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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 195
- ArtikelVom Verbandstage der Deutschen Uhrengrossisten 197
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 198
- ArtikelAutomatische Lichtschalt-Apparate für Turmuhren, Straßenuhren ... 199
- ArtikelEine neue astronomische Kunstuhr 201
- ArtikelKräfte der Zukunft 202
- ArtikelDie sogenannte "Große Uhr" der einstigen freien Reichsstadt ... 204
- ArtikelAus der Werkstatt 206
- ArtikelVermischtes 206
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 207
- ArtikelBriefkasten 209
- ArtikelPatent-Nachrichten 210
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 210
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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m Bezugspreis GeU/ei n pfR Graham Pp/ison pBerthoudi tarnshau, für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland Jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Postscheck-Kontoi 2581 Berlin v . Pari M uTTTTTTTTT 11 t ti Femsprcch-AnschlußiAmtI,Nr.2»84 Bank-Konto. Verlag Carl M ar f el s fik t i e n g es e 11 s ch af t P JJ. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 Berlin SW 68, ZimmerstraBe 8 Telegramm - Adresse: Uhrmacherzeitung, Berlin, Zimmerstr. 8 XXXV. Jahrgang Berlin, 15. Juni 1911 Nummer 12 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten srossistentag in Eisenach. In den Tagen vom 25. bis zum 27. Mai fand in Eisenach die diesjährige Tagung des Verbandes Deutscher Uhren-Grossisten statt. An den Verhandlungen nahm auch der Bundesvorsitzende teil. An anderer Stelle der vorliegenden Nummer bringen wir zunächst einen Stimmungsbericht über die Tagung. Schaufenster-Wettbewerb. Infolge unseres Preisaus schreibens sind achtzehn Bewerbungen eingegangen, von denen indessen die meisten je aus mehreren Entwürfen bestehen, so daß dem Preisgericht eine erhebliche Arbeit bevorsteht. Näheres werden wir in der folgenden Nummer berichten. Bekämpfung der Feith-Anzeigen. Wir können heute audi die »Berliner Volkszeitungc zu jenen Blättern zählen, die infolge unserer Aufklärungen veranlaßt haben, daß die Feithschen Anzeigen nicht mehr in ihren Spalten erscheinen. Die Preisbegrenzung durch Zwangsinnungen. Der von uns schon wiederholt besprochene § 100 q der Gewerbe ordnung unterlag kürzlich einer Auslegung durch den Stadt magistrat zu Braunschweig. Dort hatte der Uhrmachermeister J. H. wiederholt in der Ortspresse Preise für Reparaturen be kannt gegeben, die niedriger waren als jene, zu denen die Braunschweiger Kollegen sich durch eine Vereinbarung ver pflichtet hatten. Die Aufforderung der Innung, die Vereinbarung einzuhalten, ließ H. unberücksichtigt, weshalb ihm die Innung auf Grund der Satzungen ein Strafmandat über 15 Mark zu gehen ließ. Dagegen legte Herr H. Beschwerde beim Magistrat ein. Der Beschwerde wurde stattgegeben. Aus der Be gründung der Entscheidung des Stadtmagistrats ist folgendes erwähnenswert: »Wenn ein Innungsmitglied einen Innungsbeschluß verletze, so könne der Vorstand nur dann eine Strafe festsetzen, wenn die Innungsversammlung gesetzlich und satzungsgemäß überhaupt berechtigt war, einen solchen Beschluß zu fassen. § 2, 1 der Innungssatzungen nenne nun zwar als Aufgaben der Innungen die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Innungsmitgliedern, aber derartige Innungsbeschlüsse können nur soweit Geltung haben, als nicht die Reichsgewerbeordnung der Innung die Beschluß fassung über gewisse Gebiete ausdrücklich entzieht. Eine solche Vorschrift enthält der § 100 q der Gewerbeordnung. Danach sind Innungsbeschlüsse, durch die ein Mitglied in der Festsetzung der Preise seiner Waten oder Leistungen oder in der Annahme von Kunden beschränkt wird, ungiltig. Um Zweck und Be deutung des § lOOq der Gewerbeordnung richtig erfassen zu können, muß man auf seine Entstehungsgeschichte zurückgehen. Er ist erst durch die Reichstagskommission in die Vorlage ge kommen, um zu verhindern, daß den Innungsmitgliedern durch Innungsbeschlüsse beschränkende Bestimmungen auferlegt werden könnten. Der Paragraph zielt darauf ab, die Gewerbefreiheit des einzelnen soweit aufrecht zu erhalten, daß die Innung ihn a
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