Sächsische Staatszeitung : 18.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191805185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19180518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19180518
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-18
- Monat1918-05
- Jahr1918
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- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 18.05.1918
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künftig wegfallend, ju bewilligen. o) di« fänitlichen Vorbehalte tn der G.genstandöspalte zu genehmigen, ck) die König!. SlaaG- «gierung zu ersuchen, 1. dahin zu wirken, daß an der Nniver- MSt Leipzig den Studien über die Ra id-Völker und -Länder ve» Baltischen Meere» erhöhte Aufmerksamkeit zogetvendet wird, 2. zu erwägen, ob e» zur Förderung dieser Studien sich empfiehlt, ein besondere» Siordustemopa-Institut zu gründen oder da» Südosteuropa-Alstitut in ein Osteuropa-Jnstitut zu «wittern, o)die »Sm,l. StaatSregierung zu ersuchen, im Prak- tisch-pädagogischen Seminar an der Universität Leipzig eine besondere Abteilung für Geschichts- und Erdkunde einzurichten, in der die Bürgcrkunde besonder» zu berücksichtigen ist, k) die Petition de« Prof. vr. Schumann in Dre-den und Gen. um Errichtung von Professuren für deutsche Volk»- und Altertums kunde in Dresden und Leigzig der König!. StaatSregierung zur Erwägung zu überweisen. Wirkt. Geh. Rat Prof. VOr. «ach, Exzellenz: Es ist nicht der Augenblick, um über das Leben und die Tätigkeit der Universität noch etwas Ausführliche« zu Ihnen zu sprechen. ES ist ja leider wiederh lt geschehen, daß der Elat der Universität erst im letzten Augenblick zur Verabschiedung kommen konnte. Ich mache damit keinen Vorwurf, weder der Ersten Sammer noch de. Zweiten Sammer. Die Erste Sammer ist in der Beziehung ja schlechterdings abhängig von der Erledigung der Geschäfte drüben. Ich stelle nur die Tatsache fest, die eS un möglich macht, über da-doch sehr wichtige Kapitel hier etwas Aus führliches zu s«gen, denn ,ch nehme an, daß man im ganzen Lande doch am Gedeihen der Universität das lebhafteste In teresse nimmt. Daß diese» bei der König!. Staatsrcgierung nach wie vor in ausgezeichneter, anerkennenswerter Weise vor handen ist, wissen wir wohl alle, und ebenso, daß auch die Erste Kammer über die Universität schützend ihre Hand hält. Wir haben sehr schwere Zeit. Tas wissen Sie auch. Wir schlagen uns mühsam durch, wir kämpfen mit den Elementen, wenn auch nicht mit den Geschossen. Wir müssen unser Wintersemester in Anbetracht der mangelnden Feuerung und Beleuchtung am 1. Oktober beginnen und müssen Ende Januar schließen. Da« tut man willig und gern, und die Wenigen, die wir noch an Schülern haben, lassen eS auch an Fleiß und Eiser nicht fehlen. Man hat vor allen Dingen die Hoffnung nicht sinken zu lasten, den Mut beisammen zu halten und die Kraft. Tas letztere ist besonders nötig angesichts des Umstande», daß so viele jugendliche ausgezeichnete Kräfte, auf die wir gehofft haben, uns verloren gegangen sind. Unsere Jugend wird nun in Masten zurück strömen, wenn der Krieg beendet ist, und da werden sich die allergrößten Schwierigkeiten ergeben. Deren Herr zu werden, muß unsere angelegentlichste Ausgabe sein. Hier kann ich bei Einzelheiten nicht verweilen. Ich rniähte mit Beziehung auf den Punkt, der hier auch durch die Anträge der Zweiten Kammer berührt worden ist, nämlich die semina ristische Behandlung der außereuropäischen Studien bemerken, daß diese Cache uns schon seit längerer Zeit am Herzen liegt. ES ist ja schon herorgehoben worden, daß wir ein Kolonialmstitut an der Universität schon vor Kriegsausbruch geplant haben. Die Ausführung ist dann durch den Krieg verhindert worden. W r werben uns den Auslandsstudien mit Eifer widmen. Nur dürfen wir nicht von der Vorstellung auSgehen, als ob das während des Krieges mit sonderlichem Erfolg Lenkbar sei. Auch das ist erst nach Friedensschluß möglich. Da fehlen die Kräfte, da fehlen euch die Begierigen, die lernen wollen. Wenn wir dann nach Südost oder nach Nordost gehen wollen, um un« dort als Kolo nisten oder anderweit nützlich zu machen, so wird von feiten der Univ rsität in der Richtung geschehen, was geschehen kann. Prinz Johann Meorg, Königl. Hoheit, Herzog zu Sachsen: MS wir da» letzte Mal Beschluß über diese» Kapitel faßten, erlaubte ich mir eine Anregung über vermehrte Studien der säch sischen Geschichte z» geben. Die StaatSregierung ist in der bereit willigsten Weise aus diese Anregung eingegangen, und e» drängt mich, derselben den herzlichsten Dank dafür auszusprechen. Wir haben also nun einen Lehrstuhl und ein Seminar für sächsische Geschichte. Hoffentlich werden den Vorlesungen nicht nur die jenigen beiwohnen, für die sie zunächst best mmt sind, nämlich unsere zukünftigen Lehrer, sondern auch die zukünftigen Staats beamten und Geistlichen. Es sollte einem jeden eine Herzenssache sein, eingehend Bescheid zu wissen über da» Entstehen und Werden desjenigen Lande-, in dem er geboren ist, dem er seine Dienste weiht oder weihen will. (Bravo!) Aber, wen« dies auch ein sehr schöner Anfang ist, so ist e» doch nur ein Anfang, denn wir hoben noch sehr viel in der sächsischen Geschichte zu erforschen, da» Erforschte zu vertiefen und in weitere Kreise zu führen. Labei gilt es vor ollen Dingen, mit einer Reihe von Vorurteilen aufzuränmen, namentlich mit dem Vor urteil, daß wir in unserer heimischen Geschichte eine Reihe Kapitel hätten, über die man am liebsten den Mantel der christ lichen Liebe Leckte. (Bravo!) Wir haben keine solchen Kapitel. (Sehr richtig!) Jede» Kapitel verträgt das volle L cht der Wahr heit, und selbst in den scheinbar dunkelsten wird der Forscher immer Erfreuliches finden. Um nur ein Beispiel anzuführen. König Friedrich August der Gerechte wird bei seinem Verhalte« in den Jahren 1813 bis 181b in fast allen unseren Lehrbüchern auf das heftest« getadelt. Wenn man sich aber eingehend, wie ich eS getan habe, in die Akten versenkt und ganz besonders die freilich sehr spärlichen persönlichen Aufzeichnungen des Königs durchstudiert, jo wird man zu dem Resultat kommen, daß der König niemals mit vollem Herren aus der Seite Napoleons gc- pauden hat, diß «r aber aus Pflichtgefühl für sein Land bis zum letzten Moment bei dem korsischen Unterdrücker ausgehalten hat, daß er in der schwierigen Lage des Sommer» 1813 nicht anders handeln.konnte, als er gehandelt hat, und daß er dadurch ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Fattor der Rettung unseres jetzigen Sachsenlandes geworden ist. So gilt das noch von einer ganzen Reihe anderer Teile unserer sächsischen Geschichte. Darum begrüße ich eS mit lebhafter Freud.', daß wir gestern den Beschluß über die Akten des Archivs gefaßt haben, und ich hege di« Hcffmmg, daß die StaatSregierung diesem unseren Be schluß in recht liberaler Weife cntgcgei kommen wird. Möge der neue Lehrstuhl, möge da« neue Seminar im Verein mit den sächsischen Geschichtsforschern rin wetteS Feld der Tätigkeit er- öffnen! To« ist nicht blcß ein« wissen chastliche Tat, da» ist eine wahrhaft patriotische Tat, nicht bloß im sächsischen, nein, auch im ganzen deutschen Sinne, denn wer Heimatliebe, H.imatkenntnis und Heimatkunde befördert, der befördert gleichzeitig die Liebe für und den Stolz auf unser großes, herrliche», deutsche« Vater land. (Lebhafter BeifaL.) Regieruugskommissar Geh. Rat Oe. Schmaltz (nach den stenographischen Niederschriften): Meine hochgeehrten Herren! Ich habe nur um das Wort gebeten, um im Namen Cr. Exzellenz des Hrn. StuatSminrstcr« Dvr. Beck dessen lebhafte« Bedauern ouszudrücken, daß er der Beratung eines so wichtigen Gegenstandes teizuwohnen durch die Teilnahme an der Tranerfeier für den veiew'gten Hrn. Justizmimster verhindert ist. Se. Exzellenz würde eS nickst unterlassen haben, der ersten und vornehmsten Unterrchts- anstlüt de- Landes auch in dem neuen Finanzzeitrcmm Worte der wohlwollenden Anerkennung und der tatkräftigen Fürsorge mitzugeben. Ich möchte indessen die Gelecenheft nicht undenützt lassen, um wenigstens mit einigen Worten Ihrer hohen Depn- tation und in b, sondere ihrem erlauchten Hin Berichterstatter den Dank der StaatSregierung für die neue verständnisvolle und opferfreudige Betätigung de- Interesse» au-zuiprechen, mit dem sie die Universität Leipzig von jeher bedacht und auch jetzt wie der die erforderlichen, nicht unbedeutende» Mittel zu ihrem wei teren Ausbau und ihrer gedeihlichen Fortwirkung bewilligt haben. Ich bitte indessen diese« Dank auch erstrecken zu dürft« auf die gnädigen "Worte,) die Ce. Sönigl. Hoheit der Uni versität und der Unterricht-Verwaltung zu widmen die Gewogen heit hatte. Die UnterrichtsSerwaltung ist aus» freudigste der An regung gefolgt, die Se. König!. Hoheit mit bekanntem ver ständnisvollen Interesse für die Universität seinerzeit gab, und teilt die zuversichtliche Hoffnung, daß nunmehr da« neubelebte Studium der sächsischen Geschichte auf der Universität Leipzig nicht nur allgemein den Betrieb diese» Zweiges der Geschichts forschung im vaterländischen Interesse fördern, sondern auch, wo e« nötig ist, zur Beseitigung von Vorurteilen gegen unsere Vorfahren und ihre Herrscher beitragen wird. Die Universität wird sich dabei in günsiigstem Einvernehmen halten können mit der Kommission für Geschichte, die ja unter dem Ehrenvorsitz Sr. König!. Hoheit gleichfalls seit langer Zeit bestrebt ist, auf klärend, ausbauend u«d fördernd die Geschichte unsere» engeren Vaterlande« zu behandeln. Die Kammer beschließt hierauf einstimmig antrags gemäß. Letzter Punkt der Tagesordnung: Antrag zum münd lichen Berichte der zweite» Deputation über Kap. 92 des ordentlichen Staatshaushaltsplanes für 1918/19, Technische Hochschule zu Dresden betreffend. (Druck sache Nr. 188.) Berichterstatter Präsident a. D. Domdechant b. Kirchbach spricht die Einstellungen des Kapitels kurz durch. Einen breiten Raum bei den TeputationSverhandlungen des jenseitigen Hauses haben wie bei der Universität die Pläne ein genommen, welche die StaatSregierung nach der den Ständen mitgeteilten Denkschrift über di« Förderung der Auslandsstudien auch an der Technischen Hochschule verfolgen will, um den an ihr Studierenden Gelegenheit zu bieten, sich außer Fachkennt, nisten auch besondere Auslandskenntnisse zu erwerben, und zwar soll innerhalb der Allgemeinen Abteilung der Technischen Hoch schule ein AnSIandSseminar im Sommerhalbjahr 1018 gegründet werden, wo wechselweise nacheinander d e wichtigsten Auslands- gcbiete vom volkswirtschaftlichen, geographischen, geschichtlichen, kulturellen und sprachlichen Gesichtspunkte behandelt werden. Ihr - Deputation glaubt, daß sich auf diesem Wege auch hier günstige Ergebnisse »erden erzielen lassen, und nimmt daher zu den Absichten der StaatSregierung eine zustimmende Hal tung ein. Die Ausländerfrage, über die der Berichterstatter sich in diesem hohen Hause vor zwei Jahren ausführlich ausgesprochen hatte, ist diesmal nicht berührt worden. Jedenfalls sind die Erwägungen, die in dieser Beziehung die StaatSregierung in Aussicht genommen hatte, euch noch nicht abgeschlossen. Wie in der jenseitigen Deputation geschehen, so möchte Ihre Deputation auch ihrerseits betonen, daß sie den Neubau der chemischen Laboratorien, zu deren Vorbereitung in den beiden früheren Haushaltplänen bereits Neueinstellungen erfolgt waren, für äußerst dringlich hält. Nach den Äußerung n des König!. Kommissars sind die Planungen zwar vor dem Abschluß, der Zustand der Arbeitsstätten steht aber weit hinter denjenigen an anderen technischen Hochschulen zurück, sodaß es viel eicht sogar nicht ausgeschlossen ist, daß sich Etud ercnde abhalten lassen könnten, aus diesem Grunde die Technische Hochschule zu be suchen. Ich bin de-halb von der Deputation beauftragt, an die Staalsregierung die dringende Bitte zu richten, dem Neubau der chemischen Laboratorien drrrch eine genügende Einstellung in den nächsten Haushaltplan näherzutreten und dann aber auch die beschleunigte Ausführung tunlichst zu fördern. Im Namen der Deputation empfehle ich Ihnen, dem An träge zuzustimmen, der lautet: Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 92, Technische Hochschule zu Dresden, die Ein stellungen nach der Vorlage zu genehmigen und die König!. StaatSregierung zu ermächtigen, daß bei der Berechnung der unter Titel 5 in Spalte 3 erwähnten fütts Jahre die Kriegszeit - außer Betracht gelaff«« wird. Die Kammer beschließt einstimmig demgemäß. (Schluß der Sitzung 3 Uhr 48 Minuten-) H. Kammer. 64. öffentliche Sitzung am 16. Mai 1S18. Beginn: 11 Uhr 54 Min. vormittags. Am RegiernngStifche: die Staatsminister vvr. Vr. Ing. Beck, Graf Vitzthum v. Eckstädt, v. Seydewitz, sowie Regie rungsvertreter. Vor Eintritt in die Tagesordnung hat das Wort zur Abgabe einer Erklärung Hr. Abg. Wirth. Hr. «bg. Wirth (soz.): Hr. Geh. Rat vr. Otto hat in der Sitzung vom 6. Mai gegenüber dem Abg. Müller und mir erklärt, unsere Gewährs männer in der Stücklohnfrage seien, wenn auch bedingungsweise, als gewissenlose Ehrabschneider zu bezeichnen Tas Bestehen der von uns gerügten Zustände wurde uns in unserem jah.zehnte- langen Verkehr mit dcm Personal aller vier Hauptweekstälten in taulenten Fällen bestätigt und ist in einer großen Anzahl Ver sammlungen, denen jemals viele hundert Werks; attarbeiter bei» nohnten, wieder und wieder erhärtet worden. Es ist selbstver ständlich, daß die Arbeiter, die vollständig schuldlos an den be stehenden Zuständen sind, es ablehncn, sich, chre Kollegen und Vorgesetzten peisönlich bloßzustellen, besonders mit Rücksicht aus die nach den früheren Vorgängen zu befürchtenden Folgen. Tas zahlenmäßige BewciSmaterial für das Besiehe» des Dleistist- systems ist in unserer Denkschrift gegeben. Dcr Regierung ist so gar von den Vertretern der Werkstättenarbeiter reichhaltiges Material zur Verfügung gestellt worden. Restlose Aufklärung könnte sie sich, wie ja selbst von Arbeiter»»rketern erklärt wmde, ferner sehr leicht dadurch verschaffen, wenn sie die Arbeitszettel der 'einzelnen Kategorien zueinander in Vergleich stellte. Nach alledem steht sür uns sest, daß der Borwurf der gewisfenlofen Ehrabschneiderei zu Unrecht erhoben wurde. Pmside«t: Ich h«be im Anschluß an dies« Erklärung Kenntnis von folgendem Schreiben des Finanzministeriums zu geben: „Die Herren Lbgg. Müller und Wirth haben in einer der Finanzdeputation der Zweiten Kammer überreichten Druck schrift vcm 1. März 1918 (S. 32 de» Bericht» der Finanz- deputatio» der Zweiten Kammer über Kap. 16 de» ordent lichen Staatshaushaltsplan«» sür 1318/19 (Drucksache Nr. 248) folgende» ausgeführt: Die Vertreter der StaatSbahuvcrwaltung und der StaatSregierung, denen ein näherer Einblick in diese Verhältnisse bisher versagt geblieben, bezeichneten die seften» der Vertreter der Arbeiterschaft gekennzeichnete Aeiftift-Lehnmacherei al» Betrug. La« bestreiten selbst die Arbeiter nicht. Uber sie betonen mit Fug und Recht, daß e» ei« ihnen d«rch da» grundverketztte Etücklohnsystem aufgezwungener Betrag fei. U«d dieser „Betrug" wird von den zu ständige« Vorgesetzten Beamten der Etaat-bahn- verwaltung nicht erst seit heute und gestern, soitderr» jchmr seit laag»» Jahre» al» »»mttbehtttche» Übel mit geeckt." Obgleich Hr Abg. Wirth in der Zweiten Stänbekammer bei der Schlußverhandlung über Kap. 16 am 6. d M. sich dagegen verwahrt hat, daß er de« WerkfiMt»ö«amt«n Betrug vorgewvrfen hab-, so geht doch au» seinen «»eiteren bei dieser Gelcgenbeit getanen Äußerungen hervor, daß er weit davon entfernt ist, jene Best uldimngen -urückzunehmen. Ew. Hoch- wohlgeboren werde« daher unter Bezug auf Z 14 3. Absatz der La«dtag»ordnu»g ganz ergebens» ersticht, die Herren Abgg. Wirch und Müller zur Annabe der Namen der beschuldigten Beamte» sowie der die Beschuldigungen angeblich begründenden Tat sachen aufzufordern und da« Ergebni» der Anfrage dem »mter- zeichnetrn Finanzministerium gefälligst mitzuteilen. Finanzministerium, gez. v. Seydewitz. Ich richte also an die beiden Herren auf Grund diele» Schreiben« da» Ersuchen, mir diefe Mitte lung zu machen. (Aog. Müller: Sie sollen un- nur verklage«, dann werden sie da» Weitere schon erfahren! — Zuruf links: Das wird eine fchöne Mass nmaßregelnng werden!) Ich kann noch hinzufügen, daß der Hr. Finanzmmist r sich bereit erklärt hat, sobald ihm eine ent sprechende Unterlage zugegangen ist, eine genaue und sichere Untersuchung über diefe Vorwürfe zu machen. Die Kammer tritt hierauf in die Tagesordnung ein. Punkt 1 der Tagesordnung: Schlußberatung über den schriftlichen Bericht der Gesetzgebungsdeputation über den »nittels König! Dekrets Nr. 14 vorgelegten Ent wurf eines Gesetzes über Abänderungen der Landtagsordnung. (Drucksache Nr. 303.) Aus dem Bericht sei folgendes hervorgehoben: Zur Vorlegung des Gesetzes ist die Regierung durch mehr fache Wünsche veranlaßt worden, die sich im Lause der letzten Jahre ans eine Abänderung der Landtag-ordmmg gerichtet haben. Der vorgeleqte Gesetzentwurf erfüllt eine große Anzahl der in diesen Anträgen enthaltenen Forderungen Insbesondere hat di« Regierung daS Gesetz über das Recht der Kammern zu Gesetzes- Vorschlägen von» 31. März 1849 vereinfacht und in die Landlag-- ordnung eingealbeitet; sie hat weiter die E nrichtung des B chereiauSschusseS bewilligt, die Festlegung der stenographischen Niederschriften in die Landtagsordnung ausgenommen und die Einweisungskommission zum Zwecke der Vereinfachung der Ge schäfte gestrichen. Unerfüllt blieb im wesentlichen nur die Forderung nach Einführung der sogmannten kurzen Anfragen und die Aufnahme des Diätengesetzes in die LandtagS- ordnung. Die Deputation hat sich jedoch bei der Bera tung überzeugen müssen, daß es in der Tat nicht im Interesse einer Neugestaltung der Landta zsordnung liegt, die Bestimmungen über die Tagegelder darin auszunehmen. Es läßt sich nicht ver kennen, daß die Diätenfraqe wahrscheinlich im Fluß bleiben wird, da sich die Aufwandsentschädigungen immer nach den jeweiligen Zeitverhältnissen richte»» werden. Man hat deshalb davon ab gesehen, diese Forderungen weiter zu verfolgen. In dem Antrag Nr. 337 vom Jahre 1915/ 6 war indes noch weiter der Vorschlag gemacht worden, alle rem geschäftsordentiichen Bestimmungen aus der Landtagsordnung zu entfernen und in die Geschäfts ordnungen der beiden Kammern zu verweisen. Begründet wurde dies damit, daß nur durch eine solche reinliche Scheidung eine größere Beweglichkeit bei der Erledigung der Geschäfte selbst herbeigeführt werden könne, daß cS sich auch weiter im wesent lichen um Bestimmungen handle, die nur die Geschästsührung der Kammern selbst beträfen und deswegen ihrer Autonomie überlasse» werden könnten und müßten. Im Lause der Dep»» tationsberatungen erklärte sich die Regierung auch bereu, d eiern Wunsch entgegcnzukommen. Hierdurch wurde jedoch eine erheb liche Umgestaltung des Dekretes notwendig, sodaß die Deputation einen besonderen Entwurf ausstellte und ihrer Beratung zugrunde le te. Bei dieser Neuordnung mußte mar» sich indes bescheiden, daß gewisse Dinge, die den Geschäftsgang der Kammern be treffen, trotzdem in der Landtagsordnung verbleiben müsftn. Es sind dies 1. Gegenstände, die nur durch ein Gesetz, also nicht durch einseitigen Kammerbeschluß, geregelt werden können, z. B. die Befugnis zur Aufstellung selbständiger Geschäftsord nungen, die rechtliche Vertretung der Kammern nach außen, die öffentliche Polizei, das Recht der Abgeordneten zu Gesetzes- Vorschlägen; 2. Rechte des Königs und der Regierung, die der Willkür der Kammern nicht überlassen bleiben können, so die Be stimmungen über Eröffnung, Schluß und Vertagung des Land tags, das Recht der Regierung auf Teilnahme an den Kammer verhandlungen, das Siecht zur Bestellung von Regierungs- Vertretern; schließlich müssen der Landtagsordnung 3. noch die jenigen Dinge Vorbehalten bleiben, die für beide Kammern ein heitlich zu ordnen sind, z. B. das Bereinigungsverfahren und die Bestimmungen über die gemeinschaftlichen Einrichtungen beider Kammern. Im übrigen sind die geschäftsordentlichen Be stimmungen aus der LandtazSordnung entfernt worden, und es soll ihre Regelung der Geschäftsordnung überlassen bleibe». J»s- bescndere betrifft dies die Vorschriften über die Anmeldung der Mitglieder, die Tagesordnungen, den Druck der Vorlagen und Anträge, die Berichte der Ausschüsse, die Sitzungsprotokolle, die Beschlußfassung und die Abstimmungen. Freilich ergab sich bei der Beratung einzelner Punkte, daß der Regierung durch die Landtagsordnung auch bei diesen Gegenständen ein gewisses Recht der Mitwirkung cingeräumt worden war, da» die Regierung nicht ohne weiteres fallen lassen wollte. Es wurde deswegen mit Zu stimmung der Regierung der Ausweg gefunden, daß derartige Rechte, soweit überhaupt auf deren Beibehaltung Wcrt zu legen ist, in den GefchäftSordnungen der Kammern sestgelegt werden, und daß d e Landtagsordnung eine ausdrück liche Bestimmung des Inhalts erhält, Laß die Abänderung der artiger Bestimmungen der G schäftSordnung rrur mit Zustimmung der Regierung zulässig ist. Die Regierung machte deswegen auch ihre endgültige Zustimmung zu der von der Deputation be schlossenen neuen Landtagsordnung davon abhängig, daß die Ge schäftsordnungen der Kammern dieser Vere nbarung entsprechen. Jur übrigen hat die Regierung zu der vorycschlagenen Neu regelung ihre Zustimmung erteilt; nur in wenigen Punkten er klärte sie, ihre Zustimmung nicht zu geben in der Lage zu sein. Endlich ist ebenfalls in Übereinstimmung mit der Regierung ver sucht worden, der Landtagsordnung eine einfachere Ausdrucksweise zu geben und sie, soweit möglich, zu verdeutschen. Die Deputation beantragt, die Kammer wolle beschließen: die Landtagsordnung in folgender Form anzunehmen. Landtagsordnung. Wir, Friedrich August, von Gotte« Gnaden König vv« Sachse» usw. usw. usw. haben mehrere Abänderungen der Landtag»- ordnung für nötig befunden und »xrordne« mit Zustimmung Unserer g«tre«en Stände wa» folgt: A 1. Geschäftsordnung dcr Kammern. J«de Kammer ordnet unter Beobachtung der in der Bersafsungsurkuud« und in diesem Gesetze enthaltene« Vorschriften ihre Geschäfte selbständig. Sie hat zu diesem Zwecke eine Geschäftsordnung auf zvsteüe«. In soweit diese Geschäftsordnung der Regierung bestimmte Recht« einräumt, darf si« mn mit Zustimmung de, Regierung abgeimdmt werden. § 2. Eröffnung und Schluß de« Landtag». Di« Zeit und di« Formen der Eröffnung, des Schlusses und der Verta^mg de- Landtag» werben vom König bestimmt. § 3. Mahl d«» LammerrvmHand». Sobald die beschluß fähige Anzahl der Mitglied«! aagemoGet iß, Michtt jod« Ra«««« »hren Porstamd. La» Ergebni» der Sah! ist dem Gestaut- Ministerium und d«t aadem» Emu nm« mitzW-eilen.
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