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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 373
- ArtikelBedenkliche Agitation 375
- ArtikelDer neue Schlachtplan 377
- ArtikelÜber Eisenrost (Fortsetzung zu Seite 334) 378
- ArtikelInschriften an Uhren und auf Zifferblättern (Fortsetzung statt ... 379
- ArtikelSchloß-Turmuhr mit Glockenspiel, Viertel- und Voll-Schlagwerk 380
- ArtikelDie Einkaufspraktiken und Verkaufsmethoden der Warenhäuser ... 381
- ArtikelDie Kompaß-Taschenuhr 382
- ArtikelZeitübertragung auf hydro-pneumatischen Wege "System Poëtto" 383
- ArtikelVermischtes 384
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 386
- ArtikelBriefkasten 389
- ArtikelPatent-Nachrichten 390
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 390
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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384 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 23 MmaireJ Verjährung von Forderungen. Nadi dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren am 31. Dezember dieses Jahres alle An sprüche der Gewerbetreibenden, die sich im Laufe des Jahres 1910 aus der Lieferung von Waren, der Ausführung von Arbeiten und der Besorgung von fremden Geschäften für Privatpersonen ergeben haben (mit Einschluß der dabei aufgelaufenen Auslagen). Dagegen verjähren Forderungen, die sich auf den Geschäfts betrieb des Schuldners beziehen (z. B. solche, die aus der Lieferung von Waren an Wiederverkäufer entspringen), erst nach Ablauf von vier Jahren, so daß also am Schlüsse des jetzt laufenden Jahres 1912 alle derartigen im Laufe des Jahres 1908 entstandenen Schulden der Verjährung anheimfallen. Im allgemeinen ist noch zu bemerken, daß jede Sicherheits leistung, Abschlagszahlung oder sonstige Anerkennung der Schuld die Verjährung unterbricht. Für alle der Verjährung nahen Forderungen empfiehlt sich die unverzügliche Einleitung des Klageverfahrens, denn die Zustellung des Zahlungsbefehls muß vor dem 31. Dezember erfolgt sein. Ein riesenhafter Goldwarenschwindel. Ein eben so dreister wie raffinierter Betrüger, der Händler Richard Hammer mann aus Recklinghausen-Süd, der auf dem Wege des unlauteren Konkurses fast die gesamte deutsche Uhren- und Goldwaren industrie in empfindlicher Weise geschädigt hat, ist nach acht- tägiger Verhandlung vor dem Bochumer Schwurgericht auf längere Zeit unschädlich gemacht worden. Die Anklage gegen Hammermann lautete auf Konkursverbrechen und Betrug bezw. versuchten Betrug in rund sechzig Fällen. Das nach mehrtägiger Verhandlung gefällte Urteil lautete gegen Hammermann auf fünf Jahre, gegen seine Ehefrau auf ein Jahr Gefängnis, wobei Hammermann drei, seiner Ehefrau acht Monate der erlittenen Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet werden. Frau Hammermann wurde auf ihren Antrag aus der Haft entlassen. Hammermann selbst erklärte, daß er die Strafe annehme. Berechtigter Stolz. Zu der unter der gleichen Überschrift in voriger Nummer erschienenen Notiz erhalten wir von Herrn Kollegen Robert Pleißner in Dresden noch die folgenden ergänzenden Ausführungen: Der Uhrmacher Jean Francois Poncet, geboren in Genf am 12. Dezember 1714, ist im Jahre 1730 nach Dresden gekommen. Seine hohen Leistungen im Uhrenbau lenkten die Aufmerksamkeit des Kurfürsten August II. auf ihn, der ihn im Jahre 1760 zum Geheimen Rat und Direktor des Grünen Gewölbes in Dresden ernannte. 1782 verlieh ihm Kaiser Franz Joseph II. den erblichen Adel. Sein Umgang mit dem Alchimisten Schröpfer und ein Zwist mit einem damals all mächtigen Minister brachte Poncet ins Elend. Er starb am 3. Juli 1804 erblindet und mittellos auf seinem Grundstück in Loschwitz bei Dresden. Der Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden hat mit der Sammlung Robert Pleißner, die er seiner zeit ankaufte, drei der hervorragendsten Ponc^et’schen Uhren erworben. Poncet ist auch, das dürfte unsere Leser besonders interessieren, der Erbauer der im Jahre 1745 errichteten Uhr auf dem Turm des Königlichen Schlosses zu Dresden. Die Leuditkraft der Sonne. In einem neulich erschienenen Bändchen »Himmelskunde« (135 Seiten mit Abbildungen, in Originalband 1,25 Mark, Verlag von Quelle & Meyer in Leipzig) gibt Professor Dr. Adolf Marcuse ein anschauliches Bild von der Leuchtkraft der Sonne. Er schreibt wie folgt: Es ist von besonderem Interesse, sich über die Kraftwirkungen dieses riesigen Zentralkörpers unseres Planetensystems womöglich eine zahlenmäßige Vorstellung zu machen. Zunächst das Sonnenlicht. Aus photometrischen Messungen folgt, daß ein von der Sonne bei ganz klarem Himmel beschienenes Blatt Papier ebenso hell beleuchtet wird, als wenn eine irdische Lichtquelle von etwa 300000 Normalkerzen Stärke in 1 Meter Entfernung vom Papier aufgestellt ist. Die kräftigste elektrische Bogen lampe liefert ungefähr 10 000 Kerzenstärken. Diese Lampe müßte bis auf 20 Zentimeter einem weißen Stück Papier nahe gebracht werden, um dieses gleich hell zu beleuchten, wie das Sonnenlicht es tut. Die Lichtquelle am Himmel befindet sich aber nicht in 2 /io Meter Entfernung vom Papier, sondern in 150 000 Millionen Meter. Man findet daher unter Berücksichtigung des photometrischen Gesetzes von der Abnahme der Lichtintensität proportional dem Quadrat der Entfernung, daß die Leuchtkraft der Sonnenoberfläche die ungeheure Energiemenge von 27 000 Millionen Meterkerzen darstellt. Bedenkt man ferner, daß unsere Atmosphäre über die Hälfte des Sonnenlichts absorbiert, so findet man für die Sonne eine Energiemenge an Lichtstrahlen von 54 000 Millionen Kerzen, von der man sich kaum eine Vorstellung machen kann. Noch gewaltiger ist aber die Arbeit, die von den dunklen Wärmestrahlen der Sonne auf der Erde geleistet wird. Eine schwarze, 1 Quadratmeter große Fläche, eine Sekunde lang den Wärmestrahlen der Sonne ausgesetzt, erhöht ihre ursprüngliche Wärmemenge um 3 / 10 Kalorien. Eine Kalorie ist bekanntlich die Wärmemenge, welche notwendig ist, um ein Kilogramm Wasser von 0 Grad auf 1 Grad zu erwärmen. Rechnet man diese Leistung in Kraft um, so folgt hier eine Arbeit von etwa 1,7 Pferdekräften (eine Pferdekraft ist diejenige Kraft, die 75 Kilo gramm in einer Sekunde 1 Meter hoch hebt). Die Hälfte der Wärmestrahlen wird noch von der Atmosphäre verschluckt. Es leistet also die Sonnenwärme auf ein Quadratmeter in einer Sekunde die Arbeit von 3,4 Pferdestärken. Nun ist aber die Entfernung der Sonne nicht 1, sondern 150 00b Millionen Meter von der Erde. Berechnet man hiernach die wirkliche Arbeit der Sonnenwärme 1 Meter von der Sonnenoberfläche entfernt, so findet man pro Quadratmeter und Sekunde die Zahl von 157 000 Pferdestärken. Die ganze Sonnenoberfläche ist aber 58 Millionen Quadratmeter groß, daher ergibt sich für die Arbeit, die die Sonnenstrahlen leisten, die ungeheure Zahl von einer Quadrillion Pferdestärken. Das ist eine Zahl, von der man sich keine richtige Vorstellung machen kann. Aber wenn man die Kraftmengen dem Verständnis näher bringen will, so kann man diese Arbeit auf unsere Atmosphäre .spezialisieren und z. B. ausrechnen, welche Wärmearbeit auf der Erdoberfläche von der Sonne geleistet wird. Die Erde kann als eine große Kraftmaschine angesehen werden, die am Äquator erwärmt und an den Polen abgekühlt wird. Nun lehrt die Meteorologie, daß jährlich etwa 700 Billionen Kubikmeter Wasser in den Aquatorgegenden durch die Tätig keit der Sonne verdampft und nach den Polen transportiert werden. Wenn man diese Wassermenge über ein Areal von der Größe Europas verteilt, so käme ein Meer mit einer Tiefe von 66 Metern heraus. Das ist eine ungeheure Arbeit, die die Sonne jährlich allein auf der Erde vollbringt, oder, wenn man die Dimensionen unseres Planeten vergleicht mit dem Raume, den die anderen Planeten einnehmen, im dreitausendmillionsten Teile des Sonnensystems. Glühkörper und Uhren. Die Deutsche Glühkörper- Gesellschaft m. b. H. in Berlin vertreibt Glühkörper durch Reisende und gibt bei Entnahme einer bestimmten Anzahl Herren- oder Damenuhren (Ruhlaer Fabrikat, das jedenfalls auf Umwegen bezogen wird) zu. In Neustettin wurde einer der Reisenden bei dieser Betätigung angetroffen, und da er keinen Wandergewerbeschein besaß, zudem noch nicht majorenn ist, so nahm sich die dortige Polizeibehörde, durch die Vermittlung eines Kollegen, des Falles an. Es empfiehlt sich, auch ander wärts darauf zu achten, daß solche Personen wenigstens die Bedingungen der Gewerbeordnung erfüllen.
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