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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- ArtikelNochmals das Zwangsabonnement auf Fachzeitungen 229
- ArtikelDie sogenannte "Große Uhr" der einstigen freien Reichsstadt ... 231
- ArtikelDie Beschlüsse des Uhrengrossistentages 232
- ArtikelÜber das Berichtigen fehlerhafter Ankergänge 233
- ArtikelPendellänge, Pendelschwere und Zuggewicht (Fortsetzung und ... 234
- ArtikelWindmotor zum Aufziehen von Uhren mit Gewicht oder Federzug 236
- ArtikelDas Ergebnis unseres Preisausschreibens für ... 238
- ArtikelSprechsaal 238
- ArtikelVermischtes 239
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 242
- ArtikelBriefkasten 243
- ArtikelPatent-Nachrichten 244
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 244
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 14 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 241 Kornblumen für einen bestimmten Kornblumentag bestellt, so wird die Vereinbarung der Lieferung auf einen bestimmten Tag auch dann genügen, wenn nicht ausdrücklich erklärt wird, eine spätere Lieferung sei nichtig. Denn nach dem Kornblumentag sind die Blumen so gut wie unverkäuflich. Wenn aber jemand zur Weihnachtssaison Waren bestellt, so reicht dieser Grundsatz nicht aus, weil es sich da um Waren zu handeln pflegt, die auch nach Weihnachten verkäuflich sind, wenn auch in weniger raschem Tempo. Das Uhrmachergewerbe in Stockholm. Nach der amt lichen Industriestatistik für Stockholm bestanden im Jahre 1909 in der schwedischen Hauptstadt sechsundsiebzig handwerksmäßig betriebene Uhrmachergeschäfte (davon vier mit Frauen als In habern); die Zahl ihrer Arbeiter war dreiundsiebzig (darunter eine Arbeiterin), und ihr steuerpflichtiges Einkommen betrug zusammen 122800 Kronen. Außerdem gab es zwei fabrikmäßige Uhrmacher- Betriebe mit zusammen siebenundzwanzig Arbeitern. Seitensdiraube für Begulatorgehäuse. Unter dieser Überschrift veröffentlichten wir in Nummer 11 dieses Jahrganges die Abbildung und Beschreibung einer Regulatorgehäuse - Seitenschraube, die Herr Kollege Franz Peschel kon struiert hat. Die Hamburg-Ameri- kanische Uhrenfabrik in Schram berg teilte uns daraufhin mit, daß ihr schon im Herbst 1907 eine ähnliche Anordnung durch D. R. G. M. Nr. 323475 geschützt worden sei, die den gleichen Zweck anstrebt. Wir haben diese Seiten schraube, die sich im Gebrauch gut bewährt, hier gleichfalls abgebildet. P ist eine eiserne Lasche, deren runder Kopf P 1 so umgekröpft ist, daß die Schraube S in ihm eine zweite Lagerung findet. Während das Schraubenloch in dem Teil P 1 voll ausgeschnitten ist, ist dasjenige im Laschenteil P aufgeschlitzt, um nötigen falls ein Wackeln der Schraube leicht beseitigen zu können. Ein lehrreicher Vorfall. Zu der Notiz, die wir unter der gleichen Überschrift in No. 9 ds. Jahrg. veröffentlicht haben, sendet uns Herr Kollege R. H. in S. die Schilderung eines Vorfalles, der unsere Leser ebenfalls interessieren dürfte. Er schreibt: Vor einigen Jahren trat ein höherer Offizier in meinen Laden und forderte mich auf, zwei seiner Zimmeruhren einer gründlichen Reparatur zu unterziehen. Dabei veräumte er nicht, die in unserem Stande nahezu landläufige Bemerkung zu machen, er sei mit seinem Uhrmacher gar nicht zufrieden, ich sei ihm empfohlen, und was derlei Reden mehr sind. Die Uhren wurden nun bestens in Ordnung gebracht. Um den heiklen Kunden sicher zufrieden zu stellen, begab ich mich zur Nachregulierung nochmals selbst in dessen Wohnung. Nun wollte es mir aber gar nicht gelingen, die auf dem Schreibtisch des Gestrengen stehende Marmor-Pendule zu regulieren. Immer wieder mußte ich Differenzen konstatieren, die mir viel Kopf zerbrechen machten. Endlich sollte ich des Rätsels Lösung finden. Als ich eines Tages wiederkam und den Diener allein zu Hause antraf, erzählte er mir, daß der Schreibtisch mit der Uhr in jeder Woche einmal von seinem Platz getragen werde, damit der Fußboden gereinigt werden könne. Dabei bleibe die Uhr manchmal stehen, manchmal nicht; die Prozedur dauerte manchmal fünf Minuten, manchmal länger. In Gang gesetzt werde die Uhr immer erst dann, wenn der Schreibtisch wieder an seinem rechten Platze stehe; gerichtet werde sie aber nicht, weil es streng verboten sei, die Zeiger zu berühren. Der Mann kam seither nicht mehr zu mir. Vielleicht be durfte er in der Zwischenzeit meiner Hilfe nicht; vielleicht aber ist er unterdessen bei einem meiner Kollegen gewesen und hat sich eingeführt mit den Worten: »Ich bin mit meinem bisherigen Uhrmacher gar nicht zufrieden . . . usw.« Ausstellung von Medaillen und Plaquetten deutscher Meister. Eine Ausstellung von Medaillen, alles Werke hervor ragender deutscher Medailleure der Jetztzeit, wird vom 2. bis zum 30. Juli in Locle abgehalten. Der Ausstellungsraum befindet sich im Technikum der Stadt Locle und ist Sonntags von 9 bis 12 und 2 bis 5 Uhr und Werktags von 4 bis 9 Uhr nachmittags geöffnet. Der Eintritt ist frei. Zur Ermittelung des steuerpflichtigen Einkommens. Die vielen Fragen, wie man das steuerpflichtige Ein kommen festzustellen hat, welche Abzüge gestattet sind usw., veranlassen uns zu den nachstehenden Angaben: Ein Geschäftsinhaber hat folgendes zu beachten: Von der Einnahme kann er als »Werbungskosten« in Abzug bringen: 1. die Kosten der Unterhaltung der dem Betriebe dienenden baulichen Anlagen und die Kosten der Erhaltung des Betriebs- Inventars (also auch die Kosten für die Erhaltung und Ergänzung des Werkzeugs usw.); 2. die Kosten der Versicherung der im Geschäft vorhandenen Gegenstände gegen Brand- und anderen Schaden; 3. die Miete für die Geschäftsräume; 4. die Kosten für Reinigung, Heizung und Beleuchtung der Geschäftsräume; 5. die Anschaffungskosten derWare; die Ausgaben für Gehälter und Löhne der Angestellten; alle kleinen Geschäftsunkosten; 6. die Beiträge für die Handels- und Handwerkskammern und die dem Geschäftsinhaber zufallenden Beiträge für die Ver sicherung der Angestellten (Krankenkasse usw.); 7. die Kommunalsteuern bis zur Höhe des staatlich ver anlagten Gewerbesteuersatzes; 8. einen angemessenen Prozentsatz als Abschreibung des Wertes der Maschinen und Werkzeuge. Dieser Prozentsatz wird mindestens 10 %> je nach den Umständen aber auch das Doppelte betragen dürfen. Das Einkommen aus einem Grundstück berechnet man wie folgt: Der Hausbesitzer hat den Gesamtbetrag der Mietseinnahmen anzunehmen. Bewohnt er einen Teil des Hauses selbst, so ist der Mietswert der von ihm benutzten Wohnung hinzuzurechnen. Von diesen Einnahmen darf er abziehen: 1. die Ausgaben aus dem letzten Kalenderjahre für die Instandhaltung und Reparatur des Grundstücks, nicht aber die Aufwendungen für Umbau, Ausbau, bessere Ausstattung der Mietsräume und dergl.; 2. die Beiträge für die Versicherung gegen Feuer und anderen Schaden; 3. einen angemessenen Prozentsatz des Bauwertes für die Abnutzung der Baulichkeiten; 4. die vom Grundeigentümer zu entrichtende direkte Kommunalsteuer bis zur Höhe des staatlich veranlagten Steuersatzes. Alle Einnahmen und Abzüge sind nicht nach dem laufenden, sondern nach dem dem Steuerjahr vorangegangenen Jahre zu be rechnen. Wir verweisen noch auf das Buch von R. Felsz »Der Uhrmacher als Kaufmann«. Es enthält ein besonderes Kapitel über die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nach preußischem Muster. Unsere Geschäftsstelle versendet es gegen Einsendung von 1,90 Mark postfrei. Heiteres aus dem Fache. Die Berliner Urania-Säulen. Das illustrierte Wochenblatt »Ulk«, eine Beilage des Berliner Tageblattes, bringt in seiner Nummer 19 nachstehenden Monolog der stehenden Figur »Nunne« über die Urania-Säulen in Berlin, der in der üblichen Weise mit Wortspielen gespickt ist und den wir unsern Lesern nicht vorenthalten wollen. Er lautet: »Wenn ick meine Uhr nach die Uhranjasäulenuhr stellen will, und ick stell’ mir nich richtig, denn erfahr’ ick woll, wo ich det beste Pilsener Uhrquell oder uhralten Konjack krieje, aber wat die Uhr is, det steht uff een’ ändern Ziffernblatt. Jedet Ding hat seine zwee Seiten, bloß die Uhranjasäule hat viere,
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