Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 06.03.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-03-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189203062
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18920306
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-03
- Tag1892-03-06
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trlchrint tt,lich, mit Auiiimhnlc der Sonu- und Festtage, abend» Ilir de» sol lenden Tag. PrciS vicrteljLhrlich l M. bo Pfg., monatlich t>0 Psg., Linzel -Nrn. d Pfg. Veftellnngen nehmen alle Post- »nstalten, Postboten «Md di« Ausgabe stellen de» Tage blattes an. 1SS2 Sonntag, den 6. März. Meinst« Inseraten» < »eka, »,Pfg. ' Inserat-stlebühren: LInsdaltige »«rPu«- Fragend-V Sagctt^U I AMD pro Ilse«» «M. -AX . o<» E/ «-»PliMW ÄnNsbla» der LSnigl. Ämtshmptmannschast Flöha, des Löiügl. Amtsgericht» Md de» Lladlrats M Fraickenbcrg ^r'S Restanrati«« i — einer anderweit,gen gesetzlich«« preußische Reg.erung ernstl^ mir ° Regelung beschäftigt ist- Genugthuung von dieser Gras Ball-str-m (Ztr ) «ine Verfügung über L« Erklärung Kenntnis und hofft Uf in volle» Welfenfonvs, welche de« Prinzipien Maße entspricht. Rückgabe des Welfenfonds, ein- ,«Lr L17. LLSL.-.-- versche Königsfamilie , des Geheimfonds erst dann,«- Richter -bunt- °«Eröhm,g^ ^-nvnng des W-lf-nfond, stimmen, wenn das und von viesem erledigt iß. L «S- «7LÄS,« Zwecken der WelsenfondS ver en Reichskanzler ein: solche v. Brumgien (nar l für nötig, dann muß auch Summe, wle sle hier g s molleu dan die Gelder, GI» »-Dm»!, »« »« m»,u« der^größte Teil der >Freislnnlgen stimmt dafür. Vom Reichstage. In der 187. Sitzung vom 4. März ging als Vorlage das Reich und den Bereinigten Staaten von Nordamerika über das Urheberrecht ein H°us tritt in die zweite Beratung des Etats des Aus- ?"„^°rbindung mit der zweiten Beratung des betreffend die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete, und der ersten und zweiten Beratung des von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzentwurfes, betreffend die Fest- stellung des Hausbaltselats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo u»° bas füdwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr E>93. - Regierungsvorlage bestimmte, daß der Kolonial- ^0 OM. für Kamerun, ltUOOu M. für Togo unv297000 M Südwestasrika) auch in Zukunft für die EtalSaussteüung did Rorm zu dienen habe, hat die Kommission dies aus die beiden nächsten Jahre beschränkt. Zu Kap 4, Tit 1, Gehalt des Staatssekretärs, 50000 M., beantragen Barth, Baumbach (Berlin), Büsing, Haerle, Jebsen und Rickert: Den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß bei dem gegenwärtigen srierlichen Einvernehmen mit den auswärtigen Mächten Verhandlungen eingelcitet werden, welche zum Zwecke haben, Lurch Ueberemlunst von Staat zu Staut die Freiheit des Privateigentums zur See in Kriegszeiten zu einem vertrags mäßig anerkannten Grundsatz des Vo rrechts zu erbeben. Referent Prinz Arcuberg (Zentr.) erstattet Bericht über die Verhandlungen in der Kommission. Die Ausweisung ces Zei- tungstorrespondenten Eugen Wolf erfolgte wegen unwahrer Be richte und der Befürchtung, daß durch sic die Disziplin der dor tigen Beamten untergraben würde. Die Rechtsfrage wurde zwar erörtert, doch gingen darüber die Ansichten auseinander. Bezüglich «ines Auswanderungsgesetzes habe die Regierung erklärt, dasselbe sei ausgearbeitet uud tiegc dem Bundesrate vor. Baumbach (sreis.) verteidigte die von ihm und den anderen genannten Abgeordneten eingevrachte Resolution. Im Seekrieg huldige man noch heute geradezu barbarischen Grundsätzen. Der Reichskanzler habe auf die Pariser Konvention von 1856 hinge wiesen und moniert, daß man von Kaperei spreche. Die preußi sche Regierung habe sich sreilich an jener Konvention beteiligt, ob uuch das deutsche Reich als solches sich ihr angeschlossen habe, sei nicht bekannt. Alle Seestaalen aber seien jener Konvention nicht beigetreten. Die Flagge soll der Konvention das Gut decken, frei Schiff, frei Gut! Das sei ja ein Fortschritt gegen früher, wo sogar die neutrale Ware fortgenommen werben konnte. Spanien aber habe sich an der Abschaffung der Privatkaperei nicht beteiligt, was bei Gelgenheit des Karolinenstreits für Deutschland verhäng nisvoll hätte werden können. Der Streit wurde durch Schieds spruch oes Papstes beigelegt; das sei sehr bemerkenswert und spreche für die Bestrebungen icner bespöttelten römischen Friedenskonferenz, Lie jeden Krieg durch Schiedsspruch beseitigen wollte. Er mache daraus ausmerlsam, daß der Antrag nicht bloß von freisinnigen, sondern auch von nationalliberalen Abgeordneten unterschrieben sei. Er bitte den Reichskanzler, sich dem Anträge wohlwollend gegen über zu stellen. . - , ... Reichskanzler Graf Caprivi würde die Sache sehr gern in die Hand nehmen, wenn er sich einen Erfolg davon verspräche. Im Gegenteil, Verhandlungen, jetzt eingeleitet, würden noch geringere Resultate haben, als die Konvention von lWb, Lie Deutschland übrigens voll und ganz anerkennt. Er sn nicht der Ansicht, baß seit 1870 die Anschauungen sich der Tendenz dieses Antrags ge nähert hätten. Die Deutschen freilich huldigen stets der humanen Tendenz, dir anderen Staaten aber stehen mehr aus der Gegen seite. Seeschlachten entschieden nie das Schicksal der betreffenden Staaten, sondern erst die Folgen der Seeschlachten könnten die« Wirkung haben. Nun habe Rickert neulich gemeint, man könnte Nach Beendigung des Krieges sich durch Auserlegung von Milli arden schadlos halten. Das sei do» nur möglich, wenn gleichzei- big ein Landkrieg geführt würbe und zwar unter Nachbarn. In anderen Fällen wirb man immer zur Zerstörung des feindlichen Handels schreiten müssen, und es werde der eine Teil umso mehr dazu schreiten, je mehr der andere Teil auf seinen Handel ange wiesen sei, entweder zur eigenen Ernährung oder um dem Lande Rohprodukte, die verarbeitet »erden sollen, zuzusühren. Es könne die Zerstörung des feindlichen Handels ein unumgängliches Mittel sein. Es sei drr Krieg, ein „roh gewaltig.Handwerk , das m,t asten Mitteln ausgesübrt werde. Wir «ne» führt, «alle den Kriegszweck erreichen mit asten Mittet». Daraus folgt, daß die mit denen cs keinen Landkrieg führen kann. Es komme hinzu, daß die Wegnahme ja nicht nur bas Gut treffe, sonbern auch bas Schiff Der Vorwurf, daß man im Landkriege lein feindliches Privateigen tum nehme, während dies im Seekrieg geschehe, sei unzutreffend, da die Sache beim Landkrieg nicht wesentlich anders liege wie beim Seekrieg. Wenn ein Staat den Handel zerstöre, so würde er damit beginnen, d,e feindliche Küste zu blockieren und alle Schiffe wegiunehmen, die Lie Blockade vrechen wollten. Belagere man eine Festung, so nehme man auch z. B. Lebensmittelzüge des Feindes weg. So sei also eine Blockade zur See nichts an deres, als was man im Landkrieg thue. Allmählich habe man sich, da lange kein Seekrieg geführt worden sei, eine falsche Vor stellung vom Seekriege gemacht. Er glaube, daß ein von Kreu zern geführter Krieg ganz kolossale Resullate haben kann. Die meisten Seestaaten rechnen mit der Möglichkeit, sich der Handels schiffe zu bedienen; das sei in England der Fall und auch Rußland habe eine freiwillige Krcuzerflolte. Hartmann (Ions.) hält gleichfalls den Antrag für nutzlos und richtet an die Antragsteller das Ersuchen, denselben zurückzunehmen, damit nicht die Meinung erweckt werde, als ob der Reichstag den dem Anträge zu Grunde liegenden Gedanken ablehue. Jebsen (nat.-lib): Bei einigermaßen gutem Willen der Mächte müßte sich eine Verständigung darüber, was als Privateigentum in einem Kriege zu respektieren ist, doch wohl herbeisührcn lassen. Ich bitte daher die verbündeten Regierungen, nach dieser Richtung hin thätig zu sein. v. Bar lfreis.) tritt gleichfalls für den Antrag ein. Die Zer störung des Privateigentums habe doch keinerlei Einfluß aus den AuSgang des Krieges. Orterer (Zentr.) ist mit Rücksicht auf di« Erklärungen des Reichskanzlers zur Zeit nicht in der Lage, für den Antrag zu stimmen, da derselbe doch aussichtslos sein würde. Barth: In England und Nordamerika besteht heute schon eine starke Strömung zu Gunsten des Schutzes des Privateigen tums zur See in Kriegsfällen, und ist die öffentliche Meinung in jenen Ländern maßgebend. Verhandlungen hierüber erscheinen also nicht so ganz aussichtslos. Der Reichstag hat auch bereits im Jahre 1868 einen gleichen Antrag angenommen, und derselbe hat damals eine sympathische Aufnahme gesunden. Nachdem aber in folge der Erklärung des Reichskanzlers eine Abstimmung ein ganz jalfcheS Resultat von der wahren Meinung geben könnte, ziehe ich hiermit im Einverständnis mit den Mitantragstellern den Antrag zurück. Damit ist die Angelegenheit erledigt Die fortdauernden Aus gaben des Auswärtigen Amtes, der Gesandtschast, Konsulate rc. werden unverändert genehmigt. Hammacher (nat.-lib) regt eine Aenderung Ler Organisation unseres Konsulatswesens an, indem er aus die neue bezügliche sranzöstsche Gesetzgebung hinweist. Bamberger (sreis.) kann das neue französische Gesetz nicht als Muster empsehlen. Die Franzosen setzen viel zu hohe Erwartun gen auf ihr Konsulatswesen. Szmula (Zentr.) hält die Anregung Hammachers doch für recht beachtenswert. Nölig ist auch eine Vermehrung unserer Kon suln in Rußland, und ferner, daß diesen Beamten technische Bei räte zur Seite gestellt werden. Staatssekretär v. Marschall erwidert, die Konsuln hätten di« weitgehendsten Instruktionen, nicht nur die Interessen drr in ihren Bezirken ansässigen Deutschen wahrzunehmen, sondern auch auf die Bewegung des dortigen Gesamthandels zu achte». Ueber die russischen Vorkommnisse wirtschaftlicher Natur sind wir schon durch unsere Konsuln .sehr gut unterrichtet gewesen. Die Einrichtung von technischen Beiräten empfiehlt sich nicht. Der Konsul muß in seiner Berichterstattung durchaus srei sein. In dem Kapitel „Allgemeine Fonds" sind 500000 M. zu geheimen Ausgaben eingestellt gegen 48000 M. bisher. Rickert: Meine Partei hat die geheimen Fonds nie versagt, weil sie di« Notwendigkeit von solchen anerkannte. Bisher ist ein etwa gleicher Betrag, wie er hier gefordert worden, entnommen aus dem Welfenfonds; in der Kommission ist nun mitgeteilt, daß vom 1. April 1892 aus dem Welsensonds lein Psennig mehr an daS Auswärtige Amt werde abgeführt werden. Wir wünschen nun eine nochmalige bestimmte Erklärung hierüber, wie über Re künftig« gesetzliche Regelung de» Welsensonds. Wird dies« Zusage in befriedigender Wesse gegeben, so werde ich für die Fordewug ^""Äraf v. Caprivi: Alls Wunsch des Vorredner« will ich erklären, daß das Auswärtige Amt vom 1. April d. I. ab keinen Pfennig mehr au« dem Welfenfonds «rhatten wird, daß auch in Zukunft kein« «ehräg« au« dem Welfenf»«« m«v vk Zweck« der h«>' Frage stehenden AgSgah«« verweudin werdWsj»!«» und haß dl, zur „Friedcosriche . TageSordnu n « - 1. Ablegung der Jahresrechnung pro r »-'ankenkontrole. 2. Beschluknahme über Einführung der Kranreue 3. Mittheilungen. EberSdorf, am 6. März 1892. Gustav K«h«, d. Zt. Bokf.^ Monat März nehmen noch alle Postan- v stalten, wie auch unsere Tageblattausträger und unsere bekannten Ausgabestellen m Stadt und Land entgegen. . .Nach Orten außerhalb des deutschen Reichs und Oesterreichs, soweit solche im Gebiet des Weltpostvereins liegen, geschieht der Versand in wöchentlichen Kreuzband- Sendungen von uns unter Portoansatz von 1 M. 50 Pf. per Vierteljahr. VI« «I Vom Landtage. Beide Ständekammern traten am Freitag Wicher zu Sitzungen zusammen. Die Erste Kammer be schäftigte sich mit dem Bericht der 3. Deputation über das kgl. Dekret Nr. 22, die Ergebnisfe der von der AlterS- rentenbank für den Schluß deS Jahres 1889 aufge nommenen Inventur vetr. Die Deputation beantragte, in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer, sich durch die vorgelegte Darstellung der Ergebnisse der Altersrentenbank befriedigt zu erklären. Nach längerer Aussprache, die sich an mehrere Anregungen des Frhrn. v. Friesen knüpfte, und an welcher sich die Kammer mitglieder Graf Rex, Frhr. v. Tauchnitz, General konsul Thieme beteiligten, und in welcher der Ro- gieruugskommissar Geh. Rat vr. Dtller wiederholt das Wort nahm, trat die Kammer dem Deputations antrage einstimmig bei. Hierauf erfolgte die Anzeige der 4. Deputation über die für unzulässig erklärte Petition des Gemeinde'ates zu Klotzsche, die Errich tung einer Apotheke in Klotzsche betr. und die Petition und Beschwerde Friedrich Emst Wächtlers in Klaffen bach wegen erfolgter hypothekarischer Verlautbarung einer angeblich vom Staatsfiskus zu tragenden Kosten forderung in Strafsachen auf seinem Besitztum. Die Zweite Kammer führte die Schlußberatung des Berichts der Finanzdeputation 8 über die Eijen- bahnpetition°n zu Ende. Die Kammer überwies der Staatsre^ zur Erwägung die Projekte Hals brücke-Nossen, Wüstenbrand-rrrmbach, Verbindung von Zwönitz mit Linie Annaberg-Schwarzendera über Grunham und Elterlein, Waldheim-KriebeL und L'""Eung der Personenhaltestelle Zschaitz (Linie SünÄ'niW bt" die Projekte Wiesenbad-Pöhlathal- Mttweida - Hainichen Frewer« und ^"^EN»Röckuttz, bez. Schildau-Torgau, sowie die r^ulegung eines Bahnhofswege- in Wollenstem aus sich beruhen gelassen wurde«.
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