waffnung eines Jagers im Danner verbunden habe, einen klei nen Bewciß meiner warmen Vaterlandsliebe und meiner pa triotischen Gesinnungen erblicken. Möge übrigens die göttliche Vorsehung dieses Pannier und das brave Bataillon/ welches sich unter ihm versammlet, stets in ihren allmächtigen Schutz nehme»/ möge aber auch jederzeit da, wo cs wehet/ zugleich der Geist des kriegerischen Muches/ der Tapferkeit/ der Großmnth und Schonung gegen den wehrlosen Bürger und Landmann und aller militairischcr Tugenden wehen und walten! Doch Letzteres brauche ich ge wiß nicht erst zu wünschen/ sondern darf cs vielmehr von mei nen braven Landsleuten mit Gewißheit erwarten; und cs wcr- dcn sic da der blos mcinc lmsesicn Wünsvc für ihr Wohl, für das Glück ihrer Waffen und für den reichsten Segen ihres Strebens und ihrer Anstrengungen zum allgemeinen Wohl be gleiten. Gcruhcn Dieselbe»/ dafcrn cs geschehen kan»/ diese meine Gesinnungen und Wünsche dem Bataillon zu erkennen zu geben/ und Sich übrigens auch für die Zukunft von meiner fortwährende»/ ausgezeichneten Hochachtung und Ergebenheit überzeugt zu halten. Leipzig, den Marz 19,4. v. Wilhelm Siegmund Teucher. VI. Es ist der größte Beweis vaterländischer Liebe, wenn in gegenwärtigen Zeiten, wo alle mögliche Anstrengungen gc- machr wurden, um mit größter Kraft thatiqen Antheil an dcr Erringung deutscher Freiheit nehmen zu können, und alle Hülfs- quellen fast erschöpft sind, Patrioten ihr sorgendes Auge schon in die Zukunft richteten, damit jenen braven, mit verstüm melten Körper aus dem jüngst bccudigtcu heiligen Kampfe in das friedliche Vaterland zurückkehrendcn Landsleuten, auf eine ihren ehrenvoll erhaltenen Wunden würdige Art zu ver sorgen und dessen künftige Existenz zu sichern. Neuerdings hat dcr Domhcrr, Stifts-Regierungsrath und Dechant Herr von Amp ach sich durch eine auf seinem Ritterqnce Stcchau bei Schlieben gemachte Vcrsorgunqs« Stiftung für zwei in diesem Kriege invalid gewordene Banner- oder Landwchrmanncr, ausgezeichnet, indem er sich und die künftigen Besitzer dieses Guthes verpflichtet, zweien solcher Invaliden auf Lebenszeit freie Wohnung nebst etwas Acker