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Sächsisches Kirchenblatt
- Bandzählung
- 74.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795123125-192400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795123125-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795123125-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- unvollständig: Heft 32 (Seiten 205 - 212) fehlt; Paginierfehler: letzten beiden Seiten fälschlich als S. 267/268 statt 367/368 gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11/13, 28.03.1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchenblatt
- BandBand 74.1924 -
- AusgabeNr. 1/2, 11.01.1924 1 2
- AusgabeNr. 3/4, 18.01.1924 9 10
- AusgabeNr. 5/6, 15.02.1924 17 18
- AusgabeNr. 7/8, 29.02.1924 33 34
- AusgabeNr. 9/10, 14.03.1924 41 42
- AusgabeNr. 11/13, 28.03.1924 49 50
- AusgabeNr. 14, 04.04.1924 61 62
- AusgabeNr. 15, 11.04.1924 69 70
- AusgabeNr. 16, 18.04.1924 77 78
- AusgabeNr. 17, 25.04.1924 85 86
- AusgabeNr. 18, 02.05.1924 93 94
- AusgabeNr. 19, 09.05.1924 101 102
- AusgabeNr. 20, 16.05.1924 109 110
- AusgabeNr. 21, 23.05.1924 117 118
- AusgabeNr. 22, 30.05.1924 125 126
- AusgabeNr. 23, 06.06.1924 133 134
- AusgabeNr. 24, 13.06.1924 141 142
- AusgabeNr. 25, 20.06.1924 149 150
- AusgabeNr. 26, 27.06.1924 157 158
- AusgabeNr. 27, 04.07.1924 165 166
- AusgabeNr. 28, 11.07.1924 173 174
- AusgabeNr. 29, 18.07.1924 181 182
- AusgabeNr. 30, 25.07.1924 189 190
- AusgabeNr. 31, 01.08.1924 197 198
- AusgabeNr. 33, 15.08.1924 213 214
- AusgabeNr. 34, 22.08.1924 221 222
- AusgabeNr. 35/36, 05.09.1924 229 230
- AusgabeNr. 37, 12.09.1924 237 238
- AusgabeNr. 38, 19.09.1924 245 246
- AusgabeNr. 39, 26.09.1924 253 254
- AusgabeNr. 40, 03.10.1924 265 266
- AusgabeNr. 41, 10.10.1924 273 274
- AusgabeNr. 42/43, 24.10.1924 281 282
- AusgabeNr. 44, 31.10.1924 297 298
- AusgabeNr. 45, 07.11.1924 305 306
- AusgabeNr. 46, 14.11.1924 313 314
- AusgabeNr. 47, 21.11.1924 321 322
- AusgabeNr. 48, 28.11.1924 329 330
- AusgabeNr. 49, 05.12.1924 337 338
- AusgabeNr. 50, 12.12.1924 345 346
- AusgabeNr. 51, 19.12.1924 353 354
- AusgabeNr. 52, 26.12.1924 361 362
- BandBand 74.1924 -
- Titel
- Sächsisches Kirchenblatt
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ZMWsÄiMMM Vie Wahrheit in Liebel Vie Liebe in Wahrheit! vr. ii/ir - 74. Jahrgang 2r. März i-ra Verl»» »»a H»,iieler»»«: Nenn»« M,»»«,Se,»g,pr«i5! so Ium neuen Pfarrwahlgesetz. Die Aenderung des bisherigen Besetzungsverfahrens macht sich nötig, weil offenbar einerseits die Kirchenbehörde mancherlei ärger liche Erfahrungen besonders bei der eoUatio über» gemacht hat, andererseits schon längst in Pfarrerkreisen der Wunsch nach Ab stellung nicht mehr in unsre Zeit paffender Einrichtungen lebhaft geäußert worden ist. Wenn aus folgenden einige Gedanken und Wünsche geäußert werden, so sei von vornherein bemerkt, daß sie sich stützen auf das, was bereits in früheren Jahren in den beiden sächsischen Kirchenblättern an diesbezüglichen Wünschen vorgebracht worden ist, ferner, was Anno 1917 bei einer Rundfrage von ca. 40 sächs. Pfarrerkonferenzen darüber an Wünschen zutage trat, und endlich, was gelegentlich von persönlichen und anderweiten Vorträgen und bei sonstigen Gelegenheiten in Konferenzen u. a a. O. vorgebracht worden ist, also Niederschlag von Meinungen und Empfindungen in Pfarrer kreisen. Gewiß handelt es sich beim Pfarrwahlgesetz nicht aus schließlich um eine Standesangelegenheit, sondern um Dienst an unsern Gemeinden und fürs Reich Gottes — bei der Wahl muß uns solcher Dienst über alles gehen, ihm haben wir unsre Interessen unter zuordnen. Aber ich meine, daß Kirche und Gemeinde und Reich Gottes Schaden leiden, wenn Ansehen und Würde der Diener der Kirche nicht bester gewahrt werden als bisher; und wenn Jesu Wille ist, daß wir nicht eitler Ehre geizig seien, vielmehr bereit sein sollen, um seinetwillen Schmach zu leiden, so gilt das gewiß dem Einzelnen in gewissen Fragen und Lebenslagen, sicher lich aber will Jesus nicht damit aussprechen, daß die Diener seiner Kirche prinzipiell nicht auf ihre Würde achten sollen. Genug Schaden hat die Kirche gelitten dadurch, daß sie, und die Pastoren auf diese zu wenig geachtet haben. Das bekannte, abgegriffene Wort: nicht das Amt gibt die Würde, sondern umgekehrt, der Amtsträger gibt oder nimmt sie ihm, ist nur eine halbe Wahr heit. Der Erfolg unsrer Arbeit und damit der Kirche hängt zum guten Teil ab von der allgemeinen, leider durch eigne Schuld heute nicht allzu hohen Achtung, die das geistliche Amt genießt. Sie zu heben und auch dadurch der Kirche und den Gemeinden zu dienen, soll die beabsichtigte Aenderung des Besetzungsverfahrens willkommner Anlaß sein. Tiefen Erwägungen entsprechen folgende Gedankenreihen: 1. Alles ist fortan abzulehnen, was die Würde des geistlichen Amtes gefährdet. Als Ansehen und Würde des geistlichen Amtes besonders schädigend werden von der großen Mehrzahl der Pastoren ange sehen Privat-Patronat (Pr.-P.) und Konkurrenz-Predigten. 2. Das Pr.-P. ist in Zeiten berechtigt gewesen, in denen der Patron Stiftungen für Kirchen- und Pfarrlehn gemacht hatte, hohe Pflichten finanzieller und religiös-kirchlicher Art hatte, bis zu */s der Baukosten zu Kirche und Pfarre trug, z. T. die Be soldung gewährleistete, an gesellschaftlicher Stellung den Pfarrer überragte, ihm aber auch wie der Kirche und Kirchgemeinde tatsächlich ein Schutzherr sein konnte, oft eine straffe kirchliche und politische Behörde darstellte bezw. vertrat. Vielfach war die Kirche bezw. Kapelle Privatzubehör zum Rittergut, der Pfarrer mehr oder weniger Hausgeistlicher. Das alles fällt als Begründung deS Pr.-P. jetzt weg. Das Recht gründet sich nicht mehr auf Leistung, auf Pflicht. Wie früher von der Schule und den Lehrern in gleicher Lage wird das Pr.-P. von vielen Pastoren, wie kirchlich gesinnten Laien als Pfahl im Fleisch empfunden, das Antichambrieren der Pfarrer in den Vorzimmern Privater, das Abgeben von Zensuren und Zeugnissen und Bittgesuchen an diese, die oft in keinerlei innerer Beziehung zu Kirche und Gemeinde stehen, der Kirche feindlich gesinnt sein können als „Patrone" — bis vor kurzem waren es noch Juden und Katholiken und Dissi denten — wird von der großen Biehrzahl der Pfarrer als un nötige und unbegründete Demütigung empfunden, zumal im beider seitigen Verhältnis leicht das Gefühl und Gebühren des Herrn und des devoten Untergebenen bleibt, das von jeher krumme Rücken (man vergleiche Drews: Der ev. Geistliche) und Kirche wie Pfarrern den Vorwurf der Abhängigkeit vor den „Großen" eingebracht hat. So viel Segen vom Pr.-P. ausgegangen ist, was niemand leugnet, so sehr hat es Ansehen und Würde von Kirche und Pfarrern doch auch geschadet. So hohe kirchliche Rechte, wie die des Pr.-P. und der Kollatur dürfen keinesfalls auf Güter gelegt werden, mit denen sie untrennbar verkauft und um Geld gekauft werden wie eine beliebige Handelsware, ohne daß nach den ethischen und religiösen Qualitäten des Besitzers und Er werbers, des Patrons, gefragt wird. Jede beliebige Handels gesellschaft, jeder kommunistische Gemeinderat mit seinem Rao:-, kalinski an der Spitze kann sich mit einem Rittergut das Patronat über Kirche und Pfarrer kaufen, in manchem Stadtrat, der Patron und K.-Jnspektion ist, sind die fanatischsten Atheisten obenauf — das sind Zustände, die jedem Gefühl für Würde und Selbstachtung ins Gesicht schlagen. Derartige Rechte dürfen prinzipiell über haupt nicht mehr an eine Sache, einen Grundbesitz, als präsump-- tives Recht gehängt werden bezw. bleiben, sondern könnten nur von Fall zu Fall der oder jener Einzelperson anvertraut werden, die sie nicht erkaufen kann, sondern die durch besonders hohe religiöse, d. h. christliche sittliche Eigenschaften ihre besondre Eignung dazu erwiesen hat. Deshalb ist es auch höchst schmierig, den jetzigen Pr-Patronen das Patronat zu belassen, nur daß sie „Pflichten" übernehmen sollen — als ob für finanzielle, noch so hohe Beiträge an Geld an die Kirche diese so hohe Rechte verkaufen dürfte, für die einzig und allein christliche Charaktereigenschaften, nicht die Größe des Geldsacks und zufälliger Besitz oder Erwerb irgend eines Ritterguts maßgebende Grundbedingung sein kann und darf! Und die lasten sich nicht hinterher von Leuten abverlangen, die bereits Pr.-Patrone sind. Geldleistung kann und darf also nicht genügen. Wie kämpfte man früher gegen die Simonie, der Kauf kirchlicher Aemter durch Geld, in der Kirche — ist unser Gefühl für kirchliche Selbstachtung so degeneriert? Von 40 sächs. Pfarrkonferenzcn sprachen sich 1917 die große Mehrzahl, 23, für unbedingte Beseitigung des Pr.-P. aus, aus später noch zu behandelnden Grunde, 16 bedingt, 1 freilich wünschte nicht bloß Beibehaltung der jetzigen Zustände, sondern noch oben drein: jeder Bewerber muß persönlich dem Herrn Patron seine Reverenz vorher machen usw. — äMeilo, satiram uou soribere! Von den genannten 16 fordern die meisten Einschränkungen: keine Besuche, keine Zensurvorlage, Auswahl unter den Bewerbern an den Pr.-P. durch L.-Kons. usw. — Wenn aber Stadtrüte Kollaturrechte über Kirchen verlangen, zu denen sie Mittel, etwa Bauplatz bewilligt haben, so ist zu fragen: Mit welchem Rechte? find nicht die Steuerzahler, die diese Mittel aufbringen, dieselben Mitglieder auch der Kirchgemeinde, nur daß in diesem Falle die 49
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