusgabeNr. 16, 18.04.1924 77 78
- AusgabeNr. 17, 25.04.1924 85 86
- AusgabeNr. 18, 02.05.1924 93 94
- AusgabeNr. 19, 09.05.1924 101 102
- AusgabeNr. 20, 16.05.1924 109 110
- AusgabeNr. 21, 23.05.1924 117 118
- AusgabeNr. 22, 30.05.1924 125 126
- AusgabeNr. 23, 06.06.1924 133 134
- AusgabeNr. 24, 13.06.1924 141 142
- AusgabeNr. 25, 20.06.1924 149 150
- AusgabeNr. 26, 27.06.1924 157 158
- AusgabeNr. 27, 04.07.1924 165 166
- AusgabeNr. 28, 11.07.1924 173 174
- AusgabeNr. 29, 18.07.1924 181 182
- AusgabeNr. 30, 25.07.1924 189 190
- AusgabeNr. 31, 01.08.1924 197 198
- AusgabeNr. 33, 15.08.1924 213 214
- AusgabeNr. 34, 22.08.1924 221 222
- AusgabeNr. 35/36, 05.09.1924 229 230
- AusgabeNr. 37, 12.09.1924 237 238
- AusgabeNr. 38, 19.09.1924 245 246
- AusgabeNr. 39, 26.09.1924 253 254
- AusgabeNr. 40, 03.10.1924 265 266
- AusgabeNr. 41, 10.10.1924 273 274
- AusgabeNr. 42/43, 24.10.1924 281 282
- AusgabeNr. 44, 31.10.1924 297 298
- AusgabeNr. 45, 07.11.1924 305 306
- AusgabeNr. 46, 14.11.1924 313 314
- AusgabeNr. 47, 21.11.1924 321 322
- AusgabeNr. 48, 28.11.1924 329 330
- AusgabeNr. 49, 05.12.1924 337 338
- AusgabeNr. 50, 12.12.1924 345 346
- AusgabeNr. 51, 19.12.1924 353 354
- AusgabeNr. 52, 26.12.1924 361 362
- BandBand 74.1924 -
- Titel
- Sächsisches Kirchenblatt
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Vie Liebe in Wahrheit! Vie Wahrheit in Liebe! ri. Mover M4 6r. 44 - 74. Jahrgang Verlag «n<> Hii«ll«ter»iig: Kerroliul Monai,-Neiugeprelr- 80 ?lennige ZächsOes ZirchmblLü tZ. Tagung des Apologetischen Seminars in Helmstedt. 8. bis 18. Oktober 1924. „Deutschem Glauben eine Wehre, zukunftbauend steh uns da, Helmstedt, alte, schöne, hehre slma matsr ^uUa," so haben die annähernd noch 300 Teilnehmer der diesjährigen Tagung des Apologetischen Seminars auf dem Schlußabend am 17. September mit Begeisterung gesungen und in diese Worte etwas hineinfließen lassen von dem Eindruck, den das alte schöne Städtchen mit seinen bedeutsamen historischen Erinnerungen immer wieder macht, von der dankbaren Bewunderung der seltenen Opfer- willigkeit, mit der Stadt und Landkreis Helmstedt durch frei willige Spenden aller Art wirtschaftlich die Tagung in glänzender Weise sichergestellt, der trefflichen Organisation, mit der die Unterbringung und die in jeder Weise reichliche Verpflegung der Teilnehmer geordnet waren, und des verständnisvollen, vor keiner Mühe zurückscheuenden Entgegenkommens, mit dem Frau Domina von Veltheim mit ihren Conventualinnen und der Schar ihrer freiwilligen Helferinnen das Kloster Marienberg zum Heim und Mittelpunkt des Lebens der großen „Seminarfamilie" zu machen gewußt haben, sowie für den großen Reichtum dessen, was im Seminar wie außerhalb der wissenschaftlichen Darbietungen den Teilnehmern geboten worden war. Und das alles für nur 31 M., sodaß die Stimme recht hat, die sagte: „Helmstedt mitmachen, heißt ein Stipendium genießen", und ein feines. Alle Kreise Helmstedts dürfen das schöne Bewußtsein haben, eine Tat des Aufbaus geleistet zu haben. Denn man schätze außer dem Ge botenen nicht als gering, was eine solche Tagung durch das Bekanntwerden der Teilnehmer aus Ost und West, Süd und Nord und die persönliche Beziehung, die die verschiedenen Do zenten untereinander gewinnen, bedeutet. Die Worte: Morgen- und Abendandachten in der Kloster kirche, Eröffnungsgottesdienst mit Predigt unsrers Landesbischofs v. Jhmels über 1. Kor. 2, 1—5, 9—12 in der Stcphanikirche, Sonntagsfeier mit Predigt des braunschweiger Landesbischofs v. Bernewitz über Ap.-G. 1, 6—9 in der Klosterkirche, Abendver sammlungen mit Vorträgen über „Luthers letzte Lebenstat" (Prof. Vv. Stammler), „Novalis" (Prof. v. Stange), „die Person Jesu" (Prof. v. Althaus), Madrigalkonzert des Göttinger Universitäts singechors und Kirchenkonzert desselben in der Klosterkirche Marien tal und Kirchenkonzert des Kirchenchors vom Kloster Marienberg mögen einen Eindruck geben von den Gemüts- und Schönheits werten, die wir empfingen. Außerdem war das Vorlesungsprogramm noch bereichert durch eine vierstündige Vorlesung des Prof. vr. Ehrenberg-Göttingen über „Belebte Materie", die erst als Ersatz für die Vorlesung Prof. vr. Brunstäds gedacht war, der aber doch nach überstandener Krankheit noch kam. Krankheitshalber blieb leider Prof. v. Hirsch- Göttingen fern. Seine Vorlesung „Katholizismus und Protestan tismus" übernahm vio. vr. Riemer-Berlin, der eine mehr kirchen politische Darstellung der Frage gab, an sich sehr dankenswert, während bei Prof. Hirsch die Teilnehmer sicher eine prinzipielle Darlegung des Verhältnisses beider Kirchen bekommen hätten; so Gott will nächstes Jahr! Landesbischof O. Jhmels wollte in seiner Vorlesung „Grund fragen der dogmatischen Prinzipienlehre" nicht die Gesamtheit aller dogmatischen Prinzipienfragen aufrollen, sondern an der Hand folgender Sätze Folgerungen fürs apologetische Handeln der Kirche gewinnen: 1. Alle Theologie ruht auf der Voraussetzung des Glaubens. 2. Das Christentum ist im tiefsten Grunde nichts als Glaube. 3. Alle Erkenntnis der Dogmatik ist Glaubens erkenntnis, und Dogmatik darf nichts andres sein wollen als Her ausarbeitung dieser Glaubenserkenntnis. Daraus ergeben sich drei praktische Folgerungen. 1. Verzicht auf jeden rationalen Beweis für das Christentum. 2. Eingliederung der christlichen Gewißheit als Erfahrung in den Gcsamtkreis der Erfahrung, um dem Verdacht des Illusionismus zu wehren. 3. Schaffung einer Weltanschauungskunde durch die Theologie als Vertreterin der christlichen Erkenntnis, um in der Vielheit der Weltanschauungen den Weltanschauungswert des Christentums zur Geltung zu bringen. Professor v. Stange-Göttingen unterzog in dreistündigem Vortrag über „die Unsterblichkeit der Seele" nach einem Blick auf die Entstehungsmotive und die Geschichte des Unsterblichkeits glaubens, die nicht zu einer Bereicherung, sondern Abschwächung seiner Motive führt, diesen Glauben, in dem ein religiöses Mo tiv — es gibt ein über den Zusammenhang der sinnlichen Er fahrung hinausliegendes Lebensgebiet — mit den beiden meta physischen Behauptungen verkoppelt ist — der Mensch hat durch seine Seele an diesem Lebensgebiet teil und die Beschaffenheit seiner Seele verbürgt ihm das Leben im Jenseits, — einer religiösen und philosophischen Kritik. Nach jener ist es möglich, den Glauben an ein ewiges Leben festzuhalten ohne den Un sterblichkeitsglauben. Die philosophische Kritik des Seelenbegriffes der verschiedenen philosophischen Systeme sah ihren gemeinsamen Fehler darin, daß sie den psychologischen Gegensatz Leib und Seele gleichsetzen mit dem metaphysischen Gegensatz von Materie und Geist, wodurch unsere geistleibliche Existens als Anormalität erscheint, und der wichtige Begriff des Willens ganz außer Betracht bleibt. „Das philosophische Denken offenbart seine wirklichkeits fremde Art an keinem Punkte so deutlich, als indem es das Leben untergehen läßt in der Gestaltlosigkeit der Schatten." Das Christentum dagegen weiß den Begriff des Willens in seiner Bedeutung für das menschliche Leben zur Geltung zu bringen, der beides zugleich ist, räumlich-zeitlich wirkend und ein Bestand teil unsres Bewußtseins, und schon bei Luther liegt die tatsächlich nachweisbare Ablehnung des Unsterblichkeitsglaubens als eines „heidnischen Dogmas" in den eigentlichen Tendenzen seiner Theo logie. Danach ist der Mensch als geistlcibliches Wesen fleischlicher Wille und steht dann unter dem Urteil Gottes als des geistlichen d. h. sich selbst hingebenden Willens, kann aber durch Hingabe seines Willens an das mit ihm im Gewissen redende Ich Gottes zur Anteilnahme am göttlichen Leben gelangen, und ob dies der Fall, ist entscheidend für unser ewiges Leben. Das Gericht im Gewissen bezieht sich auf unsre Person. Das Gericht des Todes bezieht sich auf die Welt als Ganzes, und der Glaube kennt nach dem Tode weiter nichts als die Auferweckung der ganzen Person zum ewigen Leben. Davon ausgehend, daß die heutige religionsgeschichtliche For schung, deren Fragestellungen ernst zu nehmen seien, die Ver- 297 298
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