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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Scheck als Zahlungsmittel
- Autor
- Fischer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Satzungen des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E. V.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- ArtikelZum Jahreswechsel 1
- ArtikelAufruf an alle deutschen Uhrmacher! 2
- ArtikelDer Scheck als Zahlungsmittel 2
- ArtikelSatzungen des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der ... 5
- ArtikelEine Tausendstel-Sekunde 6
- ArtikelRichard Felsz 9
- ArtikelEin bahnbrechender Katalog 11
- ArtikelElektrische Stutzuhr "Eureka" mit Unruhgang 12
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSchulsammlung 14
- ArtikelVermischtes 14
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 15
- ArtikelBriefkasten 16
- ArtikelPatent-Nachrichten 16
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 1 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 5 wußte oder ohne grobes Verschulden wissen mußte, daß ihm zu dieser Zeit ein zur Einlösung des Schecks ausreichendes Gut haben bei der bezogenen Bank gar nicht zustand, oder wenn er nach Begebung des Schecks über sein vorhandenes Guthaben in der Absicht verfügt hat, die Einlösung durch den Scheckinhaber zu vereiteln. 4 ) 4 ) Vgl. Breit, Holdheims Monatsschrift 1907, Nr. 11. Man ersieht hieraus, daß im Scheckverkehr größte Sorgfalt und strengste Vorsicht geboten ist, sei es hinsichtlich des Scheck vertrages des Kunden mit der Bank, sei es hinsichtlich des Scheck begebungsvertrages des Kunden mit dem Scheckempfänger, der den Scheck in Zahlung nehmen soll. Es ist daher denjenigen Personen, welche mit dem Scheckwesen nicht recht vertraut sind, dringend abzuraten, sich auf einen Scheck einzulassen. Vielmehr mögen sie bestrebt sein, immer Barzahlung zu erhalten. Satzungen des Deutschen Uhrmadier-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E.V.) § i. Zweck des Verbandes ist die Förderung der Kollegialität und der gemeinsamen idealen und gewerblichen Interessen der Uhrmacher deutscher Zunge. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ebenso wie die Ver folgung politischer Zwecke von der Tätigkeit des Verbandes ausgeschlossen. § 2. Der Verband führt den Namen »Deutscher Uhrmacher-Bund und Reichsverband der Deutschen Uhrmacher«. Sitz des Ver bandes ist Berlin. Der Verband soll in das Vereinsregister ein getragen werden. § 3. Mittel zur Erreichung der Verbandsziele sind: 1. Vorgehen gegen unlauteren Wettbewerb, gegen die Konkurrenz der Pfandhäuser, Uhrenauktionen, Hausierhandel und gegen sonstige Schädigungen der Uhrmacherei. 2. Gewährung von Rat in Rechtsfragen und Rechts schutz für jedes Mitglied. 3. Preis-Ausschreibungen über interessante fachliche Fragen. 4. Erlaß von Petitionen an den Reichs- und Landtag und an Behörden. 5. Förderung der Deutschen Uhrmacher-Schule. § 4. Ordentliches Mitglied kann jeder unbescholtene, selbständige deutsche Uhrmacher werden, auch wenn er seinen Wohnsitz im Auslande hat. Uhrmachergehilfen deutscher Reichsangehörigkeit (im ln- oder Auslande) können dem Verbände als außerordent liche Mitglieder beitreten, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Dagegen nehmen sie an allen durch den Verband gebotenen Vergünstigungen teil. Uhrmachervereine (auch außerdeutsche) können dem Verband korporativ beitreten. Bei Abstimmungen haben je zehn Mitglieder eines Vereins eine Stimme zu bean spruchen, der Verein hat also auf soviele Stimmen Anspruch, als die Teilung seiner Mitgliederzahl durch zehn ergibt. Über schießende Bruchteile werden für voll gerechnet. Falls ein Verein weniger als zehn Mitglieder hat, steht ihm eine Stimme zu. Die Anmeldung zur Aufnahme ist an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft ist erworben, sobald der Vorstand die Meldung angenommen hat. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod eines Mitgliedes, durch Austritt, durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Mitgliedes und durch Ausschließung, welche durch Be schluß des Vorstandes erfolgt. § 5. Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Mit gliederversammlungen. Der Vorstand besteht aus fünf bis fünfzehn Mitgliedern und wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung bestellt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Aus schuß. Vorsitzender des Vorstandes und des geschäftsführenden Ausschusses ist der Leiter der in Berlin erscheinenden Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Sein Amt ist ein Ehrenamt; er verpflichtet sich, nicht nur die laufenden Arbeiten, sondern auch sämt liche aus der Geschäftsführung des Verbandes entspringenden Kosten zu übernehmen. Der erste von der Mitgliederversammlung gewählte Vor stand hat das Recht, andere Mitglieder bis zur zulässigen Höchstzahl in den Vorstand zu kooptieren. § 6 Von den Mitgliedern werden irgend welche Beiträge zur Deckung der entstehenden Unkosten nicht erhoben. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung ist das Verbandsorgan. § 1 Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt den Verband ge richtlich und außergerichtlich. In zweifelhaften Fragen hat der Vorstand die Ansichten der Mitglieder durch zu versendende Fragekarten zu ermitteln, um danach seine Entscheidung treffen zu können; auch ist ihm anheimgestellt, eine allgemeine Mit gliederversammlung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung muß auch einberufen werden, wenn der zehnte Teil der Mit glieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung verlangt. Die Berufung geschieht durch Bekanntmachung in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. § 8. Die Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit der jenigen gefaßt, die sich an der Abstimmung beteiligen. Statuten änderung, Verschmelzung oder Auflösung des Verbandes können nur mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Die Beschlüsse der Mitglieder-Versammlung sind schriftlich aufzuzeichnen und von drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden zu unter schreiben. § 9. Im Falle der Auflösung des Verbandes ist der Bestand der Kasse einer den Zwecken des § 3 dienenden Anstalt (Schule, Museum oder dergleichen) zu überweisen.
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