Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 67
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der zweiundzwanzigsten ... 69
- ArtikelElektrisch betriebene Apparate für Zeit- und Arbeitskontrolle 70
- ArtikelEin beweglicher Aeroplan als Schaustück über einer Straßenuhr 71
- ArtikelPendelfeder mit federnder Aufhähgungsbacke 72
- ArtikelKonferenz der Interessenverbände des Goldwaren- und Uhrenhandels 72
- ArtikelPreis-Ausschreiben des Deutschen Uhrmacherbundes 74
- ArtikelSprechsaal 74
- ArtikelVermischtes 75
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 78
- ArtikelBriefkasten 80
- ArtikelPatent-Nachrichten 81
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 81
- ArtikelKarnevals-Beilage (Nummer 6) 82
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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68 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 5 Ein schöner Erfolg. Der Prozeß gegen den Verlag der »Münchener Zeitung« in München, den der dortige Uhr- machermeister - Verein durch den Münchener Schutz verein für Handel und Gewerbe auf unsere Veranlassung lind Kosten führen ließ, hat endlich in erster Instanz mit einem Vollen Siege geendet. Der Vertreter der Klage wegen un lauteren Wettbewerbs (begangen durch Aufnahme der bekannten Feith-Anzeige »Wir verschenken 7000 Uhren!«), Herr Rechts anwalt R. Laturner in München, teilt uns das nachstehende Urteil der I. Handelskammer am Kgl. Landgericht I zu München vom 17. Februar mit: In Sachen Schutzverein für Handel und Gewerbe gegen Löfler kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß das Kgl. Land gericht München I, I. Handelskammer, heute folgendes Urteil verkündete: Es wird dem Beklagten bei Meidung einer Geldstrafe von 50 Mark für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten: 1. in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, welche für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, die Angaben zu machen, daß das Exporthaus Feith in Zürich in der Schweiz 7000 Uhren verschenkt, daß die von dieser Firma angepriesene Uca- Golduhr ein vorzügliches, genau erprobtes Werk besitze, daß die Uca-Golduhr in Wahrheit dem Aussehen nach von dem echten Gold nicht zu unterscheiden sei und daß diese Uhr sonst 30 Mark koste, ferner daß die Uhr gratis nur gegen Vergütung des Arbeitslohnes geliefert werde und daß die Uhr eine wirklich gute, tadellose Uhr sei. 2. bei Annoncierung der Uca-Golduhr dem Inserat ein Uhrbild beizufügen, das mit einem Sprungdeckel auf der Vorderseite ver sehen ist. 3. Der Beklagte Löffler hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen und zu erstatten. 4. Das Urteil wird gegen Sicherheitsleistung von 3000 Mark für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Prozeß hat sich lange hingezogen, aber dafür ist das Ende auch gut. Es ist nicht anzunehmen, daß die weiteren Instanzen, falls sie überhaupt angerufen werden sollten, zu einer anderen Entscheidung kommen könnten. Wir bitten nun unsere Leser, das Urteil nach Möglichkeit zu verbreiten, um die weitere Aufnahme der Feithschen und anderer Schwindelinserate von vornherein zu verhüten. Vermittelung von Lehrstellen. Der in den meisten Handwerken bestehende Mangel an Lehrlingen hat die Hand werkskammer zu Berlin veranlaßt, sich mit der Vermittelung von Lehrstellen zu befassen. Bisher hat sie dabei aber keinen besonderen Erfolg gehabt; der Grund dafür wird in der bis herigen Organisation des Nachweises von Lehrstellen erblickt, die eine Neugestaltung erforderlich macht. Dieser Aufgabe hat sich der Vorstand der genannten Kammer Unterzogen. Die Kammer ersucht alle Vereins- und Innungsvorstände, die Be setzung von Lehrstellen durch ihre Vermittlung vorzunehmen und alle Anfragen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes aussenden sollte, möglichst schnell und ausführlich zu be antworten. Bei der Anmeldung von offenen Lehrstellen sind die Bedingungen (Dauer der Lehrzeit, ob Kost und Wohnung oder Kostgeld gewährt wird, ob Lehr geld zu zahlen ist und dergl.) mit anzugeben. Eine Garantie für die Zuweisung eines Lehrlinges kann die Kammer nicht übernehmen. Auf jederi Fall ist es sehr anzuerkennen, daß sie die Lehrstellenvermittlurig in die Hand genommen hat. Kranken-Unterstützungskasse selbständiger Hand werker im Bezirk der Handwerkskammer Berlin. Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit hat die Berliner Handwerks kammer die oben bezeichnete Ünterstützungskasse geschaffen, deren Benutzung sie dringend empfiehlt. Die Gegenseitigkeit ist hier so eingeschränkt, daß eine Haftung der Mitglieder gegen über den Gläubigern der Kasse nicht stattfindet. Es sind bereits an fünftausend Anmeldungen eingegangen, von denen vier tausend schon berücksichtigt werden konnten. Die Handwerker, die sich in ihrer Zukunft durch Alter und Krankheit bedroht sehen, seien auf diese Kasse hingewiesen. Über die Be dingungen gibt ein Zirkular Auskunft, das kostenlos von der Handwerkskammer zu Berlin SW zu beziehen ist. Ungesetzliche Versteigerung. In der Holtener Zeitung vom 4. Februar wurde eine Versteigerung von Taschenuhren und anderen Gegenständen angekündigt, die nach §§ 52 und 42 a an öffentlichen Orten nicht feilgeboten werden dürfen. . Die Versteigerung sollte von einem Auktionator in der Wirtschaft Kalveram abgehaiten werden. Da Wirtshäuser zu den öffent lichen Orten gehören, so ersuchten wir die zuständige Bürger meisterei in Hiesfeld um Aufhebung der Auktion. Das Gesuch wurde abschlägig beschieden, weil die Bürgermeisterei keine gesetzliche Handhabe zum Einschreiten fand; in dem Bescheide ist jedoch nicht angegeben, inwiefern unsere Auffassung etwa irrig sein sollte. Wir haben daher nunmehr gegen den Auktionator und seinen Auftraggeber in aller Form Strafantrag beim Amtsgericht Dinslaken eingereicht. Zur Frage der Festlegung der Gläserpreise wird uns von Herrn Kollegen W. in E. geschrieben: Eine einheitliche Regelung der Preise für Gläser usw. ist möglich. Die Einführung von Mindestpreisen ist zweckmäßiger. Wie aus beigelegtem Schreiben ersichtlich ist, besteht ein derartiges Übereinkommen sämtlicher hier ansässigen Kollegen schon seit Jahren. Es hält allerdings zu Anfang schwer, die Kollegen dahin zu bringen, daß sie sich nicht als Gegner, sondern als Kollegen betrachten. Ist das aber erreicht, so läßt sich auch mit dem Festsetzen ein heitlicher Preise für Gläser der Anfang machen. Auf dieser Grundlage läßt sich dann weiter bauen. Die von uns verein barten Preise werden von uns allen stets eingehalten. Weder in der Zeitung, noch in den Läden der Kollegen werden diese Preise besonders bekannt gegeben, denn dadurch würde im Publikum sonst der Anschein einer Ringbildung erweckt. Düräi unsere einheitlichen Preise der auch vom Laien leicht zu be urteilenden Furnituren erwecken wir Vertrauen bei der Kund schaft. Wenn sich in einem Orte ein Kollege findet, der schon etwas Vertrauen bei den Kollegen besitzt und sich der Mühe unterzieht, sämtliche Kollegen zu einer Zusammenkunft zu ver anlassen, so wird sich gewiß immer etwas erreichen lassen.« Dieser letzte Satz aus dem Briefe des Herrn Kollegen W. entspricht ganz dem, was wir vor einigen Jahren unter der Spitzmarke »Wie gründet man einen Uhrmacher-Verein?« ge bracht haben. Wir können das Verfahren nur empfehlen. Das von Herrn W. angezogene Schriftstück berichtet urkundlich über eine Versammlung aller Uhrmacher in E., die infolge einer Ein ladung stattgefunden hatte. Das Ergebnis war die Festsetzung folgender Preise: Savonnette-Glas 50 Pfg., Patent- oder Flach glas 40 Pfg., Metall-Kapsel 50 Pfg., Zelluloid-Kapsel 40 Pfg., Bügel 30 Pfg., Zeiger 30 Pfg., Preis eines gewöhnlichen Weckers 3 Mark. Unerbaulidies aus dem Fache. Im Generalanzeiger für die gesamte Neumark, der in Landsberg a. W. erscheint, empfiehlt ein sogenanntes Schlesisches Exporthaus J. Gelb eine »pracht volle, vergoldete, sechsunddreißigstündige Präzisions-Änker- uhr samt schörter Kette für nur 2 Mark.« Die Firma scheint sich die bekannten Krakauer Schwindel-Exporteure zum Muster nehmen zu wollen. Wir haben, das Blatt ersucht, die Annonce fortzulassen, und diesem Wünsche hat es inzwischen ent-, sprochen. — Die Firma I. Stern & Co. G.m.b.H. in Berlin, Kottbuser Ufer 40, inseriert in illustrierten Blättern, daß jeder, der hundert Ansichtskarten von ihr, verkauft Und ihr dann 6 Mark sendet, eine Uhr mit Präzisionswerk erhält. Darüber steht die unwahre Behauptung »Eine Uhr schenken wir Ihnen«. Auch diese Anzeige ist strafbar. Wir empfehlen, überall da gegen vorzugehen. . Bekanntlich ist Krakau der Sitz einer ganzen Anzahl von Versandhausschwindlern, die in ihren Inseraten den. ärgsten Schund für scheinbar geringes Geld anpreisen. Der Umstand, daß wir diesen Herren fortgesetzt auf die Finger klopfen, die Uhrmacher und das Publikum aufklären und
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