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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1913
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 71
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 103
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 169
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 187
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 187
- ArtikelStimmen unserer Mitglieder zu den Vereinigungsvorschlägen 188
- ArtikelZeichnungen für die Werkstatt (Fortsetzung zu Seite 157) 190
- ArtikelDas Berichtigen des Grahamganges (Fortsetzung zu Seite 159) 192
- ArtikelNicht einfach Nachahmen! 193
- ArtikelPendeluhrgang mit konstanter Kraft und biegsamer Pendelführung 195
- ArtikelAus der Werkstatt 195
- ArtikelSprechsaal 196
- ArtikelVermischtes 197
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 199
- ArtikelBriefkasten 201
- ArtikelPatent-Nachrichten 202
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 202
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 303
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 321
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 339
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 355
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 371
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 387
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Mudge 'P-LeRoy »W/Ußreau Ad.Lange W, e .P: ?! n iLM- Gafi/ei ffdygens DdRichsrd, Graham Harrisan RSer/houd, Earnshaw Bezugspreis für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An* zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50Pfg.) wird mitlSOMark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Postscheck-Konto: 2581 Berlin -Bank-Konto: II. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 Verlag Carl Marfels Aktiengesellschaft Berlin SW 68, ZimmerstraBe 8 Femspr.-Anschl.: Hmt Zentrum 2984 Telegramm - Adresse: : Uhrmadierzeitung, Berlin, Zimmerotr. 8 XXXVII. Jahrgang * Berlin, 15. Juni 1913 Nummer 12 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten jum Zusammengehen der Verbände sind uns auf unseren Aufruf in der letzten Nummer zahlreiche Zu- schriften zugegangen. Wir geben einen Teil der uns zugegangenen Äußerungen in einem besonderen Artikel wieder; an dieser Stelle danken wir unseren Mitgliedern iür das rege Interesse, das sie an der Frage des Zusammen- sdilusses der Verbände nehmen und hoffen, daß wir bald von einem günstigen Ergebnisse der Einigungsverhandlungen be richten können. Meisterprüfung. Der 1. Oktober ist für diejenigen Uhr macher, die sidi der Meisterprüfung unterziehen wollen, ein besonders wichtiger Tag. Wir weisen nochmals darauf hin, daß nämlich mit dem 30. September die Übergangsbestimmungen der Gewerbeordnung, nach denen die Zulassung zur Meister prüfung von dem Bestehen der Gesellenprüfung nicht abhängig gemacht werden darf, außer Kraft treten. Vom 1. Oktober ab werden somit nur noch diejenigen Uhrmacher, die die Ge sellenprüfung abgelegt und bestanden haben, zur Meister prüfung zugelassen. Auf die vielen an den Bund ergehenden Anfragen hin empfehlen wir den Kollegen, die sich wegen der an die Erwerbung des Meistertitels geknüpften Vorrechte der Äblegung der Meisterprüfung unterziehen wollen, dringend, sich umgehend bei dem Vorsitzenden der zuständigen Meister prüfungs-Kommission für Uhrmacher oder, falls ihnen dessen Name und Adresse nicht bekannt ist, bei der zuständigen Hand werkskammer zur Ablegung der Meisterprüfung zu melden. Die Handwerkskammern haben'fast durchweg diesen Verhältnissen Rechnung getragen und ihre Prüfungs-Kommissionen veranlaßt, noch vor dem 30. September Meisterprüfungen abzuhalten; in der Regel geben die Handwerkskammern durch die Einrichtung von Vorbereitungskursen den Kollegen noch Gelegenheit, sich die für die Meisterprüfung erforderlichen theoretischen Kenntnisse zu verschaffen. — Zu der Verpflichtung des Arbeitgebers be treffend das Kleben von Invaliden-Versicherungsmarken hat das Reichsversicherungsamt eine längere Bekanntmachung über das Entwerten der Marken soeben veröffentlicht. Da auch unter den Kollegen die Ansichten über das Verfahren hierbei sehr verschieden und zum Teil irrtümlich sind, so lassen wir die wesentlichsten Bestimmungen dieser Bekanntmachung folgen. Sämtliche Marken müssen alsbald nach dem Einkleben ent wertet werden. Beim Entwerten dürfen die Marken nicht un kenntlich gemacht werden; insbesondere muß der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherungsanstalt er sichtlich bleiben. Das Entwerten muß mit Tinte oder einem ähnlich festhaltenden Farbstoff auf jeder einzelnen Marke hand schriftlich oder durch Stempel erfolgen. Der Tag darf nur mit Zahlen bezeichnet werden, z. B. »27.4. 13«, nicht etwa »27. April
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