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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 03.07.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189207031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18920703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18920703
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-07
- Tag1892-07-03
- Monat1892-07
- Jahr1892
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MV 152 Sonnta«, dm 3. Jult 18SS. Amtsblatt der Lönigl. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Amtsgerichts und des Stadlrats zu Frankenberg, s WM 1 o o p >tt n. rüh 8 Uhr: 3, 15-17. ;end. u. Weber- u. Hausbes. Karl Fried, eorg, 1 I- i u. Einw. ruertag Uhr bei Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an- der Leine geführt werden. Wenn Hunde den vorstehenden Anordnungen zuwider innerhalb unseres Stadtbezirks frei umherlaufend betroffen werden, so kann deren sofortige Tödtung angeordnet werden. Da, wie hier bekannt, der getödtete Hund auch andere Hunde ge bissen haben soll, so wird den hiesigen Besitzern von Hunden zur Pflicht gemacht, hierüber ungesäumt Anzeige anher zu erstatten, ihre Hunde genau zu beaufsichtigen und bei vorkommenden Erkrankungen sofort die ge eigneten Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen. Wer den zum Schutze gegen die Tollwuth der Hausthiere in den 88 34, 35, 36 und 39 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen ertheilten Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe von 10 bis 150 Mark oder mit Haft nicht unter einer Woche bestraft. Hierbei wird zugleich darauf hingewiesen, daß das von uns auf Antrag der Stadtverordneten unterm 12. Decbr. 1877 erlassene und später wiederholt eingeschärfte Verbot des Mttbringens Von Hunde» in Gasthöfe, Conditoreien und Schankwirthschaften, sowie in die dazu gehörigen Gärten unverändert fortbesteht und daß sich Zuwiderhandelnde der auf Grund 8 366 unter 10 des Reichsstrafgesetzbuchs angedrohten Strafen unnachsichtlich zu gewärtigen haben. Frankenberg, den 13. Juni 1892. Der Stadtrat h. Stephan, St.-Rath. Erscheint tL»lich, „„ Aurmlhm« der Moon- und Festtage, abend« für den fol genden Tag. Viel» dtertelMrlich I M. do Ps«.. monatlich da Psg, Einzel-Nrn. d Pfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten und di« Ausgabe stellen de« Tage blattes an. Jnserat-Pebllhren: Einspaltige korpn«- yelle od. deren «au» 10Pfg Eingesandt und. Peklamen unter de» Redaktlon-ftrich i»Wg Nachweis und vfferten-«nnahme pro Inserat W Pf« extra. kleinster Jnseratm- ' detrag 20Pfg. Komplizierte Inserate nach des»»» derext Taris. M auft. Bekanntmachung, HMspm siir Sen AMbezirk Frankenberg bekr. Bei der am 11. Juni erfolgten Section des Tags zuvor getödteten, Herrn Kaufmann Otto Stephan hier gehörigen Hundes ist durch den Herrn Königlichen Bezirksthierarzt festgestellt worden, daß der getödtete Hund mit der Tollwuth behaftet gewesen ist. Indem solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird für unseren Stadtbezirk die Festlegung — Ankettung oder Einsperrung — aller in Frankenberg vorhandenen Hunde für die Zeit dis MV Waus ilts II. (nicht 22. Augusy dieses Jahres hiermit angeordnet. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führe» der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß aus der hiesigen Stadt nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs fcstgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerden, von Fleischerhunden zur Treibung von Vieh und Jagdhunden bei der edervtesa. enst. manns Karl : Otto, der -Hannes. — :l. S. Slug. Heinitz hrist. Fried, iersschwäche, Fried. Ant. Ziphtheritis, >. in Ober- L. — Dora liiederwiesa, l Otto, des S-, f an Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Strumpfwirkers Emil Fürchtegott Lippmav« in Frankenberg, Badergasse Nr. 7, wird heute, am 1. Juli 1892. Nachmittags 3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Herr Rechtsanwalt Justizrach Reinholdt allhier wird zum Konkurs verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 1. August 1892 bei dem Gerichte anzu melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de» iS August 18SS, Vormittags 1« Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte — Verhandlungssaat — Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz habe» oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zu« SL Juli L8VS Anzeige zu machen. " Königliches Amtsgericht zu Frankenberg. Wiegand. Veröffentlicht: Günther, Gerichtsschrerber. Am heutigen Sonntug erstmalige Anwendung -er neuen gesetzlichen Bestimmungen Mer die Sonntagsruhe im .Han-elsgewerve. Die demnächst nach Eingang der Verordnung der kgl. Kreidhauptmannschast erscheinende offizielle Bekanntmachung laßt im Sommerhalbjahr für den Stadtbezirk Frankenberg folgenden Svnntagdverkehr tm Handelsgewerbe zu: 1) Handel mit Brod und Weitzer BaSwaare (ausschließlich Conditoreiwaaren), Milch, Fleifch und Fleifcherwaaren (ausschließlich sogen. Delicatessen): Bis früh 8 Uhr, ferner 1-11—1-2 Uhr, 1-3—4 Uhr. 2) Handel mit anderen Etzwaaren, Kolonial und Trinkwaaren, Roheis, Blumen, Conditoreiwaaren, Heizungs- und Be leuchtungsmaterial: Früh 6-8 Uhr, 1,11—1,2 Uhr. S) Handel mit Schnitt-, Kurz- und Galanteriewaaren, Tabak und Cigarren, Büchern, Papier re.: 1-11—1,2 Uhr, 1,3—4 Uhr. Wenn in einzelnen Handlungen Waaren aus obigen Abtheilungen 1), 2) und 3) gemischt geführt werden, so ist die Beschäftigungszeit Linzuhalten, welche für den Hauptzweig des betr. Geschäfts vorgeschrieben ist. Hausirhandel, sowohl innerhalb als außerhalb des Wohnortes der Händler betrieben, ist an Sonn- und Festtagen überhaupt verboten. Rach obigen Grundsätzen ist heute, Sonntag, in Frankenberg die Thätigkeit ich Handelsgewerbe zu regeln. ss° 4. W eimer, lrohre, »ritzen, zemische :r Aus- m Bekanntmachung. a» - 1 dem 1. Juli d. I. in Kraft getretenen Reichsgesetze vom 10. Mai 1892, die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften betreffend, in Verbindung mit der Ausführungs-Verordnung vom Jun: 18V2 erhalten dle Familien der aus der Reserve, Landwehr oder Seewehr bez. der aus der Ersatzreserve für die zweite oder dritte Uebung zu FriedenSübun- Hen emberufenen Mannschaften auf Verlange» aus öffentlichen Mitteln Unter- jbUHUNgen. Vorstehendes findet nicht Anwendung, wenn der UebungSpflichtige zu denjeni gen Reichs-, Staats- oder Kommunalbeamten gehört, denen während der Zeit ihrer Einberufung zum Militärdienste ihr persönliches Diensteinkommen gewahrt ist. Der Anspruch auf Unterstützung ist von dem Einberufenen selbst oder von derjenigen Person, welcher in seiner Abwesenheit die Fürsorge für die Familie obliegt, bez. auch durch den UnterstützungSberechtizten selbst und zwar bei der Ge meindebehörde desjenigen Ortes anzubringen, an welchem der Unterstützungsberech- tigte zur Zeit des Beginns des Unterstützungsanspruchs seinen gewöhnlichen Auf enthalt hat, und erlischt, wenn solches nicht binnen vier Wochen nach Beendigung der Uebung geschieht. Nach Maßgabe des vorerwähnten Gesetzes werden Unterstützungen auch rück- sichtlich solcher Friedensübungen gewährt, welche ganz oder theilweise in der Zeit vom 1. April bis zum 1. Juli 1892 stattgefunden haben. Für diese beginnt die vierwöchige Anmeldefrist mit dem 1. Juli 1892. Anträge auf Unterstützung der Familie in hiesiger Stadt wohnen der, zum Militärdienst einberufener Mannschaften find bei dem Stadt- rathe hierselbst — Abtheilung für Militärfachen, RathhauS I. Ober- geschost, links, Zimmer Nr. « — zu stellen. Frankenberg, den 2. Juli 1892. Der Stadtrat h. Beck, Bürgermeister. B. >« iuEarn«- man» Julius -. Eva Emilie thrSdorf, mit i Reitzenhain, Auerswalde, Kickers Ernst »ächt, 29 T. valde, T., f v» M 80- g. bei lk» ü», wItS8 Llt- uuck >xt. erud. b. 8tr.
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