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Sächsische Staatszeitung : 07.03.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192303071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19230307
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19230307
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-03
- Tag1923-03-07
- Monat1923-03
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 07.03.1923
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ÄckOMge M AWn ZllichMq Nr. 32. zu Nr. 56 des Hauptblattes. ' 1923. Beauftragt mit der Herausgabe: RegierungSrat Brauße in Dresden. Landtagsverhandlungen. 22. Sitzung. Dienstag, den 6. März 1923, 11 Uhr 22 Minuten vormittags. Präsident Winkler eröffnet die Sitzung 11 Uhr 22 Minuten vormittags. Am Regierungstisch: die Minister Fellifch, Heldt und vr. Zeigner sowie Regierungsvertreter. Punkt 1 der Tagesordnung: Kurze Anfragen. Abg. Siegert (Dtschnat.): Nach ernsten Pressemitteilungen foll die franzö sische Regierung für den Fall, daß es in absehbarer Zeit zu Verhandlungen über die Ränmung des Ruhr gebiets durch die Franzosen kommen sollte, als Pfänder auch die wertvollsten deutschen Gemälde und Kunstwerke verlangen, darunter auch die be rühmte Sixtinische Madonna und andere Bilder aus der Dresdner Gemäldegalerie. Hat die Regierung Kenntnis von diesen Plänen und ist sie in der Lage, hierzu beruhigende öffentliche Erklürnngen abzugeben? Ministerialrat vr.Hehn: Meine hochgeehrten Herren! Ich habe zn der Anfrage folgende Erklärung abzugeben: Der sächsischen Regierung sind keinerlei amtliche Mitteilungen zugcgangen, nach denen die französische Regierung als Pfänder wertvolle deutsche Kunstwerke, darunter anch die Sixtinische Madonna und andere Bilder aus der Dresdner Gemäldegalerie, verlangt. Die Regierung wird aber dieser Frage ihre dauernde Aufmerksamkeit zuweuden und, falls wider alles Er warten solche oder ähnliche, den sächsischen Knnstbesitz berührende Ansprüche laut werden sollten, diesen ent schieden entgegentreten. Die in der deutschen Presse geäußerten Befürch tungen vor einem derartigen Eingriff sind vermutlich zurückzuführen auf Notizen in französischen Zeitungen, insbesondere ans einen Artikel in der Zeitung ,,1/bommv Ubre" vom 12. Januar d. I., in dem ein dahingehender Vorschlag Andw Billys im „PetitJournal" wiedergegeben wird. Eine Stellungnahme der französischen Regierung zu diesen Anregungen ist nicht bekannt geworden. Abg, Trescher (Soz ): Ist es der Regierung bekannt, daß durch die von der Reichüeisenbahn vorgenommene Zngeinschrünkung Chemnitz und das Erzgebirge keinen Schnell- oder Eilzugsverkehr nach Leipzig und Berlin hat? Ist die Regierung gewillt, sich dafür zu verwenden, daß diesem für den industriereichsten Teil Sachsens unhaltbaren Zustand abgcholfen wird? Wirtschaftsminister Fellifch: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das Wirtschaftsministerium war der Meinung, daß bei der Durchführnng der Zngeinschrän- kung, die infolge der Besetzung des Ruhrgebictes notwendig wurde,derVerkchrmitChemnitzbeiondersbehindert worden ist, wie das ja übrigens bei verschiedenen anderen früheren Gelegenheiten anch schon zum Leidwesen der Stadt Chemnitz der Fall gewesen ist. (Sehr richtig! rechts.) Das Wirtschaftsministerum hat sich deshalb mit der Eisenbahn-Generaldirektion Dresden in Ver bindung gesetzt, und die Generaldirektion hat folgendes Schreiben an die Staatsregierung gerichtet, das ich dem Landtag als Beantwortung der Anfrage zum Vortrag bringen will. Die Gcneraldirektion schreibt: Die mit der Besetzung des Ruhrgebictes einge tretene Unsicherheit in der Kohlenversorgung zwang zu einer erheblichen Abmindernug des Kohlenver brauchs, und es mußten daher neben anderen Maß nahmen auch weitgehende binschränknngen des Per sonenzugfahrplanes cingeführt werden. Letztere mußten, um eine genügende Ersparnis an Kohlen zu er reichen, auf allen Strecken in dem Umfange durch geführt werden, daß zunächst alle Züge in Wegfall gestellt wurden, die für die Erhaltung des lebens notwendigen Verkehrs nicht unbedingt erforderlich sind. Es unterliegt keinem Zweifel, daß hier bei empfindliche Härten und große Erschwernisse entstanden sind, mess mußten aber nach Lage der Verhältnisse zunächst in Kalif genommen werden. Es war auch nicht zu vermeiden, daß in einzelnen Verkehrsbeziehungcn selbst wichtigere Züge in Weg fall kamen, deren Ausfall für den allgemeinen Verkehr als sehr störend empfunden werden mußte. In zwischen ist versucht worden, die gröbsten Härten der zunächst notwendigen schärferen Einschränkungen wieder zu beseitigen, und es konnten auch schon in verschiedenen Fällen Milderungen nnd Verbesserungen eingeführt worden. . Im Verkehr zwischen Chemnitz und Leipzig mußte bei Einführung der Zugseinschränkungen auf den Ausfall der zwischen diesen beiden Städten ver kehrenden Eilzugspaare zunächst mit zugekommen werden, weil sonst das notwendige Maß der Kohlen ersparnisse nicht erreicht worden wäre. Da jedoch nicht verkannt wird, daß der Wegfall beider Eilzugs paare für diese Berkehrsbeziehung eine empfindliche Härte und Erschwernis für das Wirtschaftsleben be deutet, die, wenn eS die Verhältnisse gestatten, mög lichst bald beseitigt werden möchte, sind die F^üy- eilzüge in beiden Richtungen bereits vom 26. Februar ab wieder eingerichtet worden. Auf der Strecke Chemnitz-Riesa wurden zunächst ein Personenzugspaar und die beiden Schnellzngs- paare eingezogen. Damit wurde allerdings der un- mittelbare Schnellzugsverkehr mit Berlin unter brochen, doch blieben bei den Abendverbindungen die den Anschluß nach und von Berlin vermittelnden Personenzüge erhalten. Die im Fahrplan vorge sehenen und bis zur Zeit der Einschränkung gefah renen Schnellzüge waren übrigens für den Verkehr nach und von Berlin nicht so besetzt, daß ihre Bei behaltung neben den einen immerhin brauchbaren Ersatz bietenden Personenzügen für den lebenswich tigen Verkehr als unbedingt erforderlich anerkannt werden kann. Durch den Wegfall des Mittagsper- soncnzugs Riesa-Chemnitz wurde allerdings die Früh- vcrbindung von Berlin nach Chemnitz auf diesem Wege unterbrochen, es blieb aber immer die Möglichkeit, von Berlin aus Chemnitz über Dres den mit nur 22 Minuten späterer Anknnft in Chemnitz zu erreichen. Da jedoch auch hier der Wegfall aller drei Zugpaare auf längere Taner sehr schwer empfunden werden muß, haben wir d. h. die Gencraldirektion, die Wicderablassung der jetzt ausgefallenen Personenzüge (ab Chemnitz 8,32 vorm., in Riesa 10,29 Vorm, und ab Riesa 11,43 vorm., in Chemnitz 2,10 nachm.) von Montag, dem 5. März, ab wieder angeordnet. Die Wahl dieses Zugpaares ist nach Einvernehmen mit der Handelskammer Chem nitz erfolgt. Für die Wiedereinführung des Personen zugpaares war maßgebend, daß damit sowohl die Frühverbindung von Berlin nach Chemnitz auf dem Wege über Döbeln, als auch die sehr fehlende Vor mittags- und Mittagsverbindung für die Strecke Chemnitz—Döbeln—Riesa selbst wieder hergestellt wird. Der noch verbleibende Ausfall des Nachmit tags- nnd Abendschnellzugpaares muß nnd kann hier bei als das kleinere, aber nicht zn vermeidende Übel angesehen werden, da, wie bereits erwähnt, für sie brauchbarer Ersatz durch Personcnzüge geboten ist. Daß allerdings diese Personenzüge in Chemnitz nicht die guten Anschlüsse haben wie die Schnellzüge, ist zuzugeben; diese vorübergehende Verschlechterung des Fahrplanes muß aber unter den jetzigen Verhältnissen in Kauf genommen werden. Soweit die Verhältnisse in der nächsten Zeit wei tere Erleichterungen und Milderungen der Zugsein schränkungen gestatten, wird der Wiedereinführung wenigstens eines Schnellzugpaares zwischen Chemnitz nnd Riesa nähcrgetreten werden. Das Wirtschaftsministerium glaubt demnach, daß den berechtigten Wünschen der Chemnitzer Gewerbetreibenden wenigstens einigermaßen Rechnung getragen worden ist, es wird aber nichts unterlassen, anch weiterhin auf eine Besserung der Verhältnisse ganz besonders mit Rücksicht auf die schon oft stiefmütterliche Behandlung, die Chem nitz zuteil geworden ist, in dieser Beziehung mit allem Nachdruck weiter hinzuwirken. Punkt 2: Zweite Beratung über den Antrag des Abg. Ziller u. Gen., Abänderung des vom Wirt schaftsministerium ausgestellten Schlüssels zur Verteilung von Zucker betr., (Drucksache Nr. 18). — Mündlicher Bericht des Haushaltausschnsses Drucksache Nr. 115. — Berichterstatter Abg. Ziller (Dtschnat.): Tas Wirt schaftsministerium hatte einen Zncketvertcilungsschlüssel festgesetzt, gegen den durch unseren Antrag namens der Kleinhandelskreise Widerspruch erhoben worden war. Wir hatten uns also im Haushaltansschuß mit der Frage zu befassen, daß der bisher geltende Schlüssel von 73 Proz. für den Großhandel, 5 Proz. für den Kleinhandel und 22 Proz. für die organisierte Kon- sumentenschaft abgeändert werden möchte. Der Bericht erstatter und andere Redner im Ausschüsse verlangten, daß die Belieferung des Zuckers dem Umfang nach er folgen müßte auf Grund der bei den Kleinhändlern er folgten Anmeldung durch Znckerkarten, da nur eine solche Verteilung als gerecht nnd billig angesehen wer den könne. Es wurde weiter im Ausschuß betont, daß der so gewonnene Zuckerverteilungsschlüssel von Zeit zu Zeit abgeändert werden möchte. Der Herr Wirtschafts minister erklärte, daß er seinerzeit die Zusicherung zu einer gerechten Verteilung gegeben und diese Zu- icherung anch emgehalten habe. Er habe aber in- olge der Kürze der Zeit einen zeitgemäßen Nachweis iber den Bedarf des Kleinhandels cinfordern müssen, auf den er sich bei der Verteilung stützen müsse. Der einmal gewonnene Schlüssel zur Verteilung des Zuckers könne aber nicht fortwährend abgeändert wer den, zumal auch die Anmeldungen, die von den ver schiedensten Zuckerverteilungsstellen vorgelegen haben, weit über das Quantum, das Sachsen zur Verfügung steht, hinaus gegangen seien. Er glaubte endlich, daß das Wirtschaftsministerium die Neutralität zwischen Großhandel und Kleinhandel in vollem Umfange ge wahrt hätte. Diesen Ausführungen ist von feiten deS Berichterstatters und einer Anzahl anderer Redner wider sprochen worden, namentlich mit dem Hinweis, daß der zeitgemäße Nachweis, den der Herr Wirtschaftsminister forderte, als gerecht nicht angesehen werden kann, da die Anmeldung für die Zuckerbelieferuna innerhalb von vier Tagen geschehen mußte und es daher gar nicht möglich war, daß sämtliche Geschäftsinhaber ihre Ber- braucher fragten, welche- Quantum Zucker benötigt wird. Das Ergebnis der Beratungen im Ausschuß ist der An trag Nr. 115. Der Mehrheitsantrag geht dahin: Der Landtag wolle beschließen: den Antrag, „die Staatsregierung zu ersuchen, die Verteilung von Zucker an die vier von der Regierung an erkannten Berteilungsinstanzen, den Znckergroßhandel, die G. E. G. Gröba, die Wirtschaftsstelle des sächsischen Kleinhandels, Chemnitz, die G. E. Z. Zwickau, so zu gestalten, daß der Verteilungsschlüssel einer gerechten, verhältnismäßigen Beliefcrnng entspricht", abzulehnen. Der Minderheitsantrag der Abgg. Ziller, Ram- melsberg, Kaula und Kuntzsch geht dahm: Der Landtag wolle beschließen: den vorgenannten Antrag anzunehmen. Abg. Günther (Planens (Dem.): Die Schwierigkeiten, die sich bei der öffentlichen Bewirtschaftung des Zucker- ergeben, sind schon bei der allgemeinen Vorberatung des Antrags Ziller u. Gen. deutlich zum Ausdruck gekommen. Die Ausführungen des Hrn. Ministers Fellisch damals waren überzeugend und unserer Ansicht nach sachlich durchaus richtig. Man kann ihn nach der ganzen Sachlage für gewisse Mängel, die niemand be streitet, nicht verantwortlich machen, namentlich dann nicht, wenn sich die Geschäfrsleitungen gewisser Zucker fabriken in anmaßender Weise den reichs- und landes gesetzlichen Anordnungen nicht fügen. (Sehr richtig! bei den Dem.) Was wäre wohl geschehen, wenn sich im alten konservativen Obrigkeitsstaate jemand hätte herausnehmen wollen, sich so dreist gegen reichs- und landcsgesetzliche Anordnungen aufzulehnen wie die Zuckerrafsinerie Jakob Hennig in Magdeburg und die Zuckcrrafsinerie Magdeburg Aktiengesellschaft! (Abg. Vr. Seyfert: Sehr richtig!) Zweifellos wäre den dafür verantwortlichen Personen ohne Verzug durch den Strafrichter der Respekt vor Gesetz und Recht beige- bracht worden. Jedenfalls dürfen derartige Wider- spenstigkeiten auch unter der demokratisch-repnolikaniichen Staatsform nicht geduldet werden. (Sehr richtig', bei den Dem.), am allerwenigsten von Leuten, die sich in leitenden Stellungen befinden' (Sehr richtig! bei den Dem.). Im übrigen hat der mündliche Bericht des Hrn. Berichterstatters keine neuen Gesichtspunkte vor gebracht. Wir sind enttäuscht, daß er nach dem großen Auftakt vom 18. Januar 1923 jetzt als Berichterstatter keine anderen Mitteilungen machen konnte. Der Mindcrheitsantrag überläßt die Lösung des ganzen Pro blems, was recht ist und was einer verhältnis mäßigen Lieferung entspricht, nach wie vor vertrauens voll dem Wirtschaftsministerium, ist also ein Vertrauens votum für das Wirtschaftsministerium, dem wir uns voll und ganz anschließen. (Heiterkeit rechts.) Wir wünschen nur, daß^ solange die jetzige Zuckerzwangs wirtschaft noch besteht, diese nicht dazu benutzt wird, die normalen Beziehungen im seitherigen Zuckcrhandel zu verschieben. So sind bei gewissen Zentraleinkaufs genossenschaften Erscheinungen hervorgetreten, die deut lich erkennen lassen, daß man bestrebt ist, dem legitimen Großhandel Steine in den Weg zu legen. Wir stellen das dringende Ersuchen an das Wirtschaftsministerium, scharf anfzupassen, daß die Maßnahmen im Reichs ernährungsministerium nicht etwa in falsche Bahnen geleitet werden. Weiter vertreten wir mit allem Nach druck den Standpunkt, daß die Zuckervcrteilung so durchgeführt werden muß, daß dem Kleinhandel, ganz gleich, ob organisiert oder nicht, Zucker in ausreichender Menge zur Befriedigung der kaufenden Kundschaft beim Kleinkaufmann rechtzeitig zugesührt wird. Wir stimmen auch mit dem Herrn Wirtschaftsminister überein, daß als Verteilnngsinstanz auch jeder solide Zuckergroßhändler zuzulassen ist, ohne dav er den Nachweis einer früheren Mindestumsatzmenge führen muß. Selbstverständlich müssen unsolide Zuckergroßhändler bei der Znckerver- teilung ausscheidcn. Es darf anch nicht vorkomme« daß der für die Znckerverteilung zngelassene Großhandel nur seiner sogenannten alten Kundschaft liefert. Es muß auch neue solide Kundschaft aus dem Kreise der Kleinhändler, der Bäckereien und Konditoreien mit be liefert werden. Wenn in dieser Weise verfahren wird, können wir das Vertrauen zu dem Wirtschaftsministerium haben und hoffen, daß die jetzigen Klagen verschwinden. Wir werden für das von der Minderheit beantragte Vertrauensvotum für die Regierling stimmen. (Bravo! bei den Dem.) Abg. Schmidt (Dtschnat.): Bei der ersten Beratnng des Antrags hat der Herr Wirtschaftsminister u. a. aus geführt, daß der Zucker aus der ersten Freigabe für Sachsen restlos von den Raffinerien an den Groß handel abgeliefert worden sei und daß die Bestands aufnahme beim Großhandel am 6. Dezember ergeben habe, daß der Großhandel den ihm zur Verfügung ge stellter» Zucker auch restlos an den Kleinhandel weiter- gegeben habe; wenn also Zucker fehle, so müsse der beim Kleinhandel unter den Schlitten gekommen fein. Diese durch nichts gerechtfertigte und mit den Tat sachen direkt in Widerspruch stehende Anschuldigung gegenüber dem Kleinhandel muß ich von dieser Stelle aus mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Tatsache
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