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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 311
- ArtikelBetrachtungen zur Tagung des Rheinisch-Westfälischen ... 312
- ArtikelDie Verhandlungen auf dem Rheinisch-Westfälischen Verbandstage 313
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der dreiundzwanzigsten ... 315
- ArtikelDemonstrations-Apparat für Getriebe mit Zykloiden-und ... 316
- ArtikelAuszug aus dem Bericht über die vierunddreißigste ... 317
- ArtikelHistorische Weltuhr 318
- ArtikelEin vorbildliches modernes Geschäftshaus 320
- ArtikelZu unserem Schaufenster-Wettbewerb (Fortsetzung zu Seite 285) 322
- ArtikelAus der Werkstatt 323
- ArtikelSchulsammlung 323
- ArtikelVermischtes 323
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 324
- ArtikelBriefkasten 327
- ArtikelPatent-Nachrichten 328
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 328
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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r ^ e p;ein Gä/f/e/ gdWchard, Graham ngrr/so/t GBerlhoudi särnshgu 7 Bezugspreis für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt viertel jährlich 2 Marie jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland j&hrl. 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Poitacheck-Kontos 2581 Berlin Bank-Konto: 1J. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Verlag Carl fflarfeis Aktiengesellschaft _ Berlin SW 68, ZimmerstraBe 8 Fernsprech-Anschluß: Amt I, Nr. 2984 - Telegramm-Adresse! XXXV. Jahrgang Uhrmacherzeitung, Berlin, Zimmerstr. Berlin, 1. Oktober 1911 Nummer 19 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten |ine wichtige Entscheidung gegen die Schleuderen • In der letzten Nummer haben wir einen Artikel gebracht mit der Überschrift »Kann eine Innung die Bekannt machung von Preisen untersagen?« Inzwischen sind wir auf eine bemerkenswerte Entscheidung aufmerksam gemacht worden die dieses Thema betrifft. Von der Uhrmacher-Innung in Braunschweig war der Beschluß gefaßt worden, daß ihre Mit glieder keine Schleuderpreise veröffentlichen dürften. Der Magistrat zu Braunschweig hob diesen Beschluß als ungiltig auf, worüber wir in der Nummer 12 berichtet haben. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde hat die Herzogliche Kreis- Direktion zu Braunschweig am 18. Juli die Entscheidung des Magistrats verworfen, den Beschluß der Innung aus drücklich als rechtsgiltig anerkannt und ihre Entscheidung als endgiltig erklärt. Der Begründung des Urteils entnehmen wir folgendes. Der Magistrat von Braunschweig hatte in dem Beschluß der Innung einen Widerspruch gegen den bekannten § lOOq erblicht, der es verbietet, die Mitglieder der Innung in der Festsetzung der Preise zu beschränken. Um die Festsetzung der Preise handelt es sich aber gär nicht in dem Beschlüsse. »Er enthält«, so sagt die Kreis-Direktion, »lediglich eine gesetzlich nicht zu beanstandende Vorschrift über die öffentliche Bekanntgabe von Schleuderpreisen. Der gegenteiligen Ansicht des Stadtmagistrats, daß zur Festsetzung der Preise untrennbar davon die Befugnis gehöre, diese von dem Handwerker festgesetzten Preise dem Publikum auch öffent lieh bekannt zu geben, kann nicht beigepflichtet werden.« Und weiter heißt es: »Die in dem Innungsbeschlusse den Innungsmitgliedern auferlegte Verpflichtung ist als mit der Aufgaben der Innung in Verbindung stehend anzuerkenner (§§ 88 und 100 c G.O.), denn zu den Aufgaben der Innung ge hört nach §§ 81a und 100c G. O. sowie nach § 2, Ziffer 1 dei Innungssatzungen die Pflege des Gemeingeistes unter ihren Mitgliedern. Es verletzt diesen Gemeingeist, wenn einige Innungsmitglieder durch öffentliche Unterbietung der orts üblichen Preise das Publikum anlocken und sich auf Kosten der übrigen einen vergrößerten Kundenkreis zu verschaffen suchen«. Die Kreis-Direktion unterscheidet also scharf zwischen der „Festsetzung der Preise, die den Innungsmitgliedern nicht auf- gezwungen werden darf, und der öffentlichen Bekannt machung von Preisen, die den Mitgliedern verboten werden kann, wenn diese Preise den Gemeingeist zu schädigen geeignet sind^ Diese Entscheidung gilt leider vorläufig nur für den be schränkten Bezirk der Zwangs-Innung Braunschweig. Auf der Tagung des Verbandes der Rheinisch-Westfälischen Uhrmacher und Goldschmiede in Köln wurde be schlossen, nunmehr durch geeignete Eingaben eine allgemein giltige Entscheidung im gleichen Sinne bei dem zu ständigen Minister zu erstreben. Bis dieses Ziel erreicht sein wird, dürfte noch einige Zeit vergehen. In der a
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