!. Sächsische Staatsbehörden. II. In Sachsen vorhandene Reichsbehörden. III. Dienststellen, die durch den Einbau der natio nalsozialistischen Bewegung in den Staat Geltung und Zuständigkeit erhalten haben. IV. Kirchenbehörden. V. Anschriften der bei den sächsischen Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte und Notare. (Ausführliches Inhaltsverzeichnis am Schluß.)